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Private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte im Großraum Stuttgart

Du startest in den Dienst und sollst dich zwischen Beihilfe, privatem Restkostentarif und gesetzlicher Kasse entscheiden, ohne zu wissen, woran sich ein passender Tarif überhaupt erkennen lässt.

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So greifen Beihilfe und privater Tarif bei Beamten ineinander

Wer als Beamtin oder Beamter im Großraum Stuttgart in den Dienst startet, sichert seine Krankheitskosten über zwei Bausteine ab. Den ersten stellt der Dienstherr: Die Beihilfe übernimmt je nach Status und Familiensituation zwischen 50 und 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Den zweiten Baustein wählst du selbst. Eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte deckt als Restkostentarif den Anteil ab, den die Beihilfe offen lässt.

Deshalb werden Beihilfetarife in Prozentstufen abgeschlossen. Liegt dein Beihilfebemessungssatz bei 50 Prozent, versicherst du die übrigen 50 Prozent privat. Ändert sich dein Bemessungssatz später, muss der private Anteil dazu passen.

Nicht jede Rechnung ist in voller Höhe beihilfefähig. Für Leistungen, die der Dienstherr gar nicht oder nur teilweise erstattet, gibt es ergänzende Bausteine, etwa für Zahnersatz, Sehhilfen oder Wahlleistungen im Krankenhaus. Was davon sinnvoll ist, hängt von deinen Beihilfevorschriften und deinen eigenen Ansprüchen ab.

Die Beihilferegeln unterscheiden sich je nach Dienstherr, also zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Jede Tarifauswahl beginnt deshalb mit deinem Beihilfebemessungssatz und den Vorschriften, die für dich gelten.

Stand: September 2026


Viele Fragen zum Dienstbeginn, wenig belastbare Antworten

In den ersten Wochen im Dienst kommt einiges zusammen: die Frage, ob du in der gesetzlichen Kasse bleibst, Angebote im Postfach, Hinweise von Kolleginnen und Kollegen und Suchergebnisse, die sich widersprechen. Beamtinnen und Beamte auf Probe erzählen uns häufig, dass sie Antworten suchen, die sie im Netz oder bei einem Chatbot nicht finden. Das liegt selten an fehlender Sorgfalt. Es liegt daran, dass Beihilfebemessungssatz, Tarifbedingungen und Gesundheitszustand zusammen betrachtet werden müssen, bevor eine Entscheidung Sinn ergibt.