Kfz-Versicherung

 


Filderstadt/Stuttgart: KFZ-Versicherung einmal anders gedacht

Autoversicherung, KFZ Versicherung, Stuttgart, Filderstadt, PKW, beste KFZ-VersicherungDes deutschen liebstes Kind....das Auto. Sehr oft ist das Auto auch deutlich besser und hochwertiger versichert als die Person die es fährt!

Das Thema KFZ-Versicherung wird jedes Jahr ab Anfang September bei allen Radio & TV-Sendern "hoch und runter" beworben. Kommen Sie zu uns, wir sind noch "blauer als blau" oder wir haben die allergünstigsten Prämien etc.

Wie heißt es doch so schön, wer billig kauft, kauft zweimal!

Ja, es ist wichtig, dass die Prämie zur Leistung passend ist. Aus diesem Grunde sind wir, in Kooperation mit der FinancePlan+ GmbH, einen neuen Weg im Bereich KFZ Versicherungen gegangen. Alle KFZ-Versicherungen, welche zum 31.12. bzw. zum 01.01. enden, können davon profitieren. Aktuell haben wir mit 3 leistungsstarken Partner Itzehoer, VHV und Adcuri/Barmenia einen KFZ-Rahmenvertrag vereinbart, welcher Ihnen folgende Leistungen bietet:

  • Freie Fahrer = Jeder darf Ihr KFZ fahren & ist versichert. (Führerschein natürlich vorausgesetzt)
  • Freie Kilometer = Es gibt keine Kilometerbegrenzung mehr
  • Rabattschutz = Sowohl in der Haft­pflicht, als auch in der Vollkasko haben Sie einen "Bums" frei, ohne dass Sie gestuft werden.
  • Schutzbrief=Mit dem Schutzbrief erhalten Sie rund um die Uhr in ganz Europa Pannen- und Unfallhilfe unter dem SchadenDirektruf. Es werden Ihnen entstehende Kosten zum Beispiel nach einer Panne, einem Unfall, bei Diebstahl oder Fahrerausfall, ersetzt.
  • Fahrerschutz =Der FahrerSchutz schützt Sie und die berechtigten Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall vor den finanziellen Folgen (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld). In besonderen Fällen unterstützen wir Sie
    mit individuellen Rehabilitationsmaßnahmen. Sie werden so entschädigt, als wäre der Unfall von einer anderen Person schuldhaft verursacht worden
  • Auslandschadenschutz=Werden Sie im Ausland unverschuldet mit dem versicherten Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, können Sie Ihren Schadenersatzanspruch direkt bei der Versicherung geltend machen. Dadurch vermeiden Sie mögliche Sprachprobleme und Fehler durch fremde Rechtslagen. Die Versicherung ersetzt Ihnen den Schaden nach deutschem Recht und deutschen Standards, als hätte der ausländische Unfallverursacher eine Kfz-Haft­pflichtversicherung.

Somit sind Sie ideal abgesichert und dies sogar meistens zur gleichen Prämie wie in Ihrem aktuellen Vertrag.


Itzehoer KFZ Tarif = leistungsstarken Tarif


Newsletter November 2023: Warum erhöht die KFZ-Versicherung die Beiträge so enorm?

Zum Jahresende 2023 bekommst Du i.d.R die Beitragsrechnung Deiner KFZ-Versicherung. Diese wird in diesem Jahr wahrscheinlich gravierend höher ausfallen als die Jahre zuvor. Aber woran liegt das?

Soll ich meinen Anbieter wechseln?  Keine Angst, es werden bei uns weiterhin keine Beiträge zur Auto­ver­si­che­rung kommen, aber als Serviceleistung bieten wir Vollmandanten auch die Betreuung ihrer Auto­ver­si­che­rungen an, werden damit aber nicht hausieren gehen.

 

Warum wird die KFZ-Versicherung teurer?

Schau Dich mal bitte auf der Welt um. Quasi alles wurde teurer. Die Erklärung passt zwar, aber wir möchten noch etwas stärker ausholen und in die Tiefe gehen. 

Reparaturkosten stiegen massiv an

Ähnlich ist es ja auch bei allem rund um die eigene Immobilie. Benötigst Du einen Handwerker, sind die Preise bei diesem in den letzten Jahren massiv angestiegen. In der Kfz-Werkstatt ist es ähnlich. Zum einen stiegen natürlich die Löhne (glücklicherweise für die Beschäftigten) an, zum anderen einfach die Reparatur an sich. Ersatzteile wurden teurer und sind schwerer zu beschaffen. So sind Preissteigerungen in der KFZ-Versicherung ganz normal. Du möchtest ja auch, dass Dein Auto im Schadensfall wieder sauber repariert wird? Dies kostet und schlägt sich somit auf die Auto­ver­si­che­rung nieder. 

Der Dienstleister LeasePlan (ein Spezialist für Autoleasing & Fuhrparkmanagement) hat anhand seiner eigenen Schadensauswertung mal die Steigerung der Reparaturkosten berechnet.

  1. Überholen/Fahrstreifenwechsel: plus 57%
  2. Brandschaden: plus 52%
  3. Totalentwendung: plus 49%
  4. Aufsetzen des Fahrzeugs: plus 43%
  5. Kontrollverlust: plus 30%

Dies alles vom Jahr 2022 rückblickend auf 2021. In diesem Jahr gibt es sicherlich noch weitere Steigerungen. 

Zudem beobachten wir auch einen ganz klaren Trend. Wegen jeder Kleinigkeit, wegen jeder Schramme wird sofort ein Gutachter bestellt. Wurde der kleine Schaden früher einfach erledigt, wird derzeit sofort nach einem Gutachter gerufen. Dieser kostet natürlich auch wieder Geld, welches die Versicherung und somit auch Du indirekt bezahlen musst. Durchaus derzeit eine Unart, welche um sich greift. 

Blicke zudem mal ins Innenleben von einem Auto. Immer mehr technischer Umfang. Ein Austausch einer Frontscheibe war vor zehn Jahren kein großes Thema, heutzutage sind bei modernen Autos ganze Sensoren eingebaut, die wieder aufeinander abgestimmt werden müssen. Dazu kommt die Thematik der E-Autos.
Früher waren Schäden viel einfacher zu reparieren, heutzutage muss man ja schon ein halber IT-ler sein, um es mal etwas überspitzt auszudrücken. Das Ganze schlägt sich natürlich auf die Kosten nieder, welche weitergegeben werden müssen.

Dazu auch eine Aussage des GDV: “Die Kosten für PKW-Ersatzteile steigen rasant und deutlich schneller als die Inflationsrate. Während der Verbraucherpreisindex seit Januar 2013 um knapp 28 Prozent stieg, erhöhten Autohersteller ihre Ersatzteilpreise um mehr als 70 Prozent”. 

Die Unwetter nehmen zu und steigern somit die Schäden und deren Höhen

"Die vielen teuren Unwetterschäden lassen die Kosten für die Kfz-Versicherung steigen. Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox liegen die Teilkaskoprämien aktuell 8,5 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats. Mit der Preissteigerung wollen erste Versicherer unter anderem die Kosten für die Regulation der Flut- und Sturmschäden aus dem vergangenen Jahr ausgleichen", so eine Mitteilung auf Welt.de.
Wir alle haben es auch mitbekommen, dass die Unwetterschäden in den letzten Jahren zunahmen. Das hat leider auch Einfluss auf die KFZ-Versicherung. Mehr Schadensfälle als geplant. Also mehr in die Werkstatt. 

Die Tarife werden immer besser in der KFZ-Versicherung

Eigentlich etwas Positives. Die Tarife in der KFZ-Versicherung werden immer besser, der Konkurrenzkampf nimmt zu - auch durch Vergleichsportale. Nehmen wir nur das Beispiel der Neupreisentschädigung bei einem frisch gekauften PKW. Das bedeutet = solange bekommst Du den vollen Kaufpreis erstattet nach einem Komplettschaden. Früher war die Grenze oftmals bei 12 Monaten. Mittlerweile gibt es die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung sogar für bis zu 36 oder gar 48 Monate.
Du baust also nach 35 Monaten einen Unfall mit Totalschaden. Die Versicherung entschädigt Dich nicht zum aktuellen Kaufpreis, sondern zum damaligen. Wie jeder von Euch wissen dürfte, verlieren Autos in den ersten Monaten / Jahren massiv an Wert, auf der anderen Seite wird aber die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung immer weiter nach hinten gezogen. Das muss bezahlt werden. 

Oder auch Folgeschäden durch einen Marderbiss. Früher bis zu 1.000 Euro versichert, jetzt teilweise bis zu 25.000 Euro. Es gibt unzählige Beispiele, wo es in den letzten Jahren erhebliche Mehrleistungen gab. Aber diese sind nicht umsonst und müssen sich wiederum auf die Prämie niederschlagen.

Die KFZ-Versicherung ist jetzt schon auf Kante kalkuliert

Die KFZ-Sparte ist bei den Versicherern eine Sparte, welche ungefähr 1-1 kostendeckend arbeitet. Also von 100 Euro Einnahmen werden ca. 100 Euro ausgegeben. Je nach Gesellschaft ein bisschen höher, mal etwas tiefer. Aber grundsätzlich ist die Auto­ver­si­che­rung eine Versicherungssparte, womit ein Versicherer quasi kein Geld verdient. Es bleibt also wenig Luft, wenn die allgemeinen Kosten steigen. Manche Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men nehmen sogar jedes Jahr ein Minus in Kauf, da die KFZ-Versicherung so etwas wie ein Kundenbindungsinstrument, aber auch einen Türöffner für neue Kunden darstellt. Das möchte man dann mit dem Verkauf von weiteren Versicherungsprodukten wieder ausgleichen.
In anderen Sparten verdienen die Versicherer im Moment noch Geld, da ist das Verhältnis eher 1 Euro Einnahme und 80 Cent Ausgaben. Hier können allgemeine Preissteigerungen besser aufgefangen werden bzw. es gibt teilweise ja eine sogenannte Indexanpassung (z.B. in der Wohngebäudeversicherung). Das haben KFZ-Versicherer nicht.Grundsätzlich setzt sich auch ein bisschen ein Umdenken ein, dass die KFZ-Sparte nicht mehr so auf Kante genäht werden darf. Es muss wieder ein Puffer bleiben. Oder auch schlichtweg für neue Mitarbeiter. Bei vielen Gesellschaften sind das Serviceverhalten, die Erreichbarkeit und die Schadensbearbeitung - dezent gesagt - ausbaufähig. Ok, man könnte auch Katastrophe sagen. Das möchtest Du nicht, das möchten wir nicht. Nicht alles kann man digitalisieren, es werden weiterhin Menschen gefordert. Gute und zuverlässige Leute wachsen bekanntlich nicht auf den Bäumen. Auch darin müssen Versicherer stärker investieren.

Update: Beim Recherchieren von diesem Artikel sind wir auch auf folgende Aussage gestoßen “Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft schlägt Alarm. Die Autofahrer zahlen in diesem Jahr für die Absicherung ihrer Fahrzeuge 30,2 Milliarden Euro - aber die Versicherer müssen rund 33,1 Milliarden Euro für Schäden und Verwaltung ausgeben”. Hier wird die Problematik gut beschrieben, warum es massive Beitragssteigerungen geben MUSS!

 

Was soll ich tun?

Wir versuchen, wie jedes Jahr durch Vergleichsberechnungen die Erhöhungen in irgendeiner Weise zu mildern, jedoch gerade unsere Rahmenverträge bei der Allianz, VHV & Barmenia & Itzehoer mit den Tarifmerkmalen "freie Fahrer" + "freie Kilometer" + in den meisten Fällen auch "Rabattschutz" + "Schutzbrief" gibt es so nicht Vergleichbar am Markt, weshalb es hier schwierig bis unmöglich wird Alternativen anbieten zu können.

 

Achtung!

In vielen Verträgen (ca. 1/3) liegen Sondereinstufungen zu Grunde, d.H. bei einem Versicherwechsel, wird nicht die angedruckte SF-Klasse auf der ersten Seite der Beitragserhöhung bestätigt, sondern die tatsächliche SF-Klasse, welche im Hintergrund vom GDV geführt wird. Diese Einstufung kann deutlich abweichen und führt bei einem nicht sachgemäßen und abgesprochen Wechsel zu einem Chaos und einer nicht zu korrigierenden Schlechterstellung und die SF-Klasse ist für immer "futsch". Aus der erhofften Ersparnis wird dann ein teures "Vergnügen" ein Leben lang!

 

Lösung?

Ja, es wird leider in vielen Fällen, dazu führen, dass wir für das Jahr 2024, Dir keine günstigeren Tarife/Prämien anbieten können, da der komplette Markt die Prämien massiv erhöht hat. Nach wie vor, halten wir auch an unserem Grundsatz fest, nur Toptarife unseren Kunden anzubieten und warnen vor "Billigtarifen".

 

Update 22.11.23 Leider schreibt die Barmenia gerade in den aktuellen KFZ-Nachträgen, dass ein Wechsel in sogenannte "Werkstatt-Tarife" möglich ist & sich damit Geld sparen lässt, dieser Wechsel ist nicht möglich!

 

Fazit:

Wir arbeiten gerade im Hintergrund täglich 14-16 Stunden, um Euch hier Lösungen anbieten zu können, jedoch stoßen wir auch immer mehr an unsere Grenzen, da es bei

  • KFZ zu Erhöhungen von 10-25% für das Jahr 2024 kommt
  • Ge­bäude­ver­si­che­rung auf Grund des Anstiegs der Handwerkerkosten um 7,8% erhöhen werden.
  • Krankenvollversicherungen, die Prämien teilweise um 100€/mtl. erhöhen
  • aktuell auch einige Haft­pflicht- und Haus­rat­ver­si­che­rungen um 5% erhöhen
  • Tierversicherungen die Prämien erhöhen

Habt bitte Geduld, wenn wir in den kommenden Tagen/Wochen, nicht immer gleich persönlich erreichbar sind und nicht jeden Anruf persönlich entgegen nehmen können!

Wir sind für Euch da und Schäden haben wie immer Vorrang bei uns!


Kravag einer der besten KFZ-Versicherungen


Der neue KFZ- Tarif der VHV / gültig ab 07.04.2021

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit dem neuen Tarif die Handhabe diverser KFZ-Themen überarbeitet und in Ihrem Sinne vereinfacht haben. Hier eine kurze Übersicht der eingeführten Erweiterungen zur internen Weitergabe: SFR Übertragung- Übertragbarer Per­sonenkreis

  • Bisherige Per­sonenkreis
    • (ehemaliger) Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
    • (ehemaliger) Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
    • (Stief-)Elternteil, (Stief-)Kind
    • Geschwister
    • Juristische Person (Arbeitgeber)
    • Der Betrieb des bisher SF-Berechtigten wird übernommen (Betriebsübergang)

                Neu:

    • Bisherige Per­sonenkreis
    • Großeltern
    • Enkel

 Frist zur Übertragung von SF- Klassen

  • Bisher: 24 Monate
  • Neu: 120 Monate

 Anrechnung ausländischer SFR Klassen

  • Bisher: EU inkl. Schweiz
  • Neu:
    • EWR inkl. Schweiz, Großbritannien sowie Bosnien und Herzegowina
    • Akzeptanz des lettischen Verbandes LTAB und des polnischen Verbandes UFG. Bescheinigungen weiterer Verbände können zur Prüfung KPS-02 vorgelegt werden.

 Übernahme von KFZ- Sondereinstufungen

  • Bisher: max. 4 SF Klassen / über 4SF Klassen – keine Übernahme  (Ausnahme VN alleiniger Fahrer)
  • Neu: Übernahme Unabhängig von der Höhe der Sondereinstufung
    • Nachweis über Police/ Beitragsrechnung der Vorversicherung (max. 12 Monate alt)
    • Voraussetzung: Kein sonstiger abweichender Halter  
    • Keine juristische Person oder Per­sonengesellschaft
    • Die letzten drei Jahre schadenfrei gem. VWB-Antwort

 Dienstwagenregelung

  • Bisher: Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zulassung beendet ist.

Neu: Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zulassung beendet ist oder innerhalb eines Monats beendet wird.


Kfz-Versicherung: Diese Kriterien bestimmen über den Preis

Die Beitragshöhe der Kraftfahrzeugversicherung hängt von diversen Faktoren ab. Klassisch spielen die eigene Schadenfreiheitsklasse, die Kfz-Typklasse sowie die Regionalklasse des Zulassungsortes eine wesentliche Rolle. Allerdings haben noch etliche weitere Punkte massive Auswirkungen auf die Prämie.


Bei der Bestimmung der jeweiligen Prämienhöhe greifen die Kfz-Versicherer mittlerweile auf einen ganzen Strauß an Kriterien zurück.

Früher mag nicht alles besser gewesen sein, in der Kfz-Versicherung war es zumindest einfacher. Bis Mitte der 90er-Jahre arbeiteten die Versicherer bei der Kalkulation der Prämie mit fünf Tarifkriterien: Fahrzeugtyp, Motorleistung, Regionalklasse, Beruf (Beamter/ Nicht-Beamter) und Schadenfreiheitsklasse. Zur Beantwortung der Frage „Wie gut fährt der Kunde“ ziehen die Versicherer mittlerweile eine Vielzahl an Tarifkriterien heran. Ein Überblick:

Wird das Auto gewerblich und / oder privat genutzt?

Wer seinen Wagen auch gewerblich – beispielsweise für Kunden- und Kurierdienste – dann erheben  Versicherungen zumeist einen Mehrbetrag. Manche Anbieter ver­sichern ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge.

Ist ein weiterer Pkw auf den Versicherungsnehmer versichert?

In diesem Fall winkt in der Regel ein günstigerer Zweitwagentarif, und das zu ver­sichernde Fahrzeug wird in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Motorradbesitzer genießen teilweise Rabatte oder spezielle Kombinationstarife.

Besteht Zugriff auf ein weiteres Fahrzeug?

Nutzen der Versicherungsnehmer oder andere auf das Fahrzeug Wagen zugelassene FahrerInnen regelmäßig weitere Kraftfahrzeuge und weisen dementsprechende Routine auf, reduzieren einige Unternehmen den Betrag.

Wo wird nachts geparkt?

Ist der Wagen nachts sicher verwahrt, wirkt sich das positiv auf die Kaskoversicherung aus. Denn eine abschließbare Garage bietet besonderen Schutz vor Diebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden – ganz im Gegensatz zu öffentlichen, nicht überdachten Parkplätzen.

Wie wurde das Auto finanziert?

Wer sein Auto bar bezahlt hat, genießt bei nicht wenigen Kfz-Versicherungen Vergünstigungen. Für geleaste Fahrzeuge halten einige Anbieter besondere Konditionen mit Leasing-Differenzdeckung bereit.

Neu oder gebraucht?

GDV-Statistiken haben ergeben, dass mit Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen unterdurchschnittlich viele Schäden verursacht werden. Die Fahrer von Kraftwagen höheren Alters wiederum verschulden überdurchschnittlich viele Schäden. Erst bei Liebhaberautos von 23 Lenzen oder mehr dreht sich dieser Trend wieder um.

Schaden gehabt?

Ein regulierter Schaden führt zwar zu einer ungünstigeren Schadenfreiheitsklasse. Auch beim Versicherungswechsel ein Vorschaden zumeist folgenlos bleibt, so rufen laut Finanztip wenige Anbieter teils bis zu 20 Prozent höhere Beiträge auf.

Gibt es Punkte beim KBA?

Manche Kfz-Versicherungen sehen Punkte in Flensburg als gesteigertes Versicherungsrisiko an. Entscheidend sind allein die noch nicht getilgten oder abgebauten Punkte. Wer keine Punkte hat, darf mit geringeren Beiträgen rechnen.

Welcher Beruf wird ausgeübt?

Einige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men offerieren Beamten, gewissen Berufsgruppen, Branchen oder sogar den Mitarbeitern einiger Firmen Sonderkonditionen.

Wie wird die Versicherungsprämie gezahlt?

Wer den jährlichen Kfz-Versicherungsbeitrag komplett auf einmal entrichtet, darf sich bei einzelnen Anbietern über recht ansehnliche Rabatte freuen. Alternativ erlauben die meisten Anbieter auch eine halb- oder vierteljährliche Zahlung; monatliche Beitragsüberweisungen werden indes eher selten gestattet.

Freie Wahl für freie Bürger?

Der Verzicht auf freie Werkstattwahl bei alleiniger Nutzung der Partnerbetriebe des Versicherers reduziert den Beitrag. Bei einem Neuwagen oder einem Leasing-Pkw ist zunächst zu erörtern, in wieweit eine Werkstattbindung mit den Garantieansprüchen an den Fahrzeughersteller vereinbar ist.

Ledig? Kinderlos? Mieter?

Wie Unfallstatistiken ergeben haben, erweisen sich sind Per­sonen mit Kindern, Eheleute und Menschen in eheähnlichen Partnerschaften als besonnenere Verkehrsteilnehmer. Das trifft auch auf  im eigenen Wohneigentum Lebende zu. Diese Faktoren beeinflussen die Tarifbildung etlicher Kfz-Versicherer.

Wird der ÖPNV genutzt?

Den Besitz einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr honorieren manche Autoversicherer: Denn wer regelmäßig öffentlich fährt, so der Gedanke dahinter, sitzt zur Rushhour nicht so oft hinterm Lenkrad und geht folglich ein niedrigeres Unfallrisiko ein. Auch BahnCard-Eigner kommen
unter Umständen bei einigen Assekuranzen in den Genuss eines Rabatts.

Mitglied eines Automobilclubs?

Manche Autoversicherer kooperieren mit großen Automobilclubs, für Clubmitglieder können bei entsprechender Versicherungswahl von Sondertarifen profitieren.

Selbstbeteiligung?

Nicht unterschlagen werden soll abschließend die Auswirkung der Selbstbeteiligung auf die Beitragshöhe im Falle von Kaskoversicherungen: Wer bei Schäden selbst mehr zuzahlt, entrichtet im Gegenzug geringere Prämien.

von ARILD EICHBAUM


Allianz Klassiker, KFZ Werbung Italien Tomatenstapel


Angebot und Vergleich anfordern!

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Was bedeut die Benzinklausel in der privaten Haft­pflichtversicherung?

In jeder Privat­haftpflicht­versicherung gibt es die sogenannte Benzin­klausel. Sie kann beispiels­weise wie folgt lauten: „Nicht versichert [ist] die Haft­pflicht des Eigen­tümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft­fahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden“. Kommt es im Zusammenhang mit einem Fahrzeug zu einem Schadens­fall, kann es passieren, dass sich die Versicherung auf die Klausel beruft und eine Schadens­regulierung ablehnt. Doch was bedeutet die Benzin­klausel und in welchen Fällen greift sie?

 

Was bedeutet die Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung?

Die Benzin­klausel in der Privat­haftpflicht­versicherung soll eine Über­schneidung mit der Kfz-Haft­pflicht­versicherung und somit eine Doppel­versicherung ausschließen. Dies hat folgenden Hintergrund:

Wer über ein Fahrzeug verfügt, muss in Deutschland eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung abschließen. Diese deckt Schäden Dritter ab, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Solche Schäden könnten aber auch unter der Privat­haftpflicht­versicherung fallen und somit zu einer Über­schneidung führen. Um dies zu verhindern, gibt es die Benzin­klausel. Danach greift die Privat­haftpflicht­versicherung nicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs entstand. Für solche Schäden soll eben die Kfz-Haft­pflicht einstehen.

In der Praxis hat es sich aber als äußerst schwierig erwiesen, eine Abgrenzung zu beiden Versicherungen vorzunehmen. So ist nicht immer eindeutig fest­zustellen, ob ein Schaden nun durch den Fahrzeug­gebrauch entstanden ist oder nicht.

In welchen Fällen greift die Benzinklausel?

In welchen Fällen die Benzin­klausel greift, ist daher je nach Einzelfall zu beurteilen. Da die Beurteilung der Versicherung jedoch nicht selten anders ausfällt als die Wertung des Versicherungs­nehmers, bleibt es den Gerichten überlassen eine Entscheidung zu fällen.

 

In folgenden Fällen haben die Gerichte die Anwendung der Benzin­klausel bejaht:

 

  • Motorschaden aufgrund Falschbetankung des Fahrzeugs
    Wer ein Fahrzeug in Betrieb setzt und es betankt, gebraucht das Fahrzeug. Kommt es daher aufgrund einer Falsch­betankung zu einem Motor­schaden, kann sich die Versicherung erfolgreich auf die Benzin­klausel berufen. Denn der Schaden ist im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden (Landgericht Duisburg, Urteil vom 05.07.2006, Az. 11 O 105/05).
  • Wegrollender Einkaufswagen während des Beladens des Fahrzeugs verursacht Schaden

    Da zum Gebrauch des Fahrzeugs auch das Be- oder Entladen sowie die unmittelbare Vorbereitung dazu gehören, konnte sich die Versicherung auf die Benzin­klausel berufen und musste den Schaden nicht regulieren (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2003, Az. 301 C 769/03).

  • Fehlerhafte Absicherung des Fahrzeugs nach dem Parken führte zum Losrollen des Fahrzeugs und dadurch zu einem Schaden

    Die Absicherung eines PKW nach dem Parken gehört zum Gebrauch eines Fahrzeugs. Daher stellt das Losrollen eine gebrauchs­spezifische Gefahr dar. Die Haft­pflicht­versicherung war somit aufgrund der Benzin­klausel von der Leistungs­pflicht befreit (Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012, Az. 6 S 324/11).

  • Fahrzeug gerät in Brand nachdem Hobbybastler das Fahrzeug nach vermeintlicher Reparatur startet
    Das Gericht sah in diesem Verhalten ein Gebrauchen des Fahrzeugs und bejahte daher die Anwendung der Benzin­klausel (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2008, Az. I-4 U 191/07).
  • Während des Schiebens des nicht fahrbereiten und abgemeldeten Pkw wird ein anderes Fahrzeug beschädigt
    Dass Schieben eines nicht fahr­bereiten Pkw zwecks Abholung zur Reparatur oder Entsorgung, gehört zu den typischen Risiken, die mit dem Gebrauch des Fahrzeugs in seiner Eigenschaft als Fort­bewegungs­mittel einhergehen. Kommt es beim Schieben zu einer Kollision, ver­wirklicht sich ein typisches mit dem Gebrauch eines Pkw einher­gehendes Risiko. Unerheblich ist dabei, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder über einen Motor verfügt (Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 08.10.2015, Az. 29 C 905/15).

 

In folgenden Fällen wurde die Anwendung der Benzin­klausel verneint:

 

  • Ungewollter Motorstart durch minderjähriges Kind setzt Fahrzeug in Bewegung und verursacht Schäden
    In dem Fall wollte ein minder­jähriges Kind Autoradio hören. Sie drehte daher an dem Zünd­schlüssel und setzte dabei versehentlich den Motor in Gang. Das Gericht sah darin kein Fahrzeug­gebrauch. Denn das Kind habe nicht den Motor starten wollen, um das Fahrzeug in Bewegung zu setzen, sondern die Batterie als Energie­quelle zu nutzen (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.03.2005, Az. 8 W 9/05).
  • Entflohenes Wild verursacht Schäden aufgrund Offenlassen des Gatters durch PKW-Fahrer
    Da das Offenlassen des Tors für den Gebrauch des Fahrzeugs keine Rolle spielte, sind die Schäden durch das Wild nicht im Zusammenhang mit dem Fahrzeug­gebrauch entstanden. Die Benzin­klausel griff daher nicht (Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.10.2008, Az. 1 S 16/08).
  • PKW-Beschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen noch vor Beladen des Fahrzeugs
    Da ein Beladen des Fahrzeugs noch nicht stattgefunden hatte, enstand der Schaden nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs (Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993, Az. 3 S 263/92).
  • Beschädigung einer Hebebühne während eines Reifenwechsels
    Kommt es während eines Reifen­wechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaft­pflicht­versicherung. Die Benzin­klausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchs­risiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne ver­wirklicht hat. (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2014, Az. 9 S 460/13).

www.refrago.de Versicherungsrecht | 09.07.2018


Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Bohn-Finanz, Finanz- & Ver­sicherungs­makler GmbH hat 4,91 von 5 Sternen 519 Bewertungen auf ProvenExpert.com