beste Kinder Unfall­ver­si­che­rung

 


Stuttgart: Kinder-Unfall­ver­si­che­rung, sinnvoll und für eine kleinen Taler zu haben

Teddy, Kinderunfall, Versicherung, Unfall, ohne GesundheitsfragenUm hier für die ganz ungedultigen Leser gleich im ersten Satz eine Anwort zu geben, Ja sinnvoll! Im großem und ganzen unterscheidet sich eine Kinderunfallversicherung nicht von der Unfall­ver­si­che­rung für einen Erwachsenen. Hierzu haben wir uns sehr ausführlich schon positioniert, welche Gesellschaften und welche Tarife für uns hier in Frage kommen und wer die  beste Unfall­ver­si­che­rung auf dem deutschen Markt hat.

Die Statistik sagt uns (hier verlinkt), dass Kinder vor allem im Straßenverkehr gefährdet sind und so kamen im Jahr 2018 ca. 30.000 Kinder im Straßenverkehr zu Schaden. Aber die Zahl der Kinder die jedes Jahr einen Unfall erleiten und ärtzlich versorgt werden müssen, liegt wohl nach aktuellen Schätzungen deutlich über 1.7 Millionen, pro Jahr. Glücklicherweise ist ein Großteil der Unfälle, nicht von großer Tragweite und die Kinder können ohne Einschränkungen "aufwachsen". Es gibt eben aber auch die andere Seite, bei denen Kinder nicht so viel Glück haben und für Ihr komplettes Leben mit einer "Einschränkung" Leben müssen. Im Übrigen sind Kinderunfälle außerdem die häufigste Todesursache für Kinder ab einem Jahr in Deutschland und Europa. Ich denke dies sind doch schon einmal genügend Punkte, damit wir uns mit dem Thema der optimalen Absicherung von unseren  Kindern intensiver auseinander setzen sollten. 

Lassen Sie uns hier mit dem Baustein der Unfall­ver­si­che­rung beginnen.

  • Was muss eine Kinderunfallversicherung "können"?
  • Gibt es Gesundheitsfragen?
  • Welche Summe, Leistung sollte versichert werden?
  • Welche Versicherung, welcher Tarif ist zu empfehlen?

 

Dies sind einfach mal ein paar Fragen, mit denen wir uns täglich beschäftigen und hier in diesem Artikel Euch die passenden Antworten geben werden.

 

Die folgenden 11 Punkte sehen wir für die „beste Kinder-Unfall­ver­si­che­rung“ als absolut notwendig an:


 Eigenbewegung/ erhöhte Kraftanstrengung

 Mitwirkungsanteil

 Leistungsverbesserungen / Update Garantie

 Übermüdung / Erschrecken

 Gesundheitsfragen (es gibt hierzu auch 1-2 Ausnahmen)

 Geistes- und Bewusstseinsstörung nicht nur durch Herz- & Schlaganfall, sondern auch durch Medikamente

 Insektenstiche/Tierbisse

 Ertrinken / Ersticken / Erfrieren

 Kosmetische Operationen

 Bergungskosten

 Gliedertaxe/Grundsumme/Progression


1. Warum in Deiner Kinder - Unfall­ver­si­che­rung die Eigenbewegung & erhöhte Kraftanstrengung mitversichert sein sollte/muss:

Beginnen wir einmal ganz vorne. Jeder der sich näher mit einer Unfall­ver­si­che­rung beschäftigt wird auf die „P-A-U-K-E“ stoßen. Demnach passieren Unfälle durch ein plötzliches Ereignis von außen. Aber was ist, wenn mir durch eine falsche Bewegung oder beim "herumtoben" etwas passiert? Viele schlechte Unfall­ver­si­che­rungen bzw. die schlechten Bedingungen lehnen daraufhin eine Schadenszahlung ab. Ja Du liest richtig, gerade bei Kinder die die Welt entdecken möchten und so allerhand Unfug machen und Sachen ausprobieren, macht ein Vertrag der die Eigenbewegung nicht mitversichert hat keinen Sinn. Bitte prüfe, falls Du schon eine Unfall­ver­si­che­rung hast, diesen wichtigen Punkt, oder schick uns Deine Police dann prüfen wir Deine Bedingungen.

Beispiele für die "Eigenbewegung" gibt es leider genug. z.B. ein falscher Schritt beim Tennis oder Fussball, ja Ihr lest richtig! oder sogar beim Gehen, Laufen, Skifahren oder natürlich auch bei weiteren Sportarten. Eine gute Unfall­ver­si­che­rung muss diesen Punkt auf jeden Fall vernünftig geregelt haben, was leider heute immer noch kein Standard ist. Besonders bei vielen älteren Unfalltarifen fehlt dieser eminent wichtige Punkt. Denn in jedem von uns schlummert auch ein Tollpatsch 😉 Deshalb achten wir auch für unsere persönlich beste Kinder- Unfall­ver­si­che­rung darauf, dass dieser Punkt mit dabei ist.

Beispiele von Eigenbewegung & erhöhte Kraftanstrengung in einer Unfall­ver­si­che­rung:

  • Hochheben von einem Gegenstand z.b. eine Kiste ins Regal im Kinderzimmer stellen, auf dem Spielplatz herumtoben, auf der Straße kicken (gibt es dies heute eigentlich noch?)
  • Umknicken mit dem Fuß beim Sport oder einfach auf dem Weg zur Oma
  • Drehbewegungen bei sämtlichen sportlichen Betätigungen
  • Es gibt fast in jeder Alltagssituation Momente in denen Du mit erhöhter Kraftanstrengung und/oder Eigenbewegung etwas machst.

Besonders für Eure Kinder die einem Sport betreiben (hier meine ich nicht Whats-App Chatten), nein ganz grundsätzlich für Jeden! sollte diese Eigenbewegung & die erhöhte Kraftanstrengung immer mitversichert sein.

 

2. Mitwirkungsanteil und warum dieser Punkt bei Eurer Kinderunfallversicherung zu 100 % erfüllt werden muss.

Wer hat von diesem Punkt schon einmal gehört? Wir haben die Erfahrung gemacht, dass selbst ein Großteil der Vermittler noch nie etwas von diesem Punkt und seiner Bedeutung gehört haben. Hast Du bei Deiner angeblich guten Unfall­ver­si­che­rung schon mal darauf geachtet, wie hoch der Mitwirkungsanteil in Deiner Police aktuell ist? Diese Punkt ist bestimmt heute bei einer Kinderunfall Versicherung nicht ganz so kritisch zu sehen, aber der Vertrag begleitet Dich am Besten Dein ganzen Leben, dann kann es in der Zukunft doch noch von entscheidenter Bedeutung für Dich werden.

Auswertungen zeigen, dass vor allem bei größeren Unfällen das Thema Mitwirkungsanteil immer wieder zu Streitigkeiten führen. Hier könnte dann eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung helfen, vielleicht. Wir raten ganz grundsätzlich zu einer guten/besten Rechtschutzversicherung.  Soweit wollen wir es aber nicht kommen lassen, weshalb es am sinnvollsten ist, einfach unserem Rat zu Folgen und nur eine Unfall­ver­si­che­rung in die engere Auswahl kommt, welche auf eine Mitwirkung von Vorerkrankungen zu 100% verzichtet.

Eine Unfall­ver­si­che­rung muss dann leisten, wenn nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad verbleibt. Hat jedoch eine Vorerkrankung des Versicherten Einfluss auf die Invalidität, so kann das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men die Geldwerte Leistung um einen gewissen Prozentsatz kürzen.

Was heißt dies im Leistungsfall?

Nachtigall, ich hör dich trapsen im Leistungsfall“ – nicht wenige Versicherer werden dann versuchen, das kaputte Knie, den lädierten Arm oder ein sonstiges Körperteil schon vorher kränker zu machen, als es eigentlich gewesen ist. Eine gute Unfall­ver­si­che­rung verzichtet auf eine Mitwirkung und zwar zu 100%. Immer wieder werden Unfall­ver­si­che­rung als gut oder sogar als Testsieger prämiert, welche lt. Bedingungen nur mit einem Verzicht von bis zu 40 oder 50 % aufwarten können. Es geht hier um Dein Geld, schließlich bezahlst Du auch 100% und somit stehen Dir auch ein 100% an Geldleistung zu, so ist unsere Meinung zu diesem Thema. Im Einzelfall geht es hier um mehrere Zehntausende manchmal sogar um mehr als Hunderttausend Euronen.

Unfall­ver­si­che­rung -ohne Gesundheitsfragen- haben sehr oft zwei große Hintertürchen, wenn es im Schadensfall um das Thema Leistung geht!

Vordergründig klingt es erst einmal gut, wenn der Versicherer oder Dein Vermögensberater Dir eine Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsfragen anbietet. Aber ob er genau weiß, was er da tut, wenn er Dir so einen Vertrag unterbreitet, können wir nicht nachvollziehen.

Wir weißen hier auf die Fakten und die Folgen hin! Gerade wegen dem Punkt Mitwirkungsanteil & Eigenbewegung / erhöhte Kraftanstrengung solltest Du sehr vorsichtig bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen sein. Es wird nämlich nicht gefragt ob Du schon eine Verletzung oder einen Unfall hattest, auch das Thema Diabetes/Zuckerkrankheit und epileptische Anfälle scheinen keine Rolle zu spielen….

Was passiert aber im Leistungsfall? Jetzt versucht der Versicherer durch das Hintertürchen die Leistung zu kürzen, indem er prüft ob bestehende Krank­hei­ten bei Deinem Unfall mitgewirkt haben oder ob der Unfall auf Grund einer erhöhten Kraftanstrengung bzw. Eigenbewegung verursacht wurde. Im konkreten Fall wird dann die Mitschuld geprüft und vom erreichten Invaliditätsgrad abgezogen. 

Es gibt von jeder Regel auch eine Ausnahme! Stand heute jetzt gibt es nur einen Anbieter ohne Gesundheitsfragen, der komplett auf den Mitwirkungsanteil verzichtet. Hier ist die Askuma Unfall­ver­si­che­rung löblich zu erwähnen! Wenn also Dein Kind leider unter einer Erkrankungen leidet, dann gib uns die Krankheit so genau wie möglich an, wir finden dann für Dich eine geignete Lösung.

Fazit: Eine gute Unfall­ver­si­che­rung verzichtet also auf jeden Fall zu 100% auf den Mitwirkungsanteil!
 

3. Update-Garantie bzw. Leistungsverbesserungen kommen Deinem Altvertrag und dem Schutz von Deinem Kind zu Gute – ein Muss für die beste Unfall­ver­si­che­rung für Kinder!

Was erleben wir so jeden Tag in unserer Praxis. Es wurde irgendwann einmal eine Unfall­ver­si­che­rung irgendwo, bei irgendeinem Freund von einem Nachbarn dessen Sohn jetzt in „Versicherungen“ macht, abgeschlossen. Weder den Vermittler gibt es heute noch, noch weniger den abgeschlossenen Tarif, da es in der Zwischenzeit zig neue Tarifwelten und Updates gab. Diese hatten bestimmt auch immer wieder neuere bessere Bedingungen für Dich als Kunden, nur hat Dir dies niemand mitgeteilt. Mach es für Dein Kind doch von Anfang an, besser! Die Versicherer werden Dich in den seltensten Fällen aktiv darauf aufmerksam machen, dass Du einen neuen Tarif mit besseren Bedingungen zu vielleicht sogar einer günstigeren Prämie abschließen könntest. Brav heftest du Jahr für Jahr Deine Jahresmitteilungen in Deinem Ordner ab und wunderst dich schon gar nicht mehr, warum die Policen jedes Jahr teurer geworden sind. Selbstverständlich bekommst Du heute eine App von uns, damit das mühsame ablegen der Rechnungen & Unterlagen ein Ende hat und Du immer auf dem aktuellen Stand der Dinge bist. (Kunden-App) Aber hattest du damals vom Sohn Deines Nachbarn tatsächlich die beste Unfall­ver­si­che­rung für Dich und Deinem Kind angeboten bekommen und die viel wichtigere Frage sind auch die Bedingungen heute 20 Jahre später immer noch die Besten auf dem Markt?

Was tun? Lösung? Du liest die Bedingungen deiner Unfall­ver­si­che­rung, ja ich meine das Kleingedruckte mit den vielen Paragraphen, welche Du bei Abschluss damals noch in Papierform erhalten hast!!!

Täglich werden Leistungen von TV-Geräten, Mixern, Waschmaschinen etc. stundenlang verglichen, bis man dann tatsächlich das beste Gerät, die beste Dienstleistung, die beste Medizin etc. gefunden hat…Ja ich gebe zu, Bedingungen in der Unfall­ver­si­che­rung zu lesen macht vielen keinen Spaß, aber hier geht es im Ernstfall nicht um „Drei Mark Fünfzig“ die Du sparen kannst, sondern um Hundertausende Euros welche im Ernstfall den Unterschied machen, ob Du wieder sprichwörtlich auf die Beine kommst, weil Du Dir bestmögliche Hilfe leisten kannst oder ob Du eben….du weist bestimmt auf was ich hinaus will!

Die VHV beschreibt es in ihrem Unfalltarif z.B. wie folgt:

 Update Garantie der VHV

Quelle: Tarif VHV

Wäre doch genial, wenn Du und vorallem Diene Kinder immer den aktuellsten, bestmöglichen Tarif von Deinem Anbieter haben könntest, ohne dass du ständig Deine Verträge prüfen und bei Deinem Ansprechpartner / Makler nachfragen musst, damit er Sie für Dich anpasst.

Fazit: Die beste Unfall­ver­si­che­rung für Dich und für Deine Kinder sollte/muss eine Innovationsgarantie – Update Klausel dabeihaben.

4. Übermüdung und Erschrecken sollte in der besten Unfall­ver­si­che­rung dabei sein.

…und wieder erhalten wir viele Fragezeichen auf der Stirn unserer Kunden, wenn wir diesen Punkt in einer Beratung ansprechen…Was hat denn Erschrecken mit einem Unfall zu tun, soll ich einen Herzanfall erleiden, wenn mich mein Kind erschreckt oder geht es vielleicht eher darum, wenn sich Dein Kind beim Fahrradfahren erschrickt, weil es eine neue Situation erlebt, was es bisher nicht gekannt hatte. Wir werden später auf diesen wichtigen Punkt in der besten Unfall­ver­si­che­rung näher eingehen.

Vorab möchte ich für Dich als Erwachsenen auf den Punkt Übermüdung eingehen. Ist es Dir vielleicht nicht auch schon einmal passiert, dass Du nach einem stressigen Arbeitstag oder nach einer langen Disconacht ganz kurz bei Deiner Heimfahrt eingeschlafen bist? Im Fachjargon sprechen wir hier vom Sekundenschlaf! Mir ist es leider auch schon einige Male nach harten Arbeitstagen passiert, aber glücklicherweise ist nichts Schlimmeres passiert und ich habe den nächsten Parkplatz oder das nächste Hotel angesteuert und eine Pause eingelegt. Was aber, wenn es zu einem schweren Unfall kommt und Du Querschnittsgelähmt bist??? Es kann hier jeden treffen und die Auswirkungen können existenzgefährdend sein, weil es immer noch zig Gesellschaften gibt, welche diesen Punkt bei einer Unfall­ver­si­che­rung als Leistungsauslöser ausgeschlossen haben.

Auch „Erschrecken“ kann jeden und somit auch Deine kinder in der Unfall­ver­si­che­rung treffen.

So jetzt zu dem an Anfang schon beschriebenen Thema dem Erschrecken. Gerade wenn Du regelmäßig durch Waldgebiete fährst, wirst Du die Bewohner des Waldes schon einige male gesehen haben. Wir sind des Öfteren im Urlaub in der Toskana, hier siehst du in unserer Ecke eigentlich fast jeden Abend Wildschweine die Straßen kreuzen. Zurück aber nach Deutschland. Auch hier kreuzt Haarwild, Rotwild und anderes Wild-Vieh die Straßen und hat Dich vielleicht auch schon einmal erschreckt, als es plötzlich aus dem Dickicht auf der Fahrbahn stand. Übrigens ist in guten KfZ-Versicherungen der Zusammenstoß mit sämtlichen Tierarten versichert und wird über die Teilkasko reguliert. (Ausnahme Du hast Dein Auto geparkt und ein Keiler rennt Dir in Dein stehendes Auto, dies reguliert dann die Vollkasko) Jetzt wieder zurück zum Thema Erschrecken in der Unfall­ver­si­che­rung. Wenn es dumm läuft hast Du nicht nur einen Teilkaskoschaden an Deinem PKW, sondern durch das Ausweichmanöver endete Deine Fahrt an einem Baumstamm! Dies kann auch Deinem Kind mit seinem Fahrrad passieren, deshalb achten wir auch auf diesen Punkt!

Deshalb sollten auch diese beiden Punkte Erschrecken & Übermüdung in der optimalen Kinder-Unfall­ver­si­che­rung nicht fehlen!

5. Gesundheitsfragen in der Unfall­ver­si­che­rung sind sehr wichtig, auch bei Kindern! (wenn sie fair gestellt sind)

Wie schon weiter oben erwähnt, halten wir nicht viel davon, dass es Unfall­ver­si­che­rungen ohne Gesundheitsfragen gibt, weil der Schuss schnell für Dich im Leistungsfall nach hinten los gehen kann, wenn es dann zur Kürzung auf Grund dem Mitwirkungsanteils kommt. Einige Kollegen sprechen hier sogar von „Mogelpackungen“, da die schlechten Bedingungen erst im Leistungsfall ans Tageslicht kommen. Viele Verträge wurden von Deinen Eltern bereits für Dich abgeschlossen, als Du selbst noch ein Kind warst und sie laufen teilweise noch heute...

Bei den meisten Tarifen werden jedoch Gesundheitsfragen gestellt, jedoch muss auch hier zwischen klarer und eindeutiger Fragestellung im Antrag der Unfall­ver­si­che­rung & unklaren / mehrdeutigen Fragen unterschieden werden.

Positives Beispiel ist hier die Interrisk mit folgender Fragestellung:

„Wurden bei einer der zu ver­sichernden Per­sonen wegen AIDS, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Bluterkrankheit, Epilepsie, Glasknochenkrankheit, Multipler Sklerose, Osteoporose, Paget-Krankheit, Spina bifida, Wirbelgleiten oder Zuckerkrankheit in den letzten 5 Jahren ärztliche Behandlungen durchgeführt oder Medikamente verordnet?“

Negative Beispiele gibt es leider zu Hauf, bei denen die Versicherer seitenweise Krank­hei­ten und Beschwerden in einer Liste aufzählen, welche Krank­hei­ten nicht versichert sind bzw. es keinen Versicherungsschutz gibt, falls diese Krank­hei­ten einmal bei der versicherten Person aufgetreten sind.

Unser Rat deshalb an Euch; schließt bitte nur eine Unfall­ver­si­che­rung für Eure Kinder mit klarer Fragestellung nach dem Gesundheitszustand ab, damit Ihr von vornherein dem Versicherer den Wind aus den Segeln nimmt, wenn Ihr Leistung aus dem Vertrag haben wollt. Hier auch nochmals der Hinweis, dass es neben der Askuma auch die Basler Gold gibt, welche keine Gesundheitsfragen im Antrag stellen. Wir würden hier fast immer die Askuma vorziehen, da der Toptarif auch 100% die Mitwirkung von Vorerkrankungen ausschließt, was die Basler in der Tariflinie Gold ohne Gesundheitsfragen nur bis zu 75% tut. Die Basler hat zwar auch einen Tarif mit 100% Verzicht auf Vorerkrankungen, aber hier sind die gestellten Fragen teils umfangreicher als bei einer Beantragung einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Wir gehen weiter unten noch näher auf das Thema der Optionstarife auf Berufs­unfähig­keit / Schulunfähigkeit für Deine Kinder ein.
 

Beste Unfallversicherung Gesundheitsfragen der Basler Unfallversicherung

 

6. Dein Kind kam an den Medizinschrank!---> Hoffentlich sind Geistes- und Bewusstseinsstörungen in Deiner Unfall­ver­si­che­rung eingeschlossen!

Beruhigend, wenn Dein Kind hier dank der Unfall­ver­si­che­rung gut abgesichert bist. Beunruhigend, wenn nicht.


7. Insektenstiche/Tierbisse & Infektionen? Auch diese Punkte müssen rein in die beste Kinder-Unfall­ver­si­che­rung.

Hier vorab ein einfaches Beispiel. Dein Kind spielt draußen auf einer Wiese Fussball oder macht mit dem Kindergarten einen Waldausflug! Wenn wir die Situation etwas globaler und größer sehen, dann ist es wichtig, dass nicht nur Insektenstiche mitversichert, sondern auch viele Infektionen in den sehr guten Bedingungen aufgenommen wurden.

Das Feld ist hier sehr breit bei der Infektionsklausel gefächert. Diese besagt nämlich, dass sämtliche Infektionen unter den Versicherungsschutz fallen, die dadurch entstanden sind, wenn Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut in den Körper gelangen.
In den meisten Highlight Broschüren wird auf die gängigste Form der Infektionskrankheiten eingegangen der FSME. Aber gerade seltene Infektionen, welche Du z.B. aus einer Fernreise als „Urlaubsandenken“ mitbringst, können erschreckende Folgen und Langzeitschäden auslösen. Je mehr Infektionskrankheiten deshalb eindeutig und klar in den Bedingungen geregelt wurden, desto besser für Dich. Sollte die Hautverletzung (Insektenstich) sich vor Beginn der Unfall­ver­si­che­rung ereignet haben, dann besteht bei den sehr guten Unfall­ver­si­che­rungen auch Schutz wenn die Krankheit nicht vor 3 Monaten nach Versicherungsbeginn ausbricht.

  • Borreliose
  • Brucellose
  • Cholera
  • Diphtherie
  • Dreitagefieber
  • Echinokokkose
  • Fleckfieber
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis(FSME)
  • Gelbfieber
  • Gürtelrose
  • Keuchhusten
  • Lepra
  • Malaria
  • Masern
  • Mumps
  • Paratyphus
  • Pest
  • Pfeiffersches-Drüsenfieber
  • Pocken
  • Röteln
  • Scharlach
  • Schlafkrankheit
  • spinale-Kinderlähmung
  • Tollwut
  • Tuberkulose
  • Tularämie
  • Typhus
  • Windpocken
  • Wundstarrkrampf

 

8. Ertrinken – Ersticken - Erfrieren in der guten/besten Unfall­ver­si­che­rung für Eure Kinder und Enkel

Wir möchten diesen Punkt nicht größer machen, wie er tatsächlich ist, aber in der besten Unfall­ver­si­che­rung möchten wir auch diesen Punkt bzw. diese 3 Punkte versichert wissen. Konkret heißt es dazu in den Bedingungen der Interrisk z.B. Als Unfallereignis gilt auch das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypsicher Gesundheitsschäden wie z.B. die Trommelfellverletzung oder die Caissonkrankheit“ speziell für Taucher ein elementarer Baustein.

 

9. Kosmetische Operationen? Die Botoxspritze ist hiermit aber nicht gemeint, aber 50.000€ sollten mindestens zum Wohl Eurer kinder versichert sein

Ein einfaches Beispiel hierzu bringt schnell Licht ins Dunkel: Ein Fahrradunfall, bei dem sich Dein Kind die Schneidezähne ausschlägt. Gerne kommt hier gleich der Einwand „bezahlt doch alles meine Kranken­ver­si­che­rung“….Ist dem jedoch wirklich so??

Deine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung wird im Rahmen der festgelegten Höchstbeträge sicherlich einen Teil der Kosten tragen, aber was ist mit der Restsumme und falls Du nicht die kostengünstigen Zahnmaterialien „verbaut“ haben möchtest, sondern hochwertige 3. Zähne?

Wer übernimmt hier diese Kosten? Du siehst auch in diesem Beispiel wieder, wie wichtig das Zusammenspiel aller Versicherungssparten zueinander und untereinander ist, damit Du den passenden Schutz für Dich erhältst. Bei einem Versicherungsfall/Schaden müssen die einzelnen Verträge wie ein Schweizer Uhrwerk fein aufeinander abgestimmt sein, damit Du und Deine Kinder am Ende des Tages den optimalen Schutz bzw. den besten Versicherungsschutz in all Deinen Verträgen hast. Genau aus diesem Grund nehmen wir auch nur noch Vollmandate an und lehnen Beratungen zu einzelnen Versicherungssparten ab.

Was ist jedoch, wenn nicht nur die Zähne, sondern auch andere Körperteile, wie Gesicht/Kopf etwas abbekommen haben??? Wir reden jetzt von kosmetischen Operationen, bei denen sich die Krankenkassen oft „schwer“ tun diese zu bezahlen, da sie aus medizinischen Gründen nicht unbedingt sinnvoll sind, aber für Dich und Dein Wohlbefinden extrem wichtig sind. Wir raten hier, dass ein Minimum von 50.000€ in Deiner Unfall­ver­si­che­rung incl. Zahn mitversichert sind. Es gibt hier auch Anbieter die eine „unbegrenzte Deckung“ anbieten.


10. „Mir und meinen Kindern passiert schon nichts“…alles klar, Herzlichen Glückwunsch dann benötigst Du keine Absicherung, oder vielleicht doch!

Ein Argument lassen wir gelten ….“Wir machen grundsätzlich nie Urlaub und unsere Kinder sind zu 24 Stunden am Tag in einer Gummizelle eingesperrt!“. Dann usst jetzt auch nicht mehr weiterlesen, weil dieser Punkt für dich völlig nutzlos ist, aber dann hast Du evtl. ein anders Problem mit dem Jugendamt..  Doch einfach einmal angenommen, Ihr Zeit als Familie im Urlaub z.B. beim Skifahren, Bergwandern, Schwimmen, Fahrradfahren oder sonst wo, wo Ihr Euch gerne aufhaltet, dann macht dieser Punkt Sinn, dass er richtig in den Bedingungen verankert wurde. Such- & Bergungskosten werden meist pauschal mit 5.000€ oder 10.000€ in den üblichen Tarifen abgesichert. Für einen einfachen Helikoptereinsatz sollte dieser Wert auch durchaus ausreichend sein. Aber was ist, wenn vor der Bergung erst einmal die Suche stattfinden muss und neben der Bergrettung, weitere Einsatzmannschaften hinzugezogen werden müssen um Dich zu lokalisieren? Hier sollten es dann doch besser schon 50.000€ für Dich und Deine Familie sein!
Glücklicherweise kommen die schlimmen Großeinsätze, von denen Du auch bestimmt mitbekommen hast, wie die Fußballmannschaft, welche in Thailand eingeschlossen war, oder die eingeschlossenen Forscher glücklicherweise eher seltener vor. Der ideale Fall ist hier selbstverständlich eine unbegrenzte Deckung.

 

11. Die richtige Gliedertaxe, ausreichende Grundsumme, Progression ist entscheidend in der Unfall­ver­si­che­rung für Deine Kinder …

Einer der wichtigsten Punkte wie wir finden, aber auch ein Punkt, der sehr differenziert in der Branche gehandhabt wird. Es geht hier darum, den passenden Schutz für Deine Kinder zu finden, damit Sie im Schadensfall genügend finanzielle Mittel besitzen, um ein „normales“ Leben weiter führen zu können oder sich es aufbauen zu können.

Wie Du schon jetzt erkennen kannst, gibt es hierzu zig Ansatzpunkte, aber auch Kritikpunkte, was für oder gegen eine praktizierte Praxis sprechen kann. Auf was möchte ich hier hinaus? Unstrittig dürfte sein, dass Unfallbedingungen die einen höheren Invaliditätsgrad für ein und dasselbe Körperteil haben, als andere, erst einmal als besser/hochwertiger einzustufen sind. Es macht eben eine riesen Unterschied ob Du beim Verlust Deiner Funktionsfähigkeit von einer Hand z.B. 55%, 75% oder 90% bemessen bekommst. Jedes Körperteil ist in einer Unfall­ver­si­che­rung mit einem sogenannten Invaliditätsgrad genau bestimmt. Leider führen schlechte Bedingungen die inneren Organe gar nicht auf dieser Liste, weshalb sie auch nicht versichert sind.

Auch die Grundsumme, die Basis auf die eine Progression aufsetzt, sollte möglichst hoch für Deine Kinder bemessen werden, damit sie nicht nur bei einer 100% Schädigung über ausreichend finanzielle Mittel verfügen können. Wir erachten hier eine Basis von mindesten 100.000€ als absolut notwendig, welche durch eine Progression von 350%, 500% oder 1000% dann auf max. 350.000€, 500.000€ bzw. 1 Mio. erhöht wird. In den letzten Jahren setzen wir aus eigener Schadenserfahrungen die Grundsummen deutlich höher an, als noch vor der Zeit davor. Mittlerweile sind Grundsummen von 200.000€- 400.000€ auch keine Seltenheit mehr, welche dann ohne- oder mit geringeren Progressionen angeboten werden.

 

Beste Unfallversicherung Progression Unfallversicherung

 

Vorteil/Nachteil: Auch bei kleineren Unfallschädigungen erhältst Du eine deutlich höhere Entschädigung. Der Nachteil liegt aber auch gleich auf der Hand, die Tarife kosten entsprechend mehr Beitrag.

Wir halten nichts von den Konstrukten, welche meist von Vermögensberatern angeboten werden die eine Grundsumme von 50.000€ mit einer 1000% Plus Progression anbieten, da hier nur in der Spitze die 500.000€ tatsächlich zur Verfügung stehen; darüber hinaus sind die Bedingungen der AachenMünchener Versicherung bei weitem nicht geeignet um einen der vorderen Plätze im Bereich der besten Unfall­ver­si­che­rung zu belegen. Wir gehen später noch näher auf die einzelnen Tarife von Gesellschaften ein.

Wichtig sind bei der Feststellung der Invalidität in der Unfall­ver­si­che­rung auch die verschiedenen Fristen. Bei manchen Anbietern sind es 12 Monate, bei anderen wiederum 36 Monate. Je länger Sie Zeit zur Geltendmachung haben, desto besser.

Das sind nun elf wichtige Punkte in der Unfall­ver­si­che­rung für Deine Kinder – aber es gibt noch viele weitere, auf die wir in unserer Beratung eingehen werden.

Du hast jetzt aber einmal schon einen guten Überblick erhalten, dass der Teufel oftmals im Detail steckt und nicht nur weil eine Prämie günstig erscheint oder weil Dein Berater sagt, dass es die beste Unfall­ver­si­che­rung ist, muss dies auch tatsächlich so sein. Die Liste ist auf keinen Fall abschließend, wir haben uns auf die 11 genannten Punkte beschränkt, damit Du einmal eine erste Orientierung hast. Wir stellen Dir in der Beratung immer Deinen aktuellen Tarif unserer Empfehlung gegenüber, damit Du auf einen Blick erkennen kannst, warum wir zu diesem oder jenen Tarif als beste Unfall­ver­si­che­rung raten.

 


KISS - Die Adcuri Kinder - Invaliditäts- Schutz- Absicherung eim muss für Stuttgarter!

 

Für Eltern das Wichtigste –

das Wohl ihres Kindes!

 

Ich möchte für mein Kleinkind schon etwas mehr als „nur“ eine Unfall­ver­si­che­rung? Lösung: Die Kinderinvaliditätsversicherung!

Diese Frage wird uns auch immer öfter gestellt. Für ein Kleinkind ab der sechsten Woche halten wir derzeit die Kinderinvaliditätsversicherung (kurz KISS) der Barmenia Versicherung (Adcuri) für die sinnvollste Lösung. Hier kann gleich eine normale Unfall­ver­si­che­rung „angedockt“ werden, man kann aber eine monatliche Rente auch so absichern. Wir haben mit der Adcuri/Barmenia die Leistungen im Toptarif "Premiumschutz" nochmals verbessert. Die KISS kann bis zum 18. Lebensjahr abgeschlossen werden. Leistungsauslöser wäre immer ein Grad der Behinderung von 50. Die Ursache spielt keine Rolle, es muss kein Unfall sein, sondern es ist jegliche Erkrankung abgesichert, wie man an untenstehenden Beispielen auch sieht. Hier die Fakten nochmals zusammengefasst:

 

 Versicherungsschutz schon mit Beginn der 6. Lebenswoche möglich

 Spätester Versicherungsbeginn: am letzten Tag vor dem 18. Geburtstag des „Kindes“

 Rentenleistung bis zu 2.000 EUR monatlich bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 durch Unfall oder Krankheit und zusätzlich eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 24 Monatsrenten!

 Durch Zeckenstich verursachte Invalidität ist versichert.

 Bei Tod des versicherten Kindes durch Krankheit wird die Rente bis zum Ende des 6. Monats nach seinem Tod weitergezahlt.

 Rehabilitations-Management-Serviceleistungen durch den Kooperationspartner ReIntra

In der ersten Leistungsphase wird auf der Grundlage der medi-zinischen Diagnosen und Unterlagen – unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person – die grund-sätzliche Vorgehensweise empfohlen.

In der zweiten Leistungsphase werden für die versicher-te Person umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet.

In der dritten Leistungsphase wird die versicherte Person auf Basis der in der zweiten Leistungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.

 Für die medizinisch-berufskundliche Beratungstätigkeit von ReIntra leistet die ADCURI bis 10.000 EUR.

 Anders als bei den meisten anderen Versicherern gilt dieser wertvolle Versicherungsschutz bis zum 30. Lebensjahr.

 

 Recht auf Abschluss der ADCURI-Opti5Rente ohne Gesundheitsprüfung!

Sie möchten auch über das 30. Lebensjahr hinaus den Schutz vor Invaliditätsfolgen aufrechterhalten? Gerne! Mit dem Abschluss der KISS-Absicherung erhalten Sie gleichzeitig das Recht, diesen Vertrag unter Beibehaltung der bisherigen Versicherungssumme in eine ADCURI-Opti5Rente umzuwandeln. Und das ohne Gesundheitsprüfung, wenn die versicherte Person in der KISS ohne Einschränkungen/Ausschlüsse versichert und für sie bisher kein Leistungsfall eingetreten ist.

 

 Beitragsfreistellung bei Tod des Versicherungsnehmers (VN) Voraussetzung: Der VN ist bei Vertragsschluss jünger als 55 Jahre

 Beitragsfreistellung bei Rentenleistung

 Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe sind – jetzt – auch über das 10. Lebensjahr hinaus versichert.

 Vergiftungen durch Staubwolken und Säuren bzw. Gase und Dämpfe sind versichert.

 Eine Unfall-Todesfallleistung von 5.000 EUR ist ohne Mehrbeitrag mitversichert.

 Kurbeihilfe (nach Unfällen) 1.000 EUR

 Bergungskosten (nach Unfällen) bis 10.000 EUR

 Tauchtypische Gesundheitsschäden gelten als Unfälle (z. B. Trommelfellverletzung, Caissonkrankheit oder der Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser).

 Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen oder Sachen gelten als Unfälle.

 Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind versichert (außer bei regelmäßigem Umgang)

 

Hier einmal Beispielberechnungen mit 1.000€ Rente:

 

 

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Gleiches Beispiel mit einer KISS-Rente von 1.000€ und der Premium-Unfall­ver­si­che­rung 100.000€ Grundsumme mit einer Progression von 500%:

 

KISS, Barmenia, Unfall, Rente, Kinder, Vorsorge, Absicherung

 

 


Welche Absicherung benötigt mein Kind sonst noch?

Kindervorsorge, Absicherung, Fondspolice, Schutz, BU, ETF, OptionWir sehen die Unfall­ver­si­che­rung bzw. die KISS-Rente als einen von vielen möglichen Bausteinen, um Dein Kind, je nach Geldbeutel und Ab­si­che­rungs­wunsch, abzusichern. Jedoch steht die Absicherung, des/der Versorger (Eltern) immer im Vordergrund. Dies ist immer die erste Priorität.

Ich versuche das Thema "Kinderverträge" einmal an konkreten Kundenwün­schen zu erklären. Wir erhalten den Auftrag von den Eltern, dass wir das Kindergeld in Höhe von 200€ voll für das Kind verwenden sollen!

 

Hier raten wir dann ganz konkret zu folgenden Verträgen:

 

1.) Fondsgebundene Rentenversicherung mit Optionsbausteinen um später, z.B. mit dem 10.Lebensjahr des Kindes eine Berufs­unfähig­keitsrente (Schulunfähigkeits-Rente) ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen zu vereinbaren.

Der Versicherungsnehmer des Vertrages können die Eltern oder bei manchen Anbietern sogar auch die Großeltern sein, teilweise benötigen die Anbieter nicht einmal die Zustimmung/Unterschrift der Eltern. Ideal für Oma/Opa/Tanten/Onkels etc. um ein kleines Vermögen für Ihre Enkel/Neffen anzusparen, ohne dass die Eltern und Kinder darüber Bescheid wissen und das große Geschenk z.B. zu 18. Geburtstag übergeben werden könnte! Hier raten wir aber auch gleich davon ab, weil eine VN (=Versicherungsnehmereigenschaft Übertragung) auf einen jungen Erwachsenen kann auch sehr schnell dazu führen, dass das Geld "weg" ist. Als Sinnvoll erachten wir Möglichkeiten (Optionen), bei denen der VN-Wechsel bis zum 30. Lebensjahr der versicherten Person erfolgen kann.

Die Basis bildet hier immer eine Rentenversicherung, welche auf das Renteneintrittsalter der versicherten Person (Kind) abgeschlossen wird und zusätzlich die max. mögliche Rentengarantiezeit mit vereinbart wird. Somit haben die Verträge Laufzeiten über das Jahr 2100 hinaus, weshalb die Produkte sehr flexibel sein müssen, damit Sie immer wieder an das "Leben" angepasst werden können.

Als "Motor" verwenden wir hier ein Fonds-Mix aus ETF-Fonds, da sie sehr kostengünstig sind. Die Fonds können auch mehrmals im Jahr kostenlos getauscht werden. Hier haben die Versicherungsgesellschaften teilweise eine sehr große Auswahl an unterschiedlichen Fonds, da sollte für Jeden etwas dabei sein! Des Weiteren sind Zuzahlungen (Weihnachten, Ostern, Konformation etc.) möglich, aber auch Entnahmen stellen heute kein Problem mehr dar, ohne dass der Vertrag gekündigt werden müsste.

Aktuell empfehlen wir in diesem Bereich die LV1871 & Basler Versicherungen. Dann schauen wir uns doch einmal die beiden Produkte genauer an und beginen mit der LV1871!


MeinPlan Kids der LV1871

LV1871 mein Plan Kids:

LV1871, MeinPlanKids

 

ALLE FAKTEN IM ÜBERBLICK:


 Eintrittsalter Versorger:

18 bis 80 Jahre (bei Wahl von Versorgerbausteinen bis maximal 70 Jahre) Kind: 0 bis 18 Jahre

 Laufzeit/Versicherungsdauer: mindestens 5 Jahre; Höchstendalter 85 Jahre

  • Beitrag  ab 25 Euro pro Monat
  • Einmalbeitrag: ab 3.000 Euro
  • ereignisunabhängige Erhöhung (Nachversicherung):

   - bei Wahl einer Erlebensfallgarantie: der Jahresbeitrag kann maximal auf 50.000 Euro erhöht werden.
   - falls keine Erlebensfallgarantie eingeschlossen wurde, ist die Beitragshöhe monatlich flexibel anpassbar.

  • ereignisabhängige Erhöhung: unbegrenzte Nachversicherung bei wichtigen Ereignissen wie beispielsweise Heirat oder Geburt eines Kindes
  • einmalige automatische Beitragserhöhung einschließbar
  • Beitragspausen: Stundung nach Vereinbarung
  • Beitragsreduzierung: jederzeit möglich
  • Beitragsdynamik: wählbar zwischen 3 und 10 Prozent des Vorjahresbeitrags

 Beitragsfreistellung

Mindestvertragsguthaben ist 1.000 Euro, um Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Durch die Freistellung reduzieren sich die Leistungen aus dem Vertrag.

 Beitragszahlungsdauer 5 bis 65 Jahre

 Mögliche Versorgungsphase Bis Alter Kind: 18 bis 27 Jahre

 Zuzahlungen/Auszahlungen aus dem Fondsguthaben

  • Zuzahlungen: ab 50 Euro möglich
  • Auszahlungen aus dem Fondsguthaben: ab 200 Euro möglich

 Cash-to-Go-Option Auszahlungsmöglichkeit mit regelmäßigen monatlichen Auszahlungen

  • Entnahmen aus dem Fondsguthaben (Anforderungen an verbleibendes Guthaben sind zu beachten)
  • Mindestauszahlung 200 Euro pro Monat

 Spar-Mit-Option Zuzahlungen von Familie und Freunden bequem per Überweisung


 Baustein Versorgerschutz

Optional kannst Du den Versorgerschutz mit einschließen. Dann übernimmt die LV 1871 im Todesfall des Versorgers die Beiträge (bis zu 3.000 Euro Gesamtjahresbeitrag) bis zum Ende der Versorgungsphase. Mit drei Jahren Wartezeit.

 Baustein BUZ3000/ PBZ3000

Optional kannst Du die BUZ3000 bzw. PBZ3000 in den Vertrag einschließen. Dann übernimmt die LV 1871 im BU-Fall bzw. Pflegefall des Versorgers die Beiträge (bis zu 3.000 Euro Gesamtjahresbeitrag) bis zum Ende der Versorgungsphase. Mit drei Jahren Wartezeit.


 Baustein BU-Option mit Pflegeschutz für das Kind


Optional kannst Du die BU-Option mit Pflegeschutz für Dein Kind einschließen. Damit ist das Kind von Vertragsbeginn an im Pflegefall abgesichert und kann zu späteren Zeitpunkten eine
Berufs-unfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen.


  Optional kann die Rechtsassistance

eingeschlossen werden. Dann können am Vertrag Beteiligte sich während der Versorgungsphase eine rechtliche Erstberatung zu Themen rund um die Familie einholen.


Erlebensfallgarantie:  als Garantiemodelle stehen zur Wahl:

  • keine Garantie: vollständige Investition in Fonds
  • Beitragserhalt (dynamische Wertsicherung): Dem Versicherungsnehmer wird eine Erlebensfall-leistung in Höhe des von ihm gewählten Beitragserhalts (zwischen 10 und 100 Prozent der eingezahlten Beiträge) garantiert. Die Teile des Beitrags, die nicht zur Sicherung der garantierten Erlebensfallleistung und zur Deckung der Kosten dienen, sowie sämtliche Überschüsse werden in dem oder den von Ihnen gewählten Investmentfonds angelegt

  Darstellung der Garantie

  • monatliche Guthabenaufteilung zwischen Fondsguthaben und konventionellem Sicherungs-vermögen
  •  schwankungsarme Umschichtungen aufgrund Mindestinvestition im Deckungsstock
  •  höhere Investitionsquote in die gewählten Fonds
  •  Investition in Deckungsstock der LV 1871 attraktiv, zum Beispiel wegen guter Immobilienquote

 

 Rentengarantiezeit

  • sehr lange Garantiezeiten wählbar, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn. Die Rentengarantiezeit kann bis zum Rentenbeginn geändert werden.
  •  In diesem Zeitraum sind Hinterbliebene im Todesfall zuverlässig abgesichert

 

 flexibler Rentenbeginn zwischen 60 und 85 Jahren frei wählbar und verschiebbar

 Rentenbezugsvarianten während der Rentenbezugszeit stehen zur Wahl:

  • dynamische Rente: beginnt mit einem relativ niedrigen Wert und steigt dafür relativ stark an, optional mit Einschluss einer garantierten Rentensteigerung.
  • teildynamische Rente: beginnt mit einem etwas höherem Wert als die dynamische Rente, steigt dafür aber nicht ganz so stark an.
  • flexible Rente: beginnt im Gegensatz zur dynamischen und teildynamischen Rente mit dem höchsten Wert. Die Höhe der Rente ist gleichbleibend, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt.

 Rentengarantie garantierter Rentenfaktor


 Fondsanlage

  • bis zu 20 Fonds gleichzeitig wählbar
  • Mindestanteil beträgt 5 Prozent pro Fonds
  • Auswahl aus einer Vielzahl von Fondslösungen und ETFs möglich
  • Switchen und Shiften unbegrenzt kostenfrei möglich
  • auch als Expertenpolice, ETF - Portfolio Plus oder Strategie Nachhaltigkeit erhältlich

 

 Anlaufmanagement

minimiert das Risiko, zum falschen Zeitpunkt zu investieren (automatische Start-Optimierung für Einmalbeiträge und bei Zuzahlungen)

 

 Ausgleichsmanagement


schichtet automatisch das vorhandene Fondsvermögen einmal jährlich entsprechend der gewählten Aufteilung um (automatisches Fondsmanagement für die optimale Zusammensetzung Ihrer Fonds)


 Ablaufmanagement


schichtet automatisch schrittweise das Fondsvermögens in risikoärmere Fonds gegen
Laufzeit-ende um (Vermögenssicherung 5 Jahre vor Rentenbeginn)


 Lock-in-Funktion

sichert das erreichte Fondsvermögen während der Ansparphase zum Rentenbeginn ab


 Todesfallschutz: zur Wahl stehen 6 Varianten:
 

  • Beitragsrückgewähr
  • Vertragsguthaben
  • Vertragsguthaben, mindestens Beitragsrückgewähr
  • Mindesttodesfallschutz ohne Risikofragen
  • frei wählbare Todesfallleistung; Im Todesfall während der Aufschubzeit erhalten die Hinterbliebenen das zum Zeitpunkt des Todesfalles vorhandene Vertragsguthaben ausgezahlt.
  • Keine Auszahlung an Hinterbliebene

Die Todesfallleistung ist in jedem Fall bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des zu versorgenden Kindes auf 8.000 Euro beschränkt. Die Beschränkung kann mit Einwilligung aller Sorgeberechtigten (§§ 1626 ff BGB) des zu versorgenden Kindes ab Vollendung des 7. Lebensjahres aufgehoben werden.


 Ablaufleistung zur Wahl stehen 4 Varianten:

  • vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung
  • Verrentung des gesamten oder teilweisen Vertragsvermögens
  • Kombination aus Kapitalabfindung und Rentenzahlung
  • Übertragung der Fondsanteile auf ein Depot

 

 Pflege-Option

  • Verdoppelung der zum Rentenbeginn garantierten reduzierten Altersrente
  • Überschussrente bei Pflegebedürftigkeit während des gesamten Rentenbezugs

 

 eXtra-Rente

höhere Altersrentenzahlung möglich bei entsprechender ärztlicher Einschätzung einer verminderten Lebenserwartung aufgrund schwerer Krankheit zum Rentenbeginn

 

 vorläufiger Versicherungsschutz
bei Absicherung eines Todesfall- und/oder Berufs­unfähig­keitsrisikos bei Unfall gemäß den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen

 

 gesetzlicher Rahmen

  • Kapitaleinkünfte innerhalb von Fondspolicen bleiben während der Laufzeit steuerfrei
  • kein Ausgabeaufschlag bei der Fondspolice

Basler KinderVorsorge Invest Vario

 Basler KinderVorsorge Invest Vario, ETfF, Flexibilität, Rendite, BU-Option

 Kurzbeschreibung

Fondsgebundene Rentenversicherung, bei der Du die Anlagebeiträge flexibel in Fonds, Anlageportfolios und Garantievermögen investieren kannst. (Versicherungsanlageprodukt).
Du möchtest für ein Kind vorsorgen oder Vermögen aufbauen.

 Zielgruppe, für wen wurde das Produkt entwickelt?

Das Produkt ist für Kunden geeignet, die über einen längeren Zeitraum für ein Kind ein Kapital zur Ausbildungs- oder Alters­vorsorge aufbauen möchten. Die Alters­vorsorge sieht zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung vor.
Du muss bereit sein, Wertschwankungen und Verlustrisiken in Kauf zu nehmen. Je nach gewählter Anlageoption können geringere oder höhere Risiken eingegangen werden. Während der Vertragslaufzeit können sich die Risiken der gewählten Anlageoptionen ändern und sollten deshalb beobachtet werden. Auch wenn Du während der Vertragslaufzeit eine Anlageoption änderst, kann sich dadurch das Anlagerisiko ändern.
Wenn Du Wert auf Sicherheit legst, kannst Du Teile des Anlagebeitrags im Garantievermögen
anlegen und sicherst Dir dadurch garantierte Leistungen. Das Fondsvermögen kann im ungünstigsten Fall einen Totalverlust erleiden. Auf eine garantierte MindestLeistung zum Rentenbeginn in Höhe der eingezahlten Beiträge verzichtest Du.
Du solltest Kenntnisse über Finanzmärkte und Erfahrungen mit Anlageprodukten haben. Das Produkt ist nicht für Dich geeignet, wenn Du zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung haben möchtest.


Die versicherte Person/Dein Kind ist zum Vertragsbeginn max. 15 Jahre alt.


 Vorteile:

  • Der Anlagebeitrag kann flexibel in eine Vielzahl von Fonds, in Anlageportfolios und im Garantie-vermögen investiert werden. Du kannst jederzeit neu festlegen, wie die zukünftigen Anlagebeiträge investiert werden sollen.
  • Sicherungsoption: Du kannst einmal jährlich einen Teil des Fondsvermögens in das Garantievermögen umschichten, um den erreichten Wert abzusichern.
  • Ein Ablaufmanagement kannst Du einschließen.
  • Eine BU-Option kann eingeschlossen werden
  • Optional kannst Du eine Beitragssicherung bei Tod oder BU des mitversicherten Versorgers einschließen.
  • Flexibler Rentenbeginn.


 Anlageoptionen

 

  • Fonds

- Zwischen 10 % und 100 % des Anlagebeitrags kannst Du in Fonds investiern. Die Basler bietet eine große Auswahl von Fonds aus verschiedenen Bereichen an wie Zum Beispiel: Renten-, Aktien-, Misch-, Dach-, Immobilien- und Indexfonds.

- Dein Anlagebeitrag kann individuell in mehrere Fonds investiert werden.
- Es gibt keine Ausgabeaufschläge.
- Dein Fondsvermögen oder die Anlagebeiträge können jederzeit umgeschichtet werden
(bis zu 12mal jährlich gebührenfrei).

 

  • Anlageportfolios

Die Basler bietet drei Anlageportfolios in verschiedenen Risikoklassen an:

a.) Das VermögensPortfolio Balance

b.) Das VermögensPortfolio Wachstum und

c.) VermögensPortfolio Chance

  • Ein Anlageportfolio besteht aus mehreren Fonds, die sich von der Basler nach  festgelegten Anlagegrundsätzen zusammensetzen.
  • Die Anlageportfolios werdenlaufend beobachtet und umgeschichtet,  wenn dies nach den Anlagegrundsätzen erforderlich ist.


 Garantievermögen

  • Bei Vertragsabschluss kannst Du zwischen 0 % und 90 % des Anlagebeitrags in das Garantievermögen investieren.
  • Später während der Vertragslaufzeit kannst Du sogar bis zu 100 % des Anlagebeitrags in das Garantievermögen investieren.
  • Beim Garantievermögen erfolgt die Kapitalanlage durch die Basler. Sie legen den Anlagebeitrag sicher und rentabel in Ihrem Sicherungsvermögen an. Die Kapitalanlagen werden in unterschiedliche Vermögenswerte, zum Beispiel in Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien investiert. Aber Garantien kosten Rendite, weshalb Du hier erst kurz vor Ablauf (ca. 5 Jahre) Gebrauch machen solltest.

 Investitions-Optimierung

Bei einer Zuzahlung kannst Du eine Investitions-Optimierung für ein bis fünf Jahre vereinbaren.
Während dieses Zeitraums schichtet die Versicherung das Fondsguthaben monatlich schrittweise aus dem Startfonds in die Fonds gemäß Anlagesplitting um. Dadurch soll der Cost-Average-Effekt verbessert werden. Es kann durchaus Sinn bei größeren Einzahlungen ab ca. 25.000€ machen.


 Re-Balancing

Dein Fondsvermögen wird jährlich umgeschichtet, um dass Dein Fondsvermögen danach wieder so aufgeteilt ist wie das ursprüngliche Anlagesplitting.


 Ablaufmanagement

Das Ablaufmanagement ist ein automatisches Verfahren, um rechtzeitig vor Deinem Rentenbeginn
etwaige Kursgewinne zu sichern und Dein Fondsvermögen in das Garantievermögen oder in
risikoarme Fonds umzuschichten. Du erhältst fünf Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn einen Vorschlag zum Ablaufmanagement automatisch zugesendet.


 Rentenbeginn

  • Der geplante Rentenbeginn muss zwischen Deinem 27. und 75. Lebensjahr liegen. Es macht natürlich Sinn, dass wir den Rentenbeginn in etwas Deiner gesetzlichen Rente legen.
  • Der Rentenbeginn kann ganz flexibel zwischen dem frühesten und spätesten Rentenbeginn
    gewählt werden.
  • Frühester Rentenbeginn mit 27 Jahren.
  • Spätester Rentenbeginn mit 85 Jahren.
  • Deine Altersrente muss einen Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden.


 Leistungen zum Rentenbeginn

Altersrente:

  • Du erhältst eine lebenslange Altersrente für die versicherte Person.
  • Die Rente wird aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Kapital und nach den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen und mindestens mit dem garantierten Rentenfaktor berechnet.
  • Für den Todesfall kann eine Rentengarantiezeit bis zum 90. Lebensjahr eingeschlossen werden. Somit ist Dein Geld sicher bis zum 90. Lebensjahr!

Weitere Möglichkeiten für eine Rente:

  • Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit.
  • Rente für Zwei: Die Basler bezahlt jeweils eine lebenslange Altersrente für die versicherte Person und für die mitversicherte Person. (Besonderheit der Basler!!!)
  • Abgekürzte Altersrente: Deine Altersrente wird längstens für die vereinbarte Dauer bezahlt. Diese muss zwischen 3 und 20 Jahren liegen. Dafür natürlich deutlich höher als bei der lebenslangen Variante!
  • Altersrente mit Hinterbliebenen-Schutz.
  • Altersrente mit Kapitaloption.
  • Kapitalabfindung Anstelle einer Altersrente wird Dir auf Wunsch eine einmalige Kapitalabfindung oder ein übertrag der Fondsanteile angeboten.

 

 Leistungen im Todesfall

Vor Rentenbeginn:

  • Wenn die versicherte Person stirbt, wird das Vertragsvermögen ausbezahlt. Vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr) ausbezahlt. Die Basler begrenzt jedoch die Leistung solange auf 8.000 EUR, bis eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

a.) Die versicherte Person ist volljährig und stimmt diesem Vertrag zu oder übernimmt diesen Vertrag und wird Versicherungsnehmer.
b.) Die versicherte Person hat das siebte Lebensjahr vollendet und ein Elternteil ist Versicherungsnehmer dieses Vertrages oder ein Elternteil hat diesem Vertrag zugestimmt.


Nach Rentenbeginn:

  • Es kann eine der folgende Todesfallleistungen vereinbart werden:


a.) Lebenslange Altersrente mit Rentengarantiezeit: Es wird das Deckungskapital für die bis
zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch ausstehenden garantierten Altersrenten ausbezahlt. Auf Wunsch bezahlt die Basler die noch ausstehenden Renten bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weiter.
b.) Altersrente mit Hinterbliebenen-Schutz: Es wird an die mitversicherten Person die vereinbarte Hinterbliebenen-Rente ausbezahlt. Diese liegt zwischen 60 % und 100 % der Altersrente.
c.) Altersrente mit Kapitaloption: Es wird das Kapital zum Rentenbeginn abzüglich bereits gezahlter Altersrenten bezahlt.

 

 Optionale Leistungen

  • Für einen zusätzlichen Beitrag übernimmt die Basler die Beiträge im Fall der Berufs­unfähig­keit einer mitversicherten Person.
  • Für einen zusätzlichen Beitrag übernimmt die Basler die Beiträge, wenn eine mitversicherte Person stirbt.


 Beiträge/Zahlungsweisen

  • Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
  • Die Beitragszahlungsdauer muss mindestens 5 Jahre, bei automatischen Erhöhungen 10 Jahre, betragen.
  • Die Beiträge können längstens bis zum geplanten Rentenbeginn gezahlt werden.
  • der Mindestbeitrag liegt bei 25 EUR monatlich.
  • Zuzahlungen sind ab 250 EUR möglich.
  • Flexibilität automatische Erhöhung der Beiträge möglich sind Erhöhungen zwischen 5 % - 10 %, mindestens jedoch  3 EUR monatlich oder wie der Höchstbeitrag in gesetzlicher Rentenversicherung, mindestens 5 % und mindestens 3 EUR monatlich.
  • Befristeter Beitrags-Stopp bis zu 2 Jahren (3 Jahre bei Elternzeit).
  • Dauerhafter Beitrags-Stopp.
  • Befristete oder unbefristete Beitrags-Senkung.

 

 Überschussbeteiligung


Vor Rentenbeginn:

  • Einen Teil der Überschüsse wird Deinem Vertragsvermögen zugeführt.
  • Einen Teil der Überschüsse wird Deinem Schlussüberschuss zugeführt, wenn der Vertrag endet oder wenn Du eine Rente bekommst. Wenn Du regelmäßig Beiträge zahlst, muss außerdem eine Wartezeit abgelaufen sein.

Nach Rentenbeginn:

  • Dynamikrente: Deine garantierte Altersrente wird einmal im Jahr erhöht. Das erste Mal wird die Altersrente ein Jahr nach Rentenbeginn erhöht.
  •  Zuwachsrente: Du bekommst eine garantierte Altersrente und eine nicht garantierte Zusatzrente. Die garantierte Altersrente wird einmal im Jahr erhöht, wenn ausreichend Überschüsse vorhanden sind.
  • Aktivrente: Bei der Aktivrente bekommst Du jährlich Überschüsse zugeteilt. Diese Überschüsse werden in monatlichen Raten zusammen mit der garantierten Altersrente ausbezahlt. Das erste Mal werden die Überschüsse ein Jahr nach Rentenbeginn ausbezahlt.


 Liquidität

Bis zu viermal im Kalenderjahr können vor dem geplanten Rentenbeginn gegen eine Gebühr, Werte aus dem Vertrag ausgezahlt werden. Während der Ausbildungsphase (Alter 18-27 des versicherten Kindes) ist die Auszahlung gebührenfrei.

 BU-Option

Zum 18. Lebensjahr kann eine Berufs­unfähig­keitsVersicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
 


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