Deutsche Rentenversicherung

 


Rentenpaket II Wie Rentenniveau und Generationenkapital gestaltet werden sollen

Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben das „Rentenpaket II“ der Bundesregierung vorgestellt. procontra liefert die wichtigsten Punkte im Überblick.

 
Reichstag Berlin Bundesregierung
 

Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung reicht schon lange nicht mehr, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Mit dieser düsteren Aussicht starten viele Vermittler ihre müßige Überzeugungsarbeit beim Kunden zu mehr Eigeninitiative zur Alters­vorsorge. Die Bundesregierung stellt am Dienstag das zweite Rentenpaket zur Stabilisierung der Altersversorgung in Deutschland vor. Die wichtigsten Fakten zum Rentenniveau und Generationenkapital.

Rentenniveau

  • Eine „Niveauschutzklausel“ in der Rentenanpassungsformel verlängert die bestehende Haltelinie bei 48 Prozent dauerhaft. Sie ist bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 gesetzlich verankert und wirkt somit bis Juni 2040.

  • Die Renten bleiben an die Lohnentwicklung gekoppelt.

  • Der Beitragssatz von 18,6 Prozent bleibt nach aktuellen Prognosen bis 2027 stabil. Ab 2028 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg auf 20 Prozent, ab 2035 auf 22,3 Prozent – dieser Wert soll durch das „Generationenkapital“ bis 2045 stabil bleiben.

Anmerkung: Dazu fallen mir nur die Worte vom damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm aus den 80er Jahren ein. "Die Renten sind sicher!"

 

Generationenkapital

  • Aufbau eines dauerhaften Kapitalstocks durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt und durch Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Bis 2030 soll so ein Kapitalstock von 200 Milliarden Euro entstehen. 

Anmerkung:  Aktuell werden bereits 115 Mrd. € p.a. aus dem Bundesetat (476 Mrd.)  zur Stabilisierung der aktuellen Rentenzahlungen aufgewendet. Jetzt sollen weitere Kredite aufgenommen werden, welche dann Gewinnbringend angelegt werden sollen. 

  • Für diesen Kapitalstock werden keine Beiträge verwendet.

  • Die Stiftung „Generationenkapital“ soll ab 2036 den Rentenbeitragssatz entlasten, durch Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro pro Jahr.

  • Diese Gelder werden renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt investiert.

  • Innerhalb des Generationenkapitals schützt bei Ausschüttungen ein Sicherheitspuffer die Substanz des Stiftungsvermögens, vor allem das gewährte Darlehen.

  • Die Gelder aus dem Generationenkapital müssen zweckgebunden als Ausschüttungen an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet werden.

Sebastian Hoffmann

19:03 Uhr | 05. März | 2024 auf procontra.de


Renteninformation frühzeitig prüfen

Deutsche Rentenversicherung, Stuttgart, Filderstadt, AltersvorsorgeDie Höhe der späteren gesetzlichen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen während der Beitragszeit. Wichtig ist, dass alle Daten aus dem Erwerbsleben beim Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVA), vollständig und richtig erfasst sind – davon hängt die Höhe der Rente ab. Aufschluss über die Leistungen, die man im Ruhestand erwarten kann, gibt die schriftliche Renteninformation, die man als Beitragszahler regelmäßig per Post von der Deutschen Rentenversicherung erhält, wenn man älter als 26 Jahre ist und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Nicht immer sind dort alle Beitrags- und Anerkennungszeiten korrekt und vollständig erfasst.

Grundlage für die Rentenberechnung ist der persönliche Versicherungsverlauf, der auf den letzten Seiten der Renteninformation ausgewiesen ist. Hier sind alle Daten gelistet, die der Rentenkasse aus dem Leben des Versicherten bekannt sind und die Höhe seiner künftigen Rente beeinflussen. Nur was dort aufgeführt ist, wird auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Fehlen relevante Lebensdaten, fällt die gesetzliche Altersrente in der Regel zu niedrig aus. Zeiten der Erwerbstätigkeit teilt der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung automatisch mit. Über den Leistungsbezug während einer Arbeitslosigkeit informiert die Arbeitsagentur. Auch vom Wehr- und Zivildienst erfährt die Deutsche Rentenversicherung automatisch.

Anders ist das beispielsweise mit Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten oder mit Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden: Solche ganz oder teilweise anrechnungsfähigen Versicherungszeiten muss man dem Rentenversicherungsträger in den meisten Fällen selbst mitteilen. Als Nachweise dienen beispielsweise Abschlusszeugnisse, Studienbücher, Erziehungs- und Kindergeldbescheinigungen oder Belege der Pflege­ver­si­che­rung des versorgten Verwandten. Experten empfehlen, den mit der Renteninformation verschickten Versicherungsverlauf sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Versicherungszeiten muss man dem Rententräger nachweisen – spätestens bei Eintritt des Rentenalters, besser aber frühzeitig, damit bei Renteneintritt alles geklärt ist und sofort der volle Rentenanspruch besteht. Kostenfreie Auskunft in allen Rentensachen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und unter der Rentenhotline 0800 1000 480 70.


Rentenbescheide richtig verstehen: Die 6 wichtigsten Punkte

Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass ein Beitragszahler in der Regel keinen blassen Schimmer hatte, mit welcher Rente er im Alter rechnen konnte. Wer seine Rentenhöhe wissen wollte, musste einen Antrag stellen und eine „Kontenklärung“ durchführen. Erst seit 2005 verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) automatisch jährlich eine Renteninformation an Beitragszahler. Doch wer erhält eigentlich was und warum? Finanzexpertin Brigitte Ommeln gibt wichtige Tipps, wie Rentenbescheide zu lesen sind und so auch als Vertriebsansätze genutzt werden können.

  1. Die Renteninformation: Rentenhöhe unter Vorbehalt

Wer schon mindestens fünf Beitragsjahre erreicht hat und älter als 27 ist, erhält einmal im Jahr eine Renteninformation. Das sind in der Regel zwei Seiten Papier. Auf einer Seite stehen kurz und knapp die wichtigsten Zahlen zur Erwerbsminderungs- und Altersrente. Dazu kommen Hinweise, – hochgerechnet – was im besten Fall daraus noch werden kann. Achtung: Die Angabe der Rentenhöhe erfolgt nur unter Vorbehalt! Durch spätere Entscheidungen des Gesetzgebers kann sich die Rente ändern. Ein Hinweis auf zusätzlichen Vorsorgebedarf fehlt ebenso wenig wie die Aufforderung, die Unterlagen aufzubewahren.

  1. Die Rentenauskunft: Persönliche Entgeltpunkte machen Rentenhöhe konkret

Diese Unterlagen verschickt die DRV an alle, die 55 geworden sind. Die Rentenauskunft ist umfangreicher als eine Renteninformation, denn nun kann anhand des Versicherungsverlaufs viel konkreter eine Hochrechnung der Altersrente (und aller weiteren Rentenansprüche) erfolgen. Wer nämlich schon lange einzahlt, hat auch ein umfangreiches Versicherungskonto und damit Rentenanwartschaften gebildet. In der Rentenauskunft werden deshalb auch die persönlichen Entgeltpunkte ausgewiesen und allgemeine Hinweise für die Voraussetzungen eines Rentenanspruches gegeben. Damit kommt die Rentenauskunft einem Rentenbescheid schon sehr nahe.

  1. Der Rentenbescheid: Rechtsverbindliche Dokumentation

Aber erst mit einem Bescheid werden Rentenhöhe, Rentenbeginn und die Versicherungszeiten rechtsverbindlich festgestellt. Auch Bescheide werden regelmäßig verschickt. Durch viele Rentengesetze und -reformen ändern sich die Berechnungsgrundlagen: Da werden Ausbildungszeiten neu oder gar nicht mehr bewertet oder die Kindererziehung zählt stärker für die Rente. Alles das muss – juristisch einwandfrei – mit einem Bescheid dokumentiert werden. Deshalb erhalten die Bürger auch in Zukunft regelmäßig Rentenbescheide, unter anderem nach Beantragung und Bewilligung einer Rente.

  1. Praxistest Rentenbescheid: Was steht drin?

Mit bis zu 21 Anlagen und manchmal an die 150 Seiten waren die Rentenbescheide bislang sehr umfangreich und häufig schwer verständlich. Für den Basisbescheid gilt seit 2018, dass man nun auf knackigen zwölf Seiten alle wesentlichen Informationen erhält:

  • Rentenart: Welche Rente bekomme ich? (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
  • Rentenhöhe: Wie viel bekomme ich jeden Monat?
  • Rentenbeginn: Wann erhalte ich meine erste Zahlung?
  • Rentendauer: Wie lange erhalte ich die Rente?
  • Rentenberechnung: Welche Zeiten werden bei der Berechnung meiner Rente berücksichtigt?
  • Versicherung: Wie bin ich kranken- und pflegeversichert?

Das ginge theoretisch alles auf einer Seite darzustellen, und praktisch funktioniert das schon teilweise bei der DRV. Auf dem Deckblatt werden die für den Antragsteller wichtigsten Informationen, nämlich Rentenhöhe und Beginn, dargestellt, die restlichen Seiten werden für Begründung und Belehrung und teilweise für die Berechnung verwendet.

  1. Praxistest Verständlichkeit

Nachdem Umfrageergebnisse zur Lesbarkeit amtlicher Schreiben zeigten, dass selbst 81% der Befragten mit Studium oder Abitur den Inhalt der erhaltenen Dokumente nicht verstehen, hat auch die Deutsche Rentenversicherung Besserung gelobt. Getreu dem Motto „mehr Kundennähe“ wird nun der Adressat persönlich und häufiger mit Namen angesprochen. In den Texten wird verstärkt mit „wir“ und „Ihnen“ gearbeitet. Auf die üblichen „Bandwurmsätze“ wird zugunsten kürzerer Texte verzichtet, notwendige Fachbegriffe werden erklärt.

  1. Praxistest Transparenz und Übersichtlichkeit

Auch optisch tut sich etwas: inhaltliche Gliederungen, neue Sortierung der notwendigen Anlagen, Aufzählungen statt langatmiger Textbausteine, Fettdruck und Einrückungen im Text schaffen insgesamt eine deutlich verbesserte Lesbarkeit. Selbst bei der Berechnung der Entgeltpunkte helfen Erläuterungen dem in der Regel fachfremden Beitragszahler durch den bisherigen Zahlendschungel. Damit wirken die Bescheide transparenter und übersichtlicher.

Rentenberater kritisieren, dass eine komplette Berechnung der Entgeltpunkte fehlt. Damit könne der Antragsteller die Rechtmäßigkeit seiner ausgewiesenen Rente nicht mehr herleiten, so die Begründung. Wem Hinweise und Erklärungen fehlen, kann diese allerdings kostenfrei auch online nachfordern

 

Brigitte Ommeln, erschienen am 26.02.2020 unter asscompact.de


Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Bohn-Finanz, Finanz- & Ver­sicherungs­makler GmbH hat 4,91 von 5 Sternen 518 Bewertungen auf ProvenExpert.com