Erwerbsunfähigkeit

 


Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeits-versicherung, Beratung in Stuttgart

Erwerbsunfähigkeit, Rente, Stuttgart, Filderstadt, ArbeitskraftabsicherungGrundsätzlich gilt als berufsunfähig, wer in seinem bisherigen Beruf voraussichtlich länger als 6 Monate nicht mehr arbeiten kann. Sowohl eine vorübergehende Erkrankung, beispielsweise durch einen Unfall, als auch eine dauerhafte Krankheit können die Gründe dafür sein.

Per­sonen, die berufsunfähig sind, werden entgegen der gängigen Meinung aber nicht automatisch erwerbsunfähig. Beschäftigte gelten nur dann als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen können. Dabei ist es unerheblich, ob sie eventuell auch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. Zum Beispiel: Ein Bäcker, der gegen Mehl allergisch wird, kann zwar seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben - und gilt somit als berufsunfähig -, theoretisch kann er aber in einen anderen Job wechseln.

Die staatlichen Mittel im Falle einer Berufs­unfähig­keit (BU) wurden im Jahr 2001 noch weiter eingeschränkt. Seitdem greift die gesetzliche Berufs­unfähig­keitsversicherung nur noch für Erwerbstätige, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind. Bei allen anderen springt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein, wenn sie erwerbsunfähig beziehungsweise erwerbsgemindert werden. Als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als 3 Stunden am Tag eine entgeltpflichtige Beschäftigung ausüben kann. Dazu zählen auch Per­sonen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer weniger als 6 Stunden am Tag unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten kann. Dazu zählen also alle Per­sonen, die täglich eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 3 und 6 Stunden ausüben können. Menschen, die "nur" als berufsunfähig eingestuft werden, erhalten gar keine staatliche Rente.Die volle oder teilweise Erwerbsminderung kann auch Folge einer Langzeiterkrankung sein. Sind Sie also nach 78 Wochen weiterhin krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse kein Krankengeld mehr. Wenn nicht absehbar ist, wann Sie wieder am Arbeitsleben teilnehmen können, müssen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.Einschränkungen gibt es auch bei Betroffenen, die als erwerbsunfähig eingestuft werden. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, wer mindestens 5 Jahre Wartezeit und davon 3 Jahre Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nachweisen kann. Somit haben Berufsanfänger, Studenten, aber auch Selbstständige keinerlei staatlichen Schutz.

Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen. Denn auch wer Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente hat, wird starke finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen, die die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährden können.

Gerade einmal 719 EUR betrug die durchschnittliche Rente bei voller Erwerbsminderung im Jahr 2014. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, erhält davon nur die Hälfte - also 359,50 EUR. Hinzu kommen noch Abzüge wegen einer früheren Verrentung. Maximal können hier 10,8 % zusätzlich abgezogen werden.

Diese Zahlen verdeutlichen eindrücklich: Selbst wer Anspruch auf die staatliche Rente hat, wird seinen bisherigen Lebensstandard ohne einen privaten Schutz nicht aufrechterhalten können. Daher ist die Frage, ob eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufs­unfähig­keitsversicherung sinnvoll ist, ganz klar mit "Ja" zu beantworten.

 

 

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Alternative für Menschen, für die eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder aufgrund einer langen Krankheitsgeschichte schwer zu bekommen ist. Hier wird die Rente dann ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich einem Beruf nachzugehen.

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung geht deutlich weiter: Sobald Sie in Ihrem aktuellen Job nur noch weniger als 50 % der bisherigen Arbeitsstunden leisten können, greift die BU-Versicherung. Je nach Höhe der Beiträge können Sie mit einem Teil Ihres letzten Nettoeinkommens, meist aber mit 75 bis 80 % rechnen.

Während der Staat Höhe und Anspruch der Erwerbsminderungsrente regelt, können Sie beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung die später ausgezahlte Rentenhöhe mit Ihren Beiträgen selbst bestimmen.


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