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Berufsunfähigkeit / Vergleich: Wie sieht die Leistung in der Praxis aus?

Beratung, Berufsunfähigkeit, BU, BU-Rente, Versicherung, Stuttgart

Die meisten Entscheidungen fallen bei BU-Leistungsprüfungen zugunsten der Versicherten aus. Nach wie vor bleiben psychische Erkrankungen BU-Auslöser Nummer 1. Bei der Bearbeitungsdauer gibt es Luft nach oben und wie sich die Corona-Krise auf die Leistungspraxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Das ergibt eine aktuelle Studie von Franke und Bornberg.

(Artikel aus Asscompakt erschienen am 11.06.2021 von Michael Franke)

Die BU-Leistungspraxis unter der Lupe

Die Arbeitskraftabsicherung ist derzeit in aller Munde. Kaum vergeht ein Tag ohne Studien oder Ratings rund um BU, EU oder Grundfähigkeitstarife. Besonders in der „Königsdisziplin“, der Berufs­unfähig­keitsversicherung, kommt es nicht nur auf die Beschaffenheit der Produkte an, sondern es stellt sich auch die Frage, wie es um die Regulierung bestellt ist. Die 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, die die BU-Leistungsregulierung aktuell unter die Lupe nimmt, basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung zu Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019 von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kunden und Kundinnen vor den finanziellen Folgen einer Berufs­unfähig­keit.

Und so schneiden die teilnehmenden Versicherer diesmal ab: Allianz, Zurich und erstmals auch Gothaer sind die Teilnehmer des in die Studie integrierten BU-Leistungspraxisratings. Die Gothaer erreicht hier mit 68% der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schneidet vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielt mit 90% der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der BU-Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82% der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener; 81%), HDI und Nürnberger (jeweils 82%) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis den Analysten zufolge kontinuierlich optimieren.

Vier von fünf Entscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Laut BU-Leistungspraxisstudie fallen vier von fünf BU-Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife also ins Leere, so die Analyse von Franke und Bornberg. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, kommentiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Bearbeitungsdauer ausbaufähig

Und wie steht es um den oft verlautbarten Vorwurf der Leistungsverzögerung? Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufs­unfähig­keit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkennung). Nach 100 Tagen sind knapp 40% aller Anerkennungen entschieden Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung allerdings deutlich länger, was die Analysten von Franke und Bornberg vor allem auf einen Mangel an Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückführen. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

 

Hauptgrund für Ablehnungen: BU-Grad nicht erreicht

Nun aber zu den Gründen für die Ablehnungen: Laut Studie wurden knapp zwei Drittel aller Ablehnungen ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird. Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68% der Ablehnungen verantwortlich. In der Vorjahresstudie war ein zu niedriger BU-Grad lediglich bei 55% aller Ablehnungen ursächlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren hingegen an Bedeutung: Auf sie entfällt aktuell ein Fünftel der Ablehnungen gegenüber einem Viertel im Jahr zuvor. Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote allerdings bei jungen Erwachsenen: Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufs­unfähig­keit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

 

Psychische Erkrankungen bleiben BU-Auslöser Nummer 1

Bei den Gründen für eine Berufs­unfähig­keit zeigt auch die Studie von Franke und Bornberg ein bereits gewohntes Bild: In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43% aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Bei privaten BU-Verträgen ist der Einfluss nicht ganz so groß, trotzdem haben Krank­hei­ten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 mit knapp 28% der anerkannten BU-Fälle weiter ausgebaut. Laut Michael Franke berge diese Entwicklung für BU-Versicherer „einigen Sprengstoff“, denn auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit. 

 

Krebs: Nahezu alle Fälle anerkannt

Je nach Art der Krankheit variiert der BU-Leistungspraxisstudie zufolge die Anerkennungsquote stark: Während beispielsweise bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) nahezu zehn von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen lediglich 71%. Krank­hei­ten des Nervensystems (beispielsweise Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome) führen immerhin noch in vier von fünf Fällen zur Anerkennung.

Erstmals wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp der Hälfte der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12% der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

 

Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden?

Da es sich um BU-Anträge aus dem Jahr 2019 handelt, kommen Covid-19-Erkrankungen als Leistungsauslöser für Berufs­unfähig­keit im Rahmen dieser Untersuchung zwar noch nicht in Betracht, trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit Covid-19 im BU-Leistungsprozess. Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch. Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen ver­sichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Michael Franke. (ad)


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Stuttgart: Berufsunfähigkeitsvergleich

Berufsunfähigkeitsversicherung, BU-Rente, BU-Vergleich, Testsieger, Stuttgart, Filderstadt

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.

Die Grundlagen

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des Rentenalters aus Ihrem Beruf aussteigen müssen, stehen Sie vor einem großen Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei völliger Erwerbsunfähigkeit ihre Minirente .

Folge: Als Betroffener bekommen Sie nur dann die knappen staatlichen Leistungen, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.

Vor dem finanziellen Kollaps bei Unfall oder Krankheit müssen Sie sich also eigenverantwortlich schützen - am besten mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung. Doch welche Police ist die richtige? Was müssen Sie beim Vertragsabschluss beachten? Wie hoch soll im Ernstfall die Rente sein? Auf dieser Internetseite finden Sie erste Antworten.

Leistungsumfang

Rente bei Berufs­unfähig­keit
Die wichtigste Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist die monatliche Rente - ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können.

Oft werden Versicherte nur teilweise berufsunfähig - volle Rentenleistungen gibt es daher bereits bei einer Berufs­unfähig­keit von weniger als 100 Prozent.

Der Versicherer hilft außerdem bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, etwa beim behindertengerechten Umbau des Arbeitsplatzes, durch Einmalzahlungen bei Ende einer zeitlich begrenzten Berufs­unfähig­keit oder durch Assistance-Leistungen, die über die finanzielle Hilfen hinausgehen - etwa die Planung von Reha-Maßnahmen.

Finanzieller Schutz bei steigendem Bedarf
Durch Dynamisierung - also regelmäßige Erhöhung von Rentenansprüchen und Beiträgen - können Sie Ihren Berufs­unfähig­keitsschutz an steigende Lebenshaltungskosten und wachsenden Finanzbedarf anpassen.

Sofern beim Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, können Sie den bestehenden Schutz zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, damit eine etwaige spätere BU-Rente Ihren gestiegenen finanziellen Bedürfnissen entspricht.

Für wen sinnvoll?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung brauchen nicht nur berufstätige Menschen. Um im Ernstfall einen sicheren Schutz zu haben, empfiehlt es sich auch für Schüler, Auszubildende, Hausfrauen und Studenten, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen.

Wichtig hierbei: Sie sollten sich den Berufs­unfähig­keitsschutz sichern, solange Sie noch jung und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Versicherungsgesellschaften lehnen Anträge oft schon bei geringen Vorerkrankungen ab bzw. bieten Ihnen weniger günstige Konditionen an.

Risiko Berufs­unfähig­keit

Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder vierte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen!

Denn seit 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1961 geborenen Berufstätigen im Fall der Berufs­unfähig­keit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur der Anspruch hat, der nicht einmal mehr drei Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten kann. Die staatlichen Hilfen sind zudem so niedrig bemessen, dass sie Sie und Ihre Familie keinesfalls vor dem finanziellen Absturz bewahren können.

Die Kosten

Umfassender Schutz, günstige Beiträge
Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung werden von verschiedenen Faktoren bestimmt - vom Leistungsspektrum des Versicherers und von Ihrem persönlichen Risiko, vorzeitig berufsunfähig zu werden.

Ein umfassender Berufs­unfähig­keitsschutz ist für Büroangestellte wegen ihres geringeren Gesundheitsrisikos günstiger als für Bauhandwerker oder Lehrer. Eine Police, die Leistungen nur bei völliger Erwerbsunfähigkeit vorsieht, ist für weniger Geld zu haben, als eine Versicherung, die bei Berufs­unfähig­keit sofort zahlt, selbst wenn man in einem anderen Beruf noch arbeiten könnte.

Berufs­unfähig­keitsvergleich

Nicht nur der Preis ist ausschlaggebend für die Entscheidung, welche die beste Berufs­unfähig­keitsversicherung für Sie ist. Auch die Versicherungsbedingungen sind von zentraler Bedeutung. Lassen Sie sich beraten: Insbesondere bei den Leistungen sollten sie genauestens prüfen lassen, welche Versicherung die für Sie richtige ist.

Aufgepasst!

Niedrige Beiträge sichern
Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.

Nicht zu knapp kalkulieren
Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Der richtige Vertrag

Wie finde ich den richtigen Berufs­unfähig­keitsschutz? In Ruhe entscheiden

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihr persönliches Berufs­unfähig­keitsrisiko privat abzusichern, sehen Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer kaum überschaubaren Anzahl von Produkten und Tarifen und unterschiedlichsten Preisen und Leistungen gegenüber.

Die Entscheidung für eine konkrete Berufs­unfähig­keitsversicherung sollten Sie deshalb nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne fachkundige Beratung ist nicht zu empfehlen - das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Lassen Sie sich daher beraten, um Ihre persönliche Risikosituation zu analysieren und die Fülle der angebotenen Tarife zu ver­gleichen.


Worauf sollten Sie bei einer BU achten?


BU-Testsieger in Stuttgart / Wir ver­gleichen die Topanbieter

Allianz
Baloise
Alte Leipziger
Canada Life
AXA
Condor
Continentale
DBV
Dialog
Die Bayerische
HDI
Hannoversche
LV 1871
Nürnberger
Volkswohl Bund
SwissLife
WWK
Zurich
Signal Iduna

Schwe­re Krank­hei­ten

Schwe­re Krank­hei­ten:
Dread-Disease: Finanzieller Schutz bei schweren Krank­hei­ten 

Mehr Informationen

Risiko-Lebensversicherung

Risiko-Lebensversicherung:
Zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus

Mehr Informationen

Ster­be­geldversicherung

Ster­be­geld-Versicherung:
Wird immer erst nach dem Tod der versicherten Person ausgezahlt. Der Todesfall muss mit einer amtlichen Sterbeurkunde nachgewiesen werden.

Mehr Informationen

Grundfähigkeitsrente

Grundfähigkeits-Rente:
Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert

Mehr Informationen

Pflege­ver­si­che­rung

Pflege-Versicherung: Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär.

Mehr Informationen


Berufsunfähigkeit-Ursachen für eine Berufsunfähigkeit in Stuttgart

Berufsunfähigkeit- Ursachen für eine Berufsunfähigkeit


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Berufs­unfähig­keitsversicherung


Hier die wissenschaftliche Studie zu diesem Thema

jeder_4._wird_bu.pdf
Berufs­unfähig­keit trifft jeden Vierten

-FAQ- Auf was sollten Sie bei der BU achten? Wir erstellen Ihnen einen BU-Vergleich

Wann ist man Berufsunfähig?

"Eine vollständige Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Liegt ein Kräfteverfall im vorstehenden Sinne vor, leisten wir sowohl bei altersentsprechendem als auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall......"

So oder so ähnlich steht die Definition in einem BU-Vertrag.

Warum ist der Schutz gegen die Berufs­unfähig­keit so wichtig?

Weil die Berufs­unfähig­keit jeden treffen kann! Je nach Beruf wird jeder Vierte (einige Versicherer sprechen von jedem Dritten) im Laufe seines Arbeitsleben berufsunfähig.

Der Gesetzgeber hat den Schutz für alle die nach 1960 geboren sind, drastisch eingeschränkt. Sie erhalten, wenn überhaupt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, welche nochmals, je nach Ihrer Leistungsfähigkeit sich in eine volle und halbe Erwerbsminderungsrente aufteilt.

Stop! Ich habe doch Schutz von der Deutschen Rentenversicherung!

Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sollten Sie noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Können Sie täglich sechs Stunden und mehr arbeiten, bekommen Sie gar nichts.
 
Für den Durchschnittsverdiener bedeutet dies in Zahlen:
 
  • Höhe der halben Erwerbsminderungsrente =
      15% bis 20% vom letzten Bruttoeinkommen
 
  • Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente =
      30% bis 40% vom letzten Bruttoeinkommen
 
Ihre erreichte volle Erwerbsminderungsrente können Sie der Ihnen vorliegenden Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung entnehmen
 
Es kommt sogar noch schlimmer, weil es weitere Einschränkungen gibt:
 
Denn die Frage ist nicht mehr, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur noch, ob Sie arbeiten könnten. Für alle, die nach 1960 geboren wurden, gilt: Wer theoretisch im Stande ist, noch sechs Stunden am Tag zu arbeiten, dem kann jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugewiesen werden. Dabei muss nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Einen Berufsschutz, wie er früher bestand, gibt es nicht mehr.
 

In welchem Alter, also wann sollte ich am Besten einen BU-Vertrag abschließen?

Je früher, desto besser!

Je früher, Sie einen Vertrag abschließen, desto günstiger ist es für Sie. Es gibt sogar einige Anbieter am Markt bei denen Sie Schüler bereits gegen BU absichern können.

Ja, der Berufs­unfähig­keitsschutz kostet Ihr Geld und ist meist die teuerste Absicherung bei den privaten Risikoabsicherungen.

Von elementaren Bedeutung ist jedoch, dass Sie Leistung und nicht Prämie kaufen!

Wert Ihrer Arbeitskraft?

Dazu ein einfaches Beispiel:

Sie kaufen sich einen Neuwagen im Wert von sagen wir 50.000€. Automatisch möchte Jeder diesen Wagen optimal ver­sichern, da er ja sehr viel Geld gekostet hat. Es wird also eine Haft­pflicht, Teilkasko, Vollkasko, Rabattschutz, Schutzbrief, GAP-Deckung etc. abgeschlossen, man will ja im Schadensfall gut versichert sein möchte!

Wie sieht diese Rechnung bei Ihrer Arbeitskraft aus, auch hierzu ein Beispiel?

 

Bruttoeinkommen: 3.500€
Nettoeinkommen:  2.123€
Leistung bei halber Erwerbsminderung: 534,02€
Lücke (rot): ca. 1600€/mtl.

Wert der Arbeitskraft ohne Lohnerhöhung, ohne Inflation etc.
= 1600€ x 12 Monate x 29 Jahre = 556.800€!!!

Erwerbsminderungsrente

Fazit: Durch Ihre Arbeitskraft, können Sie Verluste, Schäden, Kredite etc. fast immer wieder ausgleichen. Wenn jedoch Ihre "Gelddruckmaschine", also Ihr Körper, nicht mehr funktioniert, benötigen Sie einen entsprechenden Schutz!!!

Höhe der BU-Rente

Die BU-Rente soll im Ernstfall, dafür sorgen, dass Sie keine finanziellen Einbußen haben. Damit eine genau Höhe der BU-Rente bestimmt werden kann, ist somit vorab eine detaillierte Aufnahme Ihrer Einnahmen und Ausgaben notwendig.

Welche Ausgaben laufen z.B. weiter auch wenn Sie Berufsunfähig sind?

  • Miete bzw. Finanzierungsraten
  • Alters­vorsorgeverträge
  • Versicherungsverträge, wie Haft­pflicht, Hausrat, Gebäude, Rechtschutz etc.
  • Sparverträge für Ihre Kinder
  • Rücklagen für Urlaub

etc.

Expertentip: In der Praxis sehen wir immer wieder, dass in Alters­vorsorgeverträgen ein zusätzlichen Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit" vereinbart wurde.

a.) Dies ist kein BU-Schutz! Der Versicherer übernimmt im BU-Fall die vereinbarten Beiträge für Ihren Altersvororgevertrag.

b.) Was kostest Sie dieser Baustein in Ihren Policen eigentlich?

Wäre es hier vielleicht eine Alternative, dass wir Ihre BU-Rente entsprechend Ihren mtl. Ausgaben so wählen, dass Sie die Beiträge für Ihre ALtersvorsorge selbst weiterbezahlen können?!? Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Verträge entsprechend.

Laufzeit, Bis zu welchen Alter soll ich einen BU-Vertrag abschließen?

Einfache, schnelle Antwort, so lange wie möglich...also 67. Lebensjahr bzw. lebenslang!

Entscheidend sind hier doch einige Parameter, welche wir gerne kurz beleuchten möchten....

  • Es gibt Anbieter, bei denen können Sie eine lebenslange BU-Rente vereinbaren. Die Frage ist nur, sind Sie auch bereit der Preis dafür zu bezahlen?
  • Falls möglich, raten wir einen Vertrag mit einer BU-Rentenzahlung bis zum Renteneintrittsalter zu wählen, also bis zum 65.-67. Lebensjahr. In einigen Berufen ist dies jedoch nicht machbar, weil diese Laufzeit überhaupt nicht von dern Versicherungen angeboten werden.
  • Vielleicht haben Sie eine andere Lebensplanung und Sie wissen, dass mit Ihrem 60. Lebensjahr ein kleines Vermögen erben werden, oder dass Ihnen Wohnungen überschrieben werden und Sie zusätzliche Mieteinnahmen generieren oder oder oder
  • Unter Umständen kann es  sinnvoll sein 2 BU-Verträge zu besitzen. Der eine Vertrag läuft bis zu Ihrem 55. Lebensjahr und der 2.Vertrag läuft bis zu Ihrem 65. Lebensjahr, weil Sie wissen, dass mit Ihrem 55. Lebensjahr Ihr Haus bezahlt haben & Ihre Kinder auf "eigenen Beinen stehen". In dieser Lebensphase, vom 55.-65. Lebensjahr, wäre dann Ihr monterärer BU-Bedarf  geringer.
  • Die Prämien in Ihrer Berufsgruppe sind verhältnismäßig teuer, wie z.B. bei vielen handwerlichen Berufen, auch dann mach es Sinn einmal zu prüfen ob evtl. andere Produkte nicht zielführender für Sie sein könnten, wie z.B. Grundfähigkeitschutz, Absicherung gegen schwere Krank­hei­ten oder eine Kombinationslösung aus 2 Produkten. Des Weiteren gibt es zusätzlich Spezialprodukte wie z.B. die Körperschutzpolice der Allianz oder die Vitalrente der Swiss-Life, um hier einmal konkret 2 Produkte zu nennen.

Berufsunfähigkeit-Ursachen für eine Berufsunfähigkeit nach Altersstufen

Berufsunfähigkeit-Ursachen für eine Berufsunfähigkeit nach Altersstufen


Vergleich und Angebot Berufs­unfähig­keitsversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


BU Bedingungen

BU Bedingungen

BU Bedingungen

BU Bedingungen

BU Bedingungen

BU Bedingungen


Die Allianz vielfach ausgezeichneter BU-Anbieter

Allianz Berufsunfähigkeit

Am 5. Februar 1890 trug das Königliche Amtsgericht I in Berlin ein neues Unternehmen in das Handelsregister ein: die „Allianz“ Versicherungs-Aktien-Gesellschaft. Die Allianz feierte 2015 ihr 125-jähriges Bestehen und ist Marktführer in Deutschland.

Die Ratinghäuser wie Morgen&Morgen & Franke&Bornberg sind von der Allianz SBU Plus OBUU überzeugt. Die Stiftung Warentest hat 07-2017, 74 BU-Tarife getestet, dabei erhielt die Allianz eine 1,5 & die Bestbewertung "sehr gut". Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen kam in Ihrem Test 2016, auf die bestmögliche Bewertung von 5 Sternen.

Zu einem sehr ähnlichen Ergebnis kam die Ratingagentur Franke und Bornberg, die regelmäßig Produktratings von Berufs­unfähig­keitsversicherungen vornimmt.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2017 die selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherungen (SBU) anhand von bis zu 110 Kriterien analysiert und attestiert der Allianz BU  höchste Noten für Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit und Markterfolg.

Seit 01-2018 bietet die Allianz eine flexible Beitragsdynamik zwischen 1-5% p.a. an, welche unbegrenzt Widersprochen werden kann, ohne das die Dynamik für immer aufgehoben wird.

Seit 01-2019 können Sie die Beiträge pausieren und dies bis zu 24 Monate ohne Angabe von Gründen und völlig zinslos. Der volle Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen. Ob dann die ausgesetzten Beiträge nach der Pause nachgezahlt oder die Versicherungsleistung reduziert wird, können Sie frei entscheiden.


Alte Leipziger über 90 Jahre Erfahrung im Bereich der finanziellen Absicherung der Arbeitskraft

Alte Leipziger Berufsunfähigkeit

Seit ihrer Gründung im Jahr 1819 in Leipzig blickt die ALTE LEIPZIGER auf eine erfolgreiche Entwicklung vor dem Hintergrund einschneidender geschichtlicher Ereignisse zurück. Heute ist der Konzern einer der 10 größten Lebensversicherungsunternehmen und einer der ältesten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland.

Die Stiftung Warentest hat 08-2015, 70 BU-Tarife getestet, dabei wurde die BU SecurAL (BV10) von der Alte Leipziger mit der Note 1,0 sogar Testsieger. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2017 die selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherungen (SBU) anhand von bis zu 110 Kriterien analysiert und vergab der AltenLeipziger BU  höchste Noten für Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit und Markterfolg. In den Berugsgruppen kaufmännsiche Berufe, Selbständige, Studenten & medizinische Berufe steht die BU sogart auf Platz 1 mit einer Note von 1,1.

Auch weitere Analysehäsuer wie Fitch-Rating A+, Morgen&Morgen 5 Sterne (Höchstbewertung)  & Franke&Bornberg (sehr gut) bewerten die Alte Leipziger Berufs­unfähig­keitsrente ähnlich. In der Ausgabe 15-2016 sagt Focuy Money "Top Finanzkraft" bei den Lebensversicherungen und vergibt mit einer 1,25 ein besonders stark.

 

Neues Nachversicherungsereignis: Berufsaufnahme nach Abschluss Berufsausbildung/Studium

Dieses Nachversicherungsereignis lässt im Gegensatz zu den bekannten Erhöhungsauslösern (500 Euro pro Ereignis) eine zusätzliche monatliche BU-Rente von bis zu 2.500 Euro zu. Eine starke Ergänzung zu den bisherigen Erhöhungsmöglichkeiten.

 

Für Versicherungsbeginne ab dem 01.01.2019 – Soforthilfe bei Krebs

  • 15 Monate Sofortrente
  • Schnelle Prüfung
  • Vereinfachte Beantragung
  • In Schicht 3 – SBU und BUZ
  • Kein Mehrbeitrag

13x in Folge ein "hervorragend" für die BU der Nürnberger

Alte Leipziger Berufsunfähigkeit

 
1884 erhält die Nürnberger Lebensversicherung-Bank als erste bayerische Lebensversicherung AG die Geschäftgenehmigung. Heute zählt Sie mit Ihren mehr als 4 Mio. Kunden zu den größten Versicherungen in Deutschland.
 
Als einer der ältesten und größten Berufs­unfähig­keitsversicherer in Deutschland stellt sich auch die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG der Prüfung von Franke & Bornberg. Die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG erhält auch 2017 als einziger Versicherer zum 13. Mal in Folge die Höchstbewertung FFF (hervorragend). Das hat noch kein anderer Versicherer geschafft.
 

Neben der Stabilität im BU-Geschäft wird auch die Kundenorientierung mit stetigen Sachstandsmitteilungen in Leistungsfall an den Kunden über den Bearbeitungsstand gelobt. Auch Franke & Bornberg vegibt mit FFF die Höchstnote. Morgen&Morgen stellt mit 5 Sternen ebenfalls die bestmöglichste Bewertung aus.

 

 


LV1871 Golden BU überzeugt auf ganzer Linie

LV1871 Golden BU Rente

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) unabhängig von Finanzinvestoren und Großkonzernen. Sie ist in hohem Maße den Interessen ihrer Kunden und Geschäftspartner verpflichtet. Seit mehr als 140 Jahren setzt die LV 1871 mit ihren Vorsorgelösungen und ihrem Service Maßstäbe.

Dies sieht nicht nur die LV1871 so, sondern auch Primium Circle mit 5 von 5 premium plus points oder auch Franke&Bornberg mit FFF für die Golden BU incl. Pflegepaket. Fitch bestätigt mit A+ eine starke Finanzstärke dem Versicherer und  Morgen&Morgen vergeben 5 Sterne ausgezeichnet im Gesamtrating BU.


Swiss Life Bestnoten für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Bereich der BU

Swiss-Life Berufsunfähigkeitschutz

 

Als ein führender europäischer Anbieter von umfassenden Vorsorge- und Finanzlösungen beschäftigt sich die SwissLife Gruppe seit mehr als 160 Jahren mit der finanziellen Absicherung von Menschen. Zentral ist dabei das Leitthema: das längere, selbstbestimmte Leben. 150 Jahre davon ist die Swiss Life auch in Deutschland tätig.

Bei der Stiftung Warentest hieß es am Ende SEHR GUT (1,4) für die Tarife Swiss Life SBU sowie MetallRente.BU und KlinikRente.BU von Swiss Life. Und das bereits zum zweiten Mal nach 2015.  Swiss Life Deutschland erhält in den letzten Jahren wiederholt von Analysehäusern wie Franke und Bornberg Bestnoten für ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie für die Kompetenz in der Arbeitskraft-absicherung. (FFF hervorragend) Die Swiss Life SBU 4 U konnte beim Institut für  Vorsorge und Finanzberatung speziell im Bereich bei den Auszubildenden mit einr Gesamtnote von 1,2 überzeugen.


Baloise (ehemals Basler) BU vielfach ausgezeichnet im Test

Basler BU-Rente

Die Basler Versicherungen mit Sitz in Bad Homburg sind seit über 150 Jahren auf dem deutschen Markt tätig. Die Marke Basler steht für Sicherheit, Einfachheit und Partnerschaft. Die Basler Versicherungen gehören heute zur Baloise Group.

Die Basler Berufs­unfähig­keit punktet in den Bereichen Leistung und Preis bei Stiftung Warentest mit der Note 1,5 sehr gut im Heft 07-2017. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2017 die selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherungen (SBU) anhand von bis zu 110 Kriterien analysiert und vergab der Basler Berufs­unfähig­keitsVersicherung  höchste Noten für Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit und Markterfolg. In den Berugsgruppen kaufmännsiche Berufe, Selbständige, Azubis, Studenten & medizinische Berufe ist die BU sogar unter den führenden Anbietern mit einer Note von 1,2 vertreten.

 


Volkswohl Bund kaum bekannt aber ein Top BU-Anbieter

 

Volkswohl Bund BerufsunfähigkeitFast 100 Jahre alt ist der VolkswohlBund und gehört  zu den größten Maklerversicherern Deutschlands. Trotzdem ist dieser Versicherer kaum bekannt, denn Sie schalten keine aufwendige Werbung. Stattdessen setzen Sie auf Ver­sicherungs­makler und freie Finanzdienstleister.

Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. hat eine Auszeichnung für ihre transparente, kundenorientierte und kompetente Leistungsprüfung in der Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) erhalten. Vom Kölner Analysehaus ASSEKURATA Solutions GmbH gab es das Zertifikat „Fairness in der BU-Leistungsregulierung“. Morgen & Morgen bewertet den BU-Tarif mit der Höchstnote von 5 Sternen. Auf derselben Wellenlänge liegt auch Franke und Bornberg, die den Tarif mit bestmöglichen FFF auszeichnen.

Aktuelle BU Aktion des Volkswohl Bund:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Wir haben die Aktion BU zu unserem 100-jährigen Jubiläum für Sie verlängert. Bis zum 10.04.2019 können Sie für Ihre Kunden eine BU-Absicherung mit zusätzlichem Pflege-Schutzbrief und vereinfachter Gesundheitsprüfung vereinbaren. Die wichtigsten Rahmenbedingungen bleiben unverändert."


Ihr Nutzen?
- Top BU-Schutz bis zu 750 EUR monatlich
- mit Pflege-Schutzbrief
- zusätzliche Pfle­ge­ren­te bis zu 2.500 EUR monatlich
- nur 3 Gesundheitsfragen plus die Angabe zu Größe und Gewicht


Canada Life seit 2000 in Deutschland & gehört schon zu den Top Anbietern

Canade Life BU SchutzCanada Life wurde 1847 in Hamilton, Ontario, gegründet und war damit Kanadas erster Lebensversicherer. Die Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland ist seit dem Jahr 2000 in Deutschland tätig und zählt im Neugeschäft zu den führenden Gesellschaften im Maklermarkt.

AssCompact vergab 2017 den Award "Arbeitskraftabsicherung Berufs­unfähig­keit" an CanadaLife. Dem stimmt auch die Ratingagentur Franke und Bornberg zu und gab dem Tarif im aktuellen BU-Rating des Handelsblatts die Bewertung „sehr gut“.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2017 die selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherungen (SBU) anhand von bis zu 110 Kriterien analysiert und vergab der Canada Life  Berufs­unfähig­keitsschutz  höchste Noten für Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit und Markterfolg und ist damit unter den führenden Anbietern mit einer Note von 1,3 vertreten.


DBV BU-Spezialist für Beamte, Lehrer, Soldaten und die Polizei

DBV BU-Spezialist für den öffentlichen Dienst

 

Die DBV ist Spezialist für Beamte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes und deren Familienangehörigen. Die DBV wurde 1871 als Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine gegründet und gehört seit 2006 zur Axa-Gruppe. Die DBV ist BU-Spezialist für Beamte, Lehrer, Soldaten und Per­sonen bei der Polizei.

Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel in den Ruhestand versetzt. Mit den gesetzlichen Versorgungsansprüchen können Sie gegebenenfalls Ihren Lebensstandard nicht halten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ist Ihnen eine monatliche Rente sicher. Mit einer Dienstanfänger-Police für Beamte auf Probe, können Sie sich im Ernstfall auf die Sicherheit der Dienstunfähigkeitsrente verlassen.

 


Berufsunfähigkeit

Berufs­unfähig­keit

Berufsunfähigkeit

Berufs­unfähig­keit

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Berufsunfähigkeit

Berufs­unfähig­keit


BU für Familien

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Konkrete - Abstrakte Verweisung

Stellt das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men die Berufs­unfähig­keit im zuletzt ausgeübten Beruf fest, besteht die Möglichkeit einer Verweisung. Das bedeutet, dass die Versicherung den Betroffenen auf eine andere Tätigkeit als die zuletzt ausgeübte oder erlernte verweisen kann, in der er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch arbeitsfähig ist.

Bei jeder Verweisung gilt: Die neue Tätigkeit muss den Kenntnissen und Fähigkeiten beziehungsweise der Ausbildung und Erfahrung des Versicherten entsprechen. Zudem müssen das soziale Ansehen der Verweisungstätigkeit vergleichbar mit der bisherigen Tätigkeit sein und die Gehaltseinbußen sich in Grenzen halten.

Bei BU-Versicherungen werden zwei Arten der Verweisung unterschieden:

  • konkrete Verweisung
  • abstrakte Verweisung

Ist im Vertrag eine abstrakte Verweisung vereinbart, hat der Versicherer mehr Möglichkeiten, Sie im Falle einer Berufs­unfähig­keit auf andere Tätigkeiten zu verweisen. Er darf Sie dann auf jeden anderen Job verweisen, den Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnten. Zudem muss er Ihrer Lebensstellung entsprechen und es darf keine Berufs­unfähig­keit in der Verweisungstätigkeit vorliegen. Es reicht aus, dass entsprechende Stellen auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind.

Fazit: Achten Sie auf den "Verzicht der abstrakten Verweisung" in Ihrem Vertrag


Leistungsdynamik

Im Gegensatz zur Beitragsdynamik konzentriert sich die Leistungsdynamik auf die Leistung, nachdem das Schadenereignis eingetreten ist und Sie berufsunfähig sind. Das bedeutet, dass mit Eintritt des Versicherungsfalls die durch die Berufs­unfähig­keit bedingte Rentenleistung dynamisiert wird und sich im Laufe der Jahre kontinuierlich erhöht. Um welchen Prozentsatz die Rentenleistungen jährlich dynamisiert werden, also steigen, ist abhängig von den Vereinbarungen, welche Sie bei Abschluss der BU-Vertrages getroffen haben.

Fest zu halten bleibt, dass eine Dynamisierung der Berufs­unfähig­keitsversicherung durch eine Beitragsdynamik und/oder Leistungsdynamik empfehlenswert ist, um die Inflation auszugleichen, die den Wert und die Kaufkraft des Geldes reduziert. Gleichzeitig handelt es sich um eine flexible Anpassung an sich verändernde Einkommensverhältnisse während der Berufstätigkeit und mit Eintritt des Versicherungsfalls bei Erhalt einer Berufs­unfähig­keitsrente. Sehr gut BU-Anbieter garantieren hier feste Erhöhungen von 1%-3% p.a., wenn dies bei Antragsstellung vereinbart wurde. Andere Anbieter machen diese Anpassung von Ihrem wirtschaftlichen Erfolg abhängig und können so bei sinkenden Überschüssen die Leistungsdynamik komplett streichen.


Beitragsdynamik


Beitragsdynamik / Inflationsausgleich

Achten Sie darauf, Ihren Vertrag an die Inflation, Ihre Einkommensentwicklung und Ihren steigenden Vorsorgebedarf anpassen zu können.

Inflationsausgleich: Bei Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung lässt sich nur schwer abschätzen, wie die wirtschaftliche Situation in Zukunft aussehen wird. Um einem möglichen Wertverlust Ihrer BU-Rente zu vermeiden, ist es möglich, dass Ihre BU-Leistungen jährlich erhöht wird. Dazu ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Dafür steigt Ihr Gesamtbeitrag jährlich um einen bei Vertragsbeginn vereinbarten Prozentsatz von 3-10%. Diese Zusatzoption kann jederzeit wieder ausgesetzt werden.

Leistungsdynamik


Karenzzeit in einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Leistungen beginnt zum Anfang des Monats, nachdem Sie berufsunfähig geworden sind. Wenn die Versicherung die Leistungen erst später zusagt, leisten sehr gute Versicherer rückwirkend.

Wenn Sie eine Karenzzeit bei Ihrer BU vereinbaren, zahlen Sie für Ihren Vertrag einen geringeren Beitrag. Während der Karenzzeit zahlt jedoch die Versicherungr keine Berufs­unfähig­keitsrente, obwohl Sie nach den Bedingungen berufsunfähig sind. Wir raten von so einer Wartezeit ab.

 

Nachversicherungsgarantie
 


Nachversicherungsgarantie in einer BU-Rente

Da ein BU-Vertrag eine sehr lange Laufzeit hat, sind die Nachversicherungsgarantieren ein sehr wichtiger Faktor, damit Sie Ihren Vertrag flexibel auf Ihre aktulle Lebenssituation anpassen können. Konkret geht es hier um um die 3 entscheidenden Worte!

 

-ohne erneute Gesundheitsprüfung-

 

Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre vereinbarte Rentenleistung bei Berufs­unfähig­keit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Beispiele:

  • Heirat der Versicherten Person bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes der Versicherten Person
  • Adoption eines Kindes durch die Versicherte Person
  • Wiederaufnahme der Berufstätigkeit innerhalb von 18 Monaten nach der Geburt eines Kindes der  Versicherten Person
  • Scheidung der Versicherten Person bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten der Versicherten Person
  • Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation (z. B. Berufsausbildung, Meisterbrief, Berufsakademie, Studium) durch die Versicherte Person
  • Aufnahme einer hauptberuflichen nicht-selbstständigen Vollzeittätigkeit in Festanstellung durch die Versicherte Person
  • Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttogehalts der Versicherten Person um mindestens zehn Prozent (z. B. nach Karrieresprung, nach Wechsel des Arbeitgebers, nach Abschluss der Schulausbildung, des Studiums oder einer Promotion, nach Abschluss einer beruflichen Qualifi-kation wie Berufsausbildungsabschluss, Meisterbrief)
  • Gehaltssteigerung, die bei der Versicherten Person zum erstmaligen Überschreiten der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung führt
  • nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre vor Optionsausübung im Vergleich zum Gewinn bei Antragstellung um mindestens 30 Prozent, wenn die Versicherte Person selbstständig tätig ist
  • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung der Versicherten Person aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Alters­vorsorge oder einem berufsständ-schen Versorgungswerk, in dem die Ver-
    sicherte Person aufgrund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist
  • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Bereich oder zum Erwerb von selbst genutztem Immobilieneigentum durch die Versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000€

 

Manche Versicherer gehen noch einen Schritt weiter und bieten das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Vertrag ereignisunabhängig zu erhöhen. Diese Erhöhung muss dann in den ersten fünf Versicherungsjahren beantragt werden und kann frühestens zu dem auf Ihren Antrag folgenden Monat durchgeführt werden. Dieses Recht kann nur einmalig ausgeübt werden.

 


BU-Leistung im Falle Pflegebedürftigkeit

Berufs­unfähig­keit wird bei Pflegebedürftigkeit der Versicherten Person angenommen. Diese besteht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 oder höher, oder
  • Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens oder
  • Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen oder mindestens sechs Monate bestanden haben. Dies ist ärztlich nach objektiven und medizinischen Maßstäben festzustellen.

Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind pflegefachlich begründete Kriterien in den folgenden sechs Bereichen:


1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5.Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Das Thema Pflege­ver­si­che­rung in der Berufs­unfähig­keitsrente haben wir  im Bereich Pflege­ver­si­che­rung ebenfalls nochmals näher erläutert.


Meldefrist bei Berufsunfähigkeit

Der GDV schreibt dazu in seinen Musterbedingungen folgendes:

Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufs­unfähig­keit eingetreten ist. Sie müssen uns die Berufs­unfähig­keit in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. Wird uns die Berufs­unfähig­keit später als …2 nach ihrem Eintritt mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die Leistung erst mit Beginn des Monates der Mitteilung. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die verspätete Mitteilung nicht verschuldet worden ist. Der Anspruch auf eine Erhöhung der Berufs­unfähig­keitsrente wegen einer höheren Pflegestufe entsteht frühestens mit Beginn des Monats, in dem uns die Erhöhung der Pflegestufe mitgeteilt wird.

Hier ein Beispiel für eine sehr gute Regelung in den Bedingungen:

Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist keine Meldefrist vereinbart. Werden jedoch An-sprüche so spät angemeldet, dass der Eintritt der Berufs­unfähig­keit für die Vergangenheit nicht mehr nachweisbar ist (z. B. weil Unterlagen nicht mehr beigebracht werden können), kann der An-spruch auf Versicherungsleistungen bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen frühestens mit dem Monat entstehen, für den entsprechende Nachweise vorgelegt werden


Arbeitsunfähigkeit (AU) oder auch "gelber Schein" genannt

Die Versicherten erhalten, falls der Baustein Arbeitsunfähigkeit (AU) in Ihrem BU-Vertrag vereinbart wurde, relativ einfach ohne großen bürokratischen Aufwand, Ihre vereinbarte BU Rente ausbezahlt, ohne dass ein langwieriger BU-Leistungsantrag gestellt werden muss. Dieser Baustein wird auch sehr oft "gelber Schein" genannt, da die Formulare der Ärzte gelb sind.

Die "Alte Leipziger" regelt dies z.B. im Ihren Verträgen wie folgt:

Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate möglich

  • Nach 4-monatiger Arbeitsunfähigkeit werden AU-Leistungen

in Höhe der versicherten BU-Leistungen rückwirkend erbracht, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass die AU voraussichtlich noch weitere 2 Monate andauern wird.

  • Kann die Facharztprognose nicht gestellt werden,

werden die Leistungen spätestens nach 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit rückwirkend fällig.

Die "Nürnberger" leistet in Ihrem Premiumtarif maximal 18 Monate und die SwissLife leistet ebenfalls maximal 24 Monate.


Krankentagegeld "der vergessene Schutz"

Dieser Punkt/Baustein gehört eigentlich in den Bereich der Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen. Jedoch ist dieser "kleine Vertrag" so enorm wichtig, dass er auch hier Erwähnung findet. Vielen Menschen, ist mittlerweile klar, dass eine BU neben der privaten Haft­pflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen gehören. Jedoch ist den meisten Per­sonen nicht klar, wie man eigentlich berufsunfähig wird bzw. werden kann und weshalb hier der KTG-Schutz (Krankentagegeld) so eine wichtige Rolle einnimmt. Die Berufs­unfähig­keitsabsicherung ist, wie bereits mehrfach erwähnt, einer der elementarsten Risiken, welche jeder haben sollte, der einen Vertrag bekommen kann. Hier stehen sehr oft jedoch gesundheitliche Vorerkrankungen einer "Normalannahme" durch die Versicherungen im Wege. Wir finden für Sie eine passende Lösung, versprochen!

Diese Auswertung (Versorgungsstatus), welche jeder Kunde/Mandant von uns individuell erstellt bekommt, zeigt die Lücken (rot) in den einzelnen Stadien z.B. bei einer schweren Verletzung oder Krankheit sehr deutlich auf.  

  • Herr Mustermann verdient 3.500€ Brutto / 2.123€ Netto und erleidet einen schweren Unfall
  • Er bekommt in den ersten 6 Wochen die gesetzliche Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber.
  • Die erste Lücke tritt nun ab dem 42. Tag auf, da ab diesem Zeitpunkt seine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung Ihm ein Krankengeld bezahlt. Lücke 446,86€/mtl.
  • Seine laufenden Kosten, wie Miete oder die Rate für seine Wohnung werden aber selbstverständlich in voller Höhe weiter von seinem Konto abgebucht, auch die Ausgaben für Nahrung/Lebensmittel, sowie die Versicherungs- / Spar- & Altersversorgungsverträge laufen in voller Höhe weiter.
  • Aber, Herr Mustermann ist nach 3 Monaten immer noch nicht berufsunfähig, auch nach 6/9/12 Monaten ist er in diesem Bsp. immer noch nicht berufsunfähig, obwohl er die Anträge sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente als auch bei seiner privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung auf BU-Rente gestellt hat.
  • Seine Rücklagen sind mittlerweile auch komplett aufgebraucht und jetzt überlegt er, welche Verträge die das Wort "Versicherung" beinhalten er denn eigentlich benötigt, denn Ihm fehlen die 446€, welche er weniger von seiner GKV (gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung) erhält. Jetzt kann es zu fatalen Fehlentscheidungen kommen, welcher Herr Mustermann heute noch gar nicht abschätzen kann, aber er muss ja irgendwo Kosten einsparen!

 

Was kostet Herrn Mustermann eine vernünftige Absicherung in Bereich KTG?

z.b. 5,94€/mtl. bei der Hallesche Kranken­ver­si­che­rung

 

 

 


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Berufsunfähigkeit

Berufs­unfähig­keit

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Krankenzusatzversicherung

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

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Berufsunfähigkeit für Schüler

Berufsunfähigkeit für SchülerDie Frage, ob eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler sinnvoll ist, lässt sich schnell beantworten. Die Antwort lautet: Ja! Und jetzt folgt die lange Erklärung für alle, die denken, dass es anders ist. Weil Schüler ja keinen Beruf haben. Und kein Einkommen. Aber ich beginne mal mit der Erklärung für alle, die denken, es wäre unterm Strich günstiger, sich erst später zu ver­sichern.

 

Warum ist Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler sinnvoll?

Denn wenn ich mal kurz nachdenke, macht es ja schon einen Unterschied, ob ich die Beiträge zur Berufs­unfähig­keitsversicherung 50 oder 30 Jahre lang bezahle. Ein 16-Jähriger zahlt bei einem guten Versicherer für 1.000 Euro Rente bis zum 67. Lebensjahr und 1% Leistungsdynamik rund 516 Euro im Jahr. Das sind in 51 Jahren 26.334 Euro. Schließt er die Versicherung mit 21 ab, zahlt er in Summe 26.789 Euro. Es ist also kein Geld gespart. Erst, wenn ich warten würde, bis ich 30 bin, würde ich über die Gesamtlaufzeit etwas sparen. Mal angenommen, ich schließe meine Versicherung nicht mit 18, sondern erst mit 40 ab, hab ich insgesamt 2.200 Euro gespart. Aber ich hab auch 22 Jahre weniger Schutz. Die kann ich mir für die 2.200 Euro kaufen 🙂 Die Berufs­unfähig­keitsversicherung kostet mich also von 18 bis 40 gerade mal 8,34 Euro im Monat. Mathematisch gesehen. In echt ist sie teurer. Ist klar.

Das Argument, man spare sich wirklich Geld, zieht nicht so richtig. Ich verzichte für ein wenig Geld auf eine lange Zeit Absicherung.

Wann ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler sinnvoll?

Schüler sollten so früh wie es geht, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen. Klar, wäre es erstmal egal, wenn ein Schüler in seinem Beruf, so wie er ihn in gesunden Tagen ausgeübt hat, nicht mehr ausüben könnte. Er verdient ja kein Geld und muss für niemanden sorgen. Im Gegenteil. Für gewöhnlich sorgen seine Eltern für ihn. Trotzdem ist es ein schlechter Start ins Leben, wenn ich irgendeine Art von Krankheit habe und deswegen wahrscheinlich niemals richtig arbeiten kann. Da hilft es, bis zum 67. eine monatliche Rente aus meiner Berufs­unfähig­keitsversicherung zu haben.

Aber ich muss da nicht mal den Teufel an die Wand malen. Schon kleinere Erkrankungen können mir das Leben schwer machen, wenn ich später eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen will. Wie ich selbst merken durfte, sind wir ab 30 nicht mehr gesund, sondern nur noch falsch untersucht.

Es reicht eigentlich schon, wenn ich das Kind mal krankschreiben lasse, um nen Tag früher in den Urlaub zu fahren. Wenn ich Pech habe, schreibt der Arzt mir dann ein Erschöpfungssyndrom rein. Dann hab ich eine psychische Erkrankung in der Akte stehen. Ich hab also nicht mal ne Krankheit und trotzdem muss ich mich damit rumärgern. All das lässt sich vermeiden, wenn ich schon frühzeitig eine BUV abschließe. Und wenn ich es nicht angebe, bekomme ich Probleme im Leistungsfall.

Keiner weiß, was kommt

Dass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler sinnvoll ist, lässt sich auch dadurch belegen, weil keiner weiß, was später mal ist. Und damit meine ich nicht mal die Krank­hei­ten und Unfälle, die uns vielleicht bevorstehen. Ich meine einfach, dass ich nicht weiß, ob meine Kinder später mal ins Ausland gehen oder welchen Beruf sie haben. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung gilt weltweit und immer für meinen zuletzt ausgeübten Beruf. Also, die guten Tarife.

Und wir alle haben schon mal irgendwo gelesen, dass sich handwerkliche Berufe keine BUV mehr leisten können. Ein Schreiner kann für 1.000 Euro Rente schon mal 100 Euro im Monat oder mehr bezahlen. Wenn ich die Berufs­unfähig­keitsversicherung als Schüler mit 50 Euro Monatsbeitrag abschließe, dann ändert sich dieser nicht mehr. Ich sollte selbstverständlich eine Dynamik einbauen. So erhöht sich Beitrag und Leistung und passt sich an meinen (hoffentlich) steigenden Lebensstandard an.

Aufpassen muss ich bei den Nachversicherungsgarantien. Hier ist muss ich oft den neuen Beruf angeben. Ich muss also, wenn ich meine 1.000 Euro BU-Rente auf 1.500 Euro erhöhen will, vielleicht die 500 Euro als Schreiner ver­sichern. Und nicht als Schüler. Darauf muss ich bei Vertragsabschluss achten.

Ich muss auch darauf achten, dass mein Kind auch dann noch optimal geschützt ist, wenn es eine Beamtenlaufbahn einschlägt. Dann könnte eine DU-Klausel interessant sein.

Was ist der Beruf eines Schülers?

Manche behaupten ja, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler sei nicht sinnvoll,weil Schüler ja kein Beruf ist. Das stimmt schon. Aber die Berufs­unfähig­keitsversicherung versichert ja auch keine Berufe. Und unfähig muss ich auch nicht sein. Sie leistet, wenn ich die Tätigkeiten, die ich zuletzt in gesunden Tagen bei meiner Arbeit ausgeübt habe, nur noch zur Hälfte ausüben kann. Bei einem Schüler wäre das dann die Beteiligung am Unterricht und die Hausaufgabe. Da fallen einem außer psychischen Erkrankungen nicht viele Umstände ein, die dazu führen könnten, aber sei es drum.

Es geht nicht um einen Beruf, ein Berufsbild oder eine Berufsbeschreibung, sondern allein um die tatsächlichen Tätigkeiten. Und die hat auch ein Schüler. Still sitzen, konzentrieren, mit dem Stift schreiben. Bei einer Prüfung sogar mal 2-5 Stunden lang… Mal ehrlich: Wer von den Erwachsenen schreibt so lange mit der Hand? Ich glaube, mir würde die Hand abfallen, wenn ich solange schreiben müsste.

Aufpassen muss ich bei Tarifen, die verlangen, dass ich bei Berufsbeginn melde, was ich jetzt arbeite. Dadurch kann die Prämie teurer werden oder sogar der Schutz wegfallen. Nämlich dann, wenn ich in einem Beruf arbeite, der nicht versicherbar ist. Als Musiker oder Schauspieler z.B. Manche Versicherer stellen meine Berufs­unfähig­keitsversicherung auf eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung um, wenn ich vergesse, meinen Beruf zu melden. Das wäre richtig blöd.

Unterm Strich

Unterm Strich sollte schon mein Kind als Schüler gegen Berufs­unfähig­keit versichert sein. Denn ich kann das Kind so günstig ver­sichern, weil es jung ist und der Schüler keine schlechte Berufsgruppe ist. Außerdem vermeide ich eine Menge Ärger bei den Gesundheitsfragen. Je älter ich bin, desto mehr Krank­hei­ten habe oder hatte ich schon. Und umso mehr muss ich auch angeben.

Ist die Unfall­ver­si­che­rung eine Alternative?

Nein! Auch die Pflege­ver­si­che­rung oder auch Multi-Risk Policen sind keine Alternativen sondern nur Ergänzungen oder Notlösungen.

 

Bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung gilt also uneingeschränkt: Je früher desto besser.

Und hier gibt es noch mehr zur Berufs­unfähig­keitsversicherung


Worauf muss ein Auszubildender bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung achten?

Berufsunfähigkeit Azubi, AuszubildendeDie Frage, worauf ein Auszubildender bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung achten muss, ist oberflächlich schnell zu beantworten. Eigentlich auf nix besonderes. Es ist schon lobenswert, dass jemand in so jungen Jahren an eine Berufs­unfähig­keits-Versicherung denkt.

Aber im Detail gibt es dann doch so einiges, worauf ein Auszubildender bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung achten muss. Denn für gewöhnlich hat ein Azubi kein Geld. Und häufig auch noch keinen Plan, was später mal sein soll. Ich kann also noch nicht so passgenau meine Ausgaben absichern, wie es eigentlich sein sollte.

Worauf muss ein Auszubildender bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung achten?

Deshalb muss ein Auszubildender bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung schauen, dass er möglichst viele und möglichst flexible Nachversicherungsgarantien hat. So kann er zunächst mal nur seinen persönlichen Bedarf absichern. Also nur das, was er tatsächlich für sich ausgibt. Essen, Trinken, Wohnen, Fortbewegung. Ohne Partys. Sollte der Azubi später heiraten und Kinder kriegen, ist es über die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, die Rente bei Berufs­unfähig­keit zu erhöhen.

Bei Auszubildenden ist es nicht unbedingt wichtig, dass der Versicherer bei der Nachversicherung die Prämie nicht auf Grundlage des neuen Berufs berechnet. Denn in den allermeisten Fällen zahlt der Azubi nach dem Ende der Ausbildung nicht mehr. Wichtiger ist, dass es viele schnelle Erhöhungsmöglichkeiten gibt. Gut finde ich als Ereignis den 18. Geburtstag und Abschluss der Ausbildung. Aber auch Hochzeit, Finanzierung einer Immobilie und Kinder sind sinnvolle Möglichkeiten. Am besten ist es immer, wenn ich auch ohne Grund erhöhen kann.

Die meisten Nachversicherungsgarantien sind aber auf 2.500 Euro begrenzt. Wenn ich jetzt schon weiß, dass ich später mal höhere Ausgaben als das haben könnte, sollte ich besser 2 Verträge abschließen.

Lohnen sich Starter-Policen für den Auszubildenden?

Ich kann also über die NVG einen anfangs niedrig abgeschlossenen Vertrag nachträglich erhöhen. Dafür gibt es doch auch die sogenannten Starter-Policen. Das ist aber nur selten sinnvoll. In den meisten Fällen zahle ich zu Beginn einen niedrigeren Beitrag, der sich nach 5 und/oder 10 Jahren erhöht. Unterm Strich sind diese Verträge immer etwas teurer als wenn ich von Beginn an den vollen Beitrag zahle. Bei manchen Anbietern sind das über die Laufzeit auch mal 8.000 Euro, die ich mehr zahle. Das sollte ich vorher unbedingt mal rechnen.

Der große Vorteil gegenüber den Nachversicherungsgarantien ist, dass ich auch schon zu Beginn eine höhere Rente versichert habe.

Was ist der Beruf eines Auszubildenden?

Obwohl sich in vielen Bedingungen auch Klauseln finden, um zu regeln, wie ein Auszubildender bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung einzustufen ist, ist diese Klausel nicht mal so wichtig. Denn der Bundesgerichtshof hat das mit seinem Urteil von 24.02.2010 IV ZR 119/09 schon geregelt. Bei einem Auszubildenden ist immer der angestrebte Beruf zu berücksichtigen. Das ist in der Erstprüfung vielleicht weniger relevant. Aber in der Nachprüfung und vor allem in der Möglichkeit der konkreten Verweisung geht es ja auch um die Lebensstellung des Versicherten. Und die ist bei einem Azubi nun mal nicht so toll. Wenn er aber ausgelernt hätte, gäbe es ein höheres Einkommen, höheres Ansehen usw.

Deswegen ist es halt nett, wenn der Versicherer das in seinen Bedingungen klarstellt. Aber jeder andere Versicherer müsste es genauso handhaben. Denn an die Urteile des BGH müssen sich alle halten. Sollte es aber doch mal Probleme im Leistungsfall geben, dann kann ein spezialisierter Versicherungsberater oder, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, ein Anwalt helfen.

Ist die Teilzeit-Klausel wichtig?

Ein Azubi arbeitet Vollzeit. Aber ich kann mir einige Szenarien vorstellen, in denen der ehemalige Auszubildende später mal in Teilzeit arbeiten könnte. Der Verfasser dieser Zeilen macht das z.B., damit ich mehr Zeit für meine Kinder habe. Andere müssen es vielleicht machen, weil viele kleinere Unternehmen nur wenige Vollzeitstellen anbieten. Es gibt viele mögliche Konstellationen.

In der Berufs­unfähig­keits-Versicherung prüft der Versicherer dann, ob ich noch 50% meinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten nachgehen kann. Wenn ich 4 Stunden am Tag gearbeitet habe, prüft der Versicherer, ob ich noch 2 Stunden täglich arbeiten kann. Grob gesprochen. Tatsächlich ist es deutlich komplexer. Aber im Ergebnis ist es das gleiche.

Mit der Teilzeit-Klausel prüft der Versicherer auch dann auf Vollzeit. Dadurch ist eine Berufs­unfähig­keit deutlich wahrscheinlicher. Und ist auch nur fair. Denn auch in Teilzeit zahle ich die vollen Beiträge an die Versicherung.

Unterm Strich

Alles, was ein Auszubildender bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung beachten muss, hängt damit zusammen, dass er höchstwahrscheinlich jetzt wenig Geld hat und später höhere Ausgaben. Die Versicherung muss flexibel sein, damit ich auf Änderungen reagieren kann. Eine Teilzeit-Klausel ist vor allem dann super, wenn ich vorhabe, mir während der Kindererziehung die Arbeit mit meinem Partner zu teilen.


Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten wichtig?

Stundent, Stundeten, Berufsunfähigkeit, BUEine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Studenten hört sich vielleicht etwas komisch an, weil ein Student ja keinen Beruf hat. OK, ich hab in einer Bar Cocktails gemacht, aber so eine richtige Arbeit war das ja auch nicht. Nor­malerweise hat der Student nur das Problem, dass die Läden bald zumachen, wenn er ausgeschlafen hat. Wieso sollte also eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Studenten sinnvoll sein?

 

Welche Vorteile hat eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Studenten?

Dafür gibt es mehrere Gründe. Zunächst mal ist es wirtschaftlich sinnvoll. Je jünger ich bin, desto weniger Beitrag muss ich zahlen. Unter diesem Blickwinkel wäre es als Schüler noch besser. Als Student bin ich aber in einer besseren Berufsgruppe.

Versicherer berechnen den Beitrag einer Berufs­unfähig­keitsversicherung nämlich nicht nur nach dem Eintrittsalter, sondern auch nach dem Beruf. Das hat nicht einmal mit erhöhter Verletzungsgefahr im Arbeitsalltag zu tun. Wer viel körperlich arbeitet, kann seinen Beruf schon nicht mehr ausüben, wenn der Bürokaufmann noch uneingeschränkt arbeiten kann. Wenn ich z.B. nicht mehr schwer heben kann, dann ist das im Büro eher egal. Auf der Baustelle bin ich vielleicht schon BU.

Deshalb zahlt der Bauarbeiter mehr als der Professor.

Ein Student hat ein sehr geringes Risiko und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einen akademischen Beruf ergreifen. Akademiker, die später dann Schreiner oder Ver­sicherungs­makler werden, sind in der Unterzahl. Deswegen ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Studenten relativ günstig.

Warum nicht warten?

Während des Studiums bin ich eigentlich immer einem gewissen Druck ausgesetzt. Entweder, weil die Geschäfte so früh schließen oder, wenn ich es richtig mache, weil ich ständig Prüfung oder Semesterarbeiten schreiben muss. Da kann es schon mal vorkommen, dass ich einen Abgabetermin verpasse. Um eine Verlängerung zu bekommen, muss ich zum Arzt. Der sollte dann eine möglichst schlimme Krankheit aufschreiben.

Tja, und wenn der Student dann zu seinem Ver­sicherungs­makler kommt und eine BUV abschließen möchte, gibt es Probleme, weil der blöde Versicherer die erfundene Erkrankung ausschließen will.

Oder ich will ganz fleißig lernen und lasse mir Ritalin verschreiben. Auch das bekomme ich nicht einfach so. Auch hier muss der Arzt schwere Störungen feststellen.

In beiden Fällen war die Idee ja nicht unbedingt schlecht, aber bei beiden habe ich später Probleme, wenn ich eine Versicherung abschließen will. Und beim Ritalin kommt auch noch eine gesundheitliche Gefährdung hinzu.

Deshalb ist es unbedingt sinnvoll, schon zu Beginn des Studiums eine BUV abzuschließen.

Selbstverständlich muss ich einiges beachten, wenn es um die Auswahl des richtigen Versicherers geht.  Wenn Sie die Bedingungen selbst prüfen möchten, achten Sie darauf, wie die Lebensstellung des Studenten in der konkreten Verweisung definiert ist. Das könnte zu Problemen im Leistungsfall führen. Aber wie gesagt, melden Sie sich einfach.


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen?

Hausfrau, BU, BerufsunfähigMal gleich eines klargestellt: Der Artikel ist grundsätzlich geschlechterneutral verfasst. Den Titel Berufs­unfähig­keitsversicherung für Hausfrauen hab ich gewählt, weil ihr das sicher öfter über Google sucht als Hausmänner, oder? Und nun zur Sache:

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Hausfrauen kann durchaus sinnvoll sein. Denn die Berufs­unfähig­keits-Versicherung sichert ja nicht mein Einkommen ab. Es leistet die vereinbarte Summe, wenn ich BU bin. Also, meiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nur noch zur Hälfte nachgehen kann.

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Hausfrauen sichert den finanziellen Schaden ab

Auch bei Hausmännern/innen entstünde ein finanzieller Schaden bei Berufs­unfähig­keit. Eine Haushaltshilfe kostet nämlich Geld. Und ich bräuchte eine, damit es auch weiterhin zu Hause läuft. Daraus schließe ich, dass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Hausfrauen in Höhe der Kosten einer Haushaltshilfe durchaus sinnvoll ist.

Das Dumme ist, dass der Versicherungsschutz ziemlich teuer ist. Das liegt daran, dass die Tätigkeiten im Haushalt sehr vielschichtig und vor allem den Körper beanspruchen. Es ist also recht einfach zu 50% außerstande zu sein, alles so wie vorher zu erledigen.

Schwieriger Nachweis der Berufs­unfähig­keit

Der Nachweis im Leistungsfall ist wiederum recht schwierig. Denn ich muss nachweisen, was ich so durchschnittlich jeden Tag im Haus gemacht habe. Da jeder Tag anders ist, ist es hier sinnvoll, eine Art Wochenplan zu erstellen. In diesem trage ich dann alle Tätigkeiten ein und notiere dazu, welche ich jetzt aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr ausüben kann.

Für die meisten ist eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Hausfrauen sowieso nicht das Geld wert. Mit Hausarbeit ist ja auch kein Geld verdient, weshalb der finanzielle Schaden auch nicht für jeden greifbar ist. Die Empfehlung ist aber, unbedingt eine BU für Hausfrauen abzuschließen.

Andere Lösungen bieten nur eingeschränkten Schutz.

Absicherung der Psyche über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung wäre auch hier die erste Wahl. Hier wird der allgemeine Arbeitsmarkt geprüft. Da Haushaltsführung in den meisten Fällen körperlich anspruchsvoller ist als der allgemeine Arbeitsmarkt, würde der Schutz in erster Linie bei psychischen Erkrankungen greifen.

Absicherung der Sinne und Fähigkeiten über eine Grundfähigkeitsversicherung

Lege ich mehr Gewicht auf die körperlichen Einschränkungen, kann eine Grundfähigkeits-Versicherung sinnvoll sein. Diese leistet beim Verlust von Sinnen oder definierten Fähigkeiten, wie Gehen oder Knien. Psychische Erkrankungen sind hier nur sehr schwach abgesichert. Erst wenn eine Pflegebedürftigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung eintritt, müsste der Versicherer leisten.

Absicherung schwerer Krank­hei­ten über eine Dread-Disease

Darunter gibt es noch die Möglichkeit, die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Hausfrauen durch eine Schwe­re-Krank­hei­ten-Versicherung zu ersetzen. Diese würde bei Eintritt einer definierten Krankheit eine einmalige Versicherungssumme zahlen. Habe ich etwa einen Schlaganfall, erhalte ich z.B. 100.000 Euro. Das Geld reicht dann für eine Zeit aus. Der Schutz beschränkt sich aber auf körperliche Erkrankungen.

Absicherung von Unfallfolgen über eine Unfall­ver­si­che­rung

Auch interessant ist eine Unfall­ver­si­che­rung.

Unterm Strich gibt es einiges, was ich tun kann, um die Key Person im Haushalt sehr gut, gut oder anders abzusichern. Es kommt halt immer darauf an, was ich mir leisten kann und welches Risiko ich an den Versicherer abgeben will. Der Rest bleibt dann mein Problem. Aber so funktioniert das eben.


Wieso 1.000 Euro Rente in der Berufsunfähigkeits-Versicherung (fast) immer zu wenig sind

Berufsunfähigkeit, AngestellterJeder Vierte wird berufsunfähig. Und jeder Vierte hat eine Versicherung. Zumindest statistisch besteht die Möglichkeit, dass alles gut ausgeht. Aber im Schnitt sind nur 1.000 Euro Rente in der Berufs­unfähig­keits-Versicherung abgeschlossen. Das dürfte in den allermeisten Fällen viel zu wenig sein. Nur wenn ich auf andere Einnahmequellen zugreifen kann als das Arbeitseinkommen, könnten 1.000 Euro für den Rest reichen.

Wie ermittle ich den Bedarf in der Berufs­unfähig­keits-Versicherung?

Was ich jeden Monat zum Leben brauche, hängt in erster Linie von meinen Ausgaben ab. Welche habe ich in welcher Höhe und wie lange? Mal angenommen, ich zahle 1.500 Euro für mich. Also, das was ich esse, mein Auto und mein Wohnraum. Dann brauch in mein ganzes Leben lang mindestens 1.500 Euro. Egal, was passiert.

Ausgaben für Kinder kommen noch oben drauf. Die hab ich aber nicht mein ganzes Leben lang. Also, die Ausgaben.

Aber bleiben wir der Einfachheit halber mal bei den 1.500 Euro. Wenn ich jetzt 1.000 Euro Rente in der Berufs­unfähig­keits-Versicherung abgeschlossen habe, fehlen mir jeden Monat 500 Euro. Logisch und mathematisch leicht nachweisbar. Jedes Jahr muss ich 6.000 Euro von meinem Ersparten nehmen. Jetzt kann sich jeder ausrechnen, wie lange das gut gehen kann.

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Wieso 1.000 Euro Rente in der Berufs­unfähig­keits-Versicherung (fast) immer zu wenig sind

Wenn ich nur 1.000 Euro Rente in der Berufs­unfähig­keits-Versicherung abgeschlossen habe, muss ich jeden Monat zuzahlen. Ähnlich wie eine Selbstbeteiligung bei der Vollkasko-Versicherung. Nur dass ich die jetzt jeden Monat leisten muss.

Ich habe mir also ein bisschen Zeit gekauft, bis ich dann doch vor dir Hunde gehe. Und genau das sollte eine Berufs­unfähig­keits-Versicherung eigentlich vermeiden.

Wenn aber mehr als 1.000 Euro Rente in der Berufs­unfähig­keits-Versicherung zu teuer sind?

Das Leben ist aber nun mal kein Wunschkonzert. Oft sind die 1.000 Euro Rente in der Berufs­unfähig­keits-Versicherung nicht freiwillig gewählt. Oft geht einfach nicht mehr. Jetzt gibt es die Möglichkeit, an der Laufzeit zu schrauben. Je kürzer die Leistungsdauer, desto billiger die Versicherung. Aber ich habe eine Lücke im Alter. Mal angenommen, ich versichere mich nicht bis 67, sondern nur bis 60. Dann spare ich die Hälfte am Beitrag. Aber ich habe – logisch – dann das doppelte Risiko. Der Beitrag bemisst sich immer am Risiko. Wenn ich es nicht schaffe, bis 60 meine Schäfchen halbwegs im Trockenen zu haben, wäre dieser Schritt riskant.

Sind Alternativen zur Berufs­unfähig­keits-Versicherung sinnvoll?

Eine andere Möglichkeit, um Beitrag zu sparen, ist ein geringerer Versicherungsumfang. Während die BUV schon leistet, wenn ich meinen Beruf nur noch zu 50% ausüben kann und der Versicherer keine Chance hat, mich zu einer anderen Arbeit zu zwingen, leistet z.B. die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung dann, wenn ich am allgemeinen Arbeitsmarkt keine 3 Stunden mehr arbeiten kann. Ich trage also das Risiko einer Umschulung. Erst wenn ich tatsächlich auch nichts mehr arbeiten könnte, erhalte ich meine Rente.

Eine Grundfähigkeits-Versicherung ist oft noch günstiger. Allerdings sind hier psychische Erkrankungen nicht umfassend versichert und ein Bezug zu meiner Arbeitskraft kann nur mit Hilfe eines kompetenten Vermittlers hergestellt werden.

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Was ist jetzt besser? Weniger Rente, weniger Laufzeit oder spätere Leistung?

In meinen Augen ist alles besser als zu wenig Rente. Denn hier ist es garantiert, dass ich irgendwann finanzielle Probleme bekomme. Und bei 1.000 Euro versicherter Rente freut sich nur der Staat, weil er sich Hartz IV sparen würde… Bei den anderen beiden Varianten kann ich mein Risiko einschätzen. Entweder ist es für mich ok, erst dann Geld zu bekommen, wenn auch keine Umschulung mehr geht oder ich habe schon vor dem 67. meine Schäfchen im Trockenen.

In jedem Fall ist eine kompetente Beratung wichtig. Die gibt es hier

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Worauf müssen Selbständige bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung achten?

BU, Selbständige, GewerbetreibendeMan stellt sich die Beratung von Firmengründern und Selbständigen komplexer oder aufwändiger vor als die von Angestellten. Dabei ist es genau das gleiche. Nur anders eben. Der Selbständige ist z. B. schon grundsätzlich eher bereit, einige Risiken selbst zu tragen. Nicht umsonst hat er den relativ sicheren Hafen einer Anstellung verlassen, um ohne Rückendeckung durch Staat und Arbeitgeber aufzubrechen in das riskante aber verheißungsvolle Unbekannte. Er hat Kredite aufgenommen, um sein Unternehmen zum Laufen zu bringen. Er ist überzeugt von seiner Idee und überzeugt, dass er es schaffen wird. Deshalb muss der Selbständige bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung anders beraten werden.

Die Aufgabe des Vermittlers ist es, als Riskmanager zu fungieren, Risiken zu zeigen und Lösungen anzubieten. Welches Risiko der Selbständige bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung bereit ist selbst zu tragen, weiß er dann aber selbst am besten.

Wie sehr den Kunden beispielsweise das Risiko einer vorübergehenden Erkrankung träfe und ab welchem Tag ihm eine finanzielle Lücke entstünde, darf er gerne für sich selbst entscheiden. Das Krankentagegeld ist unbestritten wichtig, allerdings wird der Selbständige später sicherlich auch mal für zwei Wochen in den Urlaub fahren. Auch das muss er finanziell verkraften. Aus diesem Blickwinkel ist dann zu prüfen, ab wann das Krankentagegeld (KTG) leisten sollte.

Unabhängig davon, ab wann das KTG leistet, muss der Vermittler immer darauf drängen, dass das KTG in gleicher Höhe zu wählen ist wie die Berufs­unfähig­keits-Versicherung. Dann würden den Kunden eventuelle Rückzahlungsforderungen des KTG-Versicherers nicht so hart treffen.

Möglicher Einwand: „Ich gehe arbeiten, so lange es geht“

Erklärt der Vermittler seinem Kunden die Absicherung durch eine Berufs­unfähig­keits-Versicherung, die ja bekanntermaßen den zuletzt ausgeübten Beruf absichert, kommt dann nicht selten der Einwand, dass man so lange zur Arbeit gehen werde, bis es wirklich nicht mehr anders ginge. Deshalb sei der Schutz der BUV zu umfangreich.

Vertrieblich wäre es an dieser Stelle ratsam, wie beim Judo den Schwung des Gegners aufzunehmen und zur Erwerbsunfähigkeits-Rente zu beraten. Diese leistet tatsächlich erst, wenn es nicht mehr anders geht, sprich: Der Versicherte für mindestens sechs Monate keine drei Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen erzielen kann.

Wer will, kann diesen Leistungsumfang sogar noch nach unten schrauben. Es gibt durchaus Anbieter am Markt, die erst nach 18 Monaten oder länger bestehender EU leisten würden. Andere verlangten auch eine Restarbeitsfähigkeit von 2 Stunden am Tag oder auch 7 Stunden in der Woche, bevor geleistet würde. Mehr Kopf-unter-dem-Arm geht nicht, um das Einkommen abzusichern.

Stolperfalle für Selbständige bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung: Umorganisationsklausel

Möchte der Vermittler bedarfsgerecht beraten, muss er aber selbstverständlich prüfen, ob die EUV eine passende Lösung darstellt. Tatsächlich kann das gerade bei Selbständigen manchmal der Fall sein. Die Begründung dafür findet sich allerdings in den Bedingungen der allermeisten Berufs­unfähig­keits-Versicherungen: Die Umorganisations-Klausel.

Diese Klausel muss unbedingt bei jeder Beratung eines Firmengründers ausführlich besprochen werden. Darüber hinaus wäre es wohl auch ratsam, wenn ich in der Beratung den Verzicht auf abstrakte Verweisung nicht zu sehr betone. Denn streng genommen lässt die Umorganisation einen ähnlich großen Gestaltungsraum wie die Verweisung. Ich sollte außerdem unbedingt vermeiden zu erklären, die BUV leiste, wenn der Kunde seinen Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war, aufgrund von Krankheit usw. nicht mehr ausüben kann. Das wäre für Selbständige dann schon fast ein Beratungsfehler. Denn der Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war, ist hier nur Ausgangspunkt der Behauptung der Berufs­unfähig­keit. Der Versicherer darf prüfen, ob die Berufsfähigkeit zu über 50% durch Umorganisation des Betriebes wiederherstellbar ist.

Selbständige sind weisungsbefugt

Kann ich die Tätigkeiten, die durch die Erkrankung nicht mehr auszuüben sind, durch einen Angestellten ausführen lassen, bin ich nicht BU. Kann mir eine neue Maschine helfen, bin ich nicht BU. Inwieweit der zu tätigende Aufwand eingeschränkt ist, hängt von den Bedingungen ab.

Wichtige Punkte, die der Selbständige bei der Berufs­unfähig­keits-Versicherung wissen muss, sind hierbei, dass die finanziellen Einbußen auf 20% begrenzt sind und auch die Stellung als Geschäftsführer nach der Umorganisation noch gewahrt ist. Diese beiden Punkte schränken die Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherers schon einigermaßen ein. Ansonsten wäre es ohne Probleme möglich, wenn der Selbstständige einen behindertengerechten Arbeitsplatz schaffen soll.

Berufs­unfähig­keitsversicherung ist erste Wahl

Das wäre bei der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nicht möglich, da für gewöhnlich der allgemeine Arbeitsmarkt geprüft wird. Und dieser schließt per Definition behindertengerechte, Schon- und Nischenarbeitsplätze aus. Eine EUV würde die BUV aber selbst bei einer Umorganisations-Klausel unterhalb des Marktstandards erst dann vollwertig ersetzen, wenn der ausgeübte Beruf kaum körperliche Fertigkeiten verlangt. Ist das der Fall, wird aber auch die Preisdifferenz zwischen EUV und BUV nicht weiter der Rede wert sein.

Bei Firmenneugründungen steigt der BUV-Schutz im Umfang erheblich an, sollte die Selbstständigkeit aufgegeben werden müssen. Denn als Angestellter hat die Umorganisations-Klausel keine Bedeutung. Der Schutz der EUV würde im Verhältnis wohl eher schlechter werden, weil er gleich bleibt. Die Bedürfnisse und der Bedarf des Kunden ändern sich aber. Erklärt man dem Selbständigen diese Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten zur Einkommensabsicherung, wird er sicherlich entscheiden können, welches Risiko er zu tragen bereit ist.

Selbständige tragen Verantwortung – für sich und andere!

Als kurzes Nachwort sei ergänzt, dass der Kunde, wenn er auch eine Familie hat und deren Haupternährer ist, es noch eine weitere Flanke zu verteidigen gibt. Wenn man sich nicht gerade in der Versicherungsbranche selbstständig macht, benötigt man neben einem PC und ein paar Programmen evtl. auch eine Lagerhalle, Maschinen, Produktionsmaterial und einige Mitarbeiter. Kurz: man braucht sehr viel Geld. Und das holt man sich bei der Bank.

Diese hat für gewöhnlich wenig Verständnis, wenn ich meinen Kredit aufgrund von Krankheit oder Tod nicht mehr bedienen kann. Ich möchte auch nicht, dass meine Familie Kredite in Millionenhöhe abbezahlen muss. Dann muss ich dieses Risiko an die Versicherung abgeben.

Ich kann Tod durch eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung oder auch schwere Krank­hei­ten durch eine Dread-Disease-Police oder meine Grundfähigkeiten durch eine Grundfähigkeits-Versicherung absichern.  Was davon wichtig ist, darf der Selbständige dann aber nicht alleine entscheiden. Er sollte das mit seiner Familie besprechen. Denn Selbstständigkeit bedeutet immer auch Verantwortung. Für sich und für andere.


Kann ein Beamter berufsunfähig sein?

Beamter, Beamte, BU, Dienstunfähig, LehrerDie Frage, ob ein Beamter berufsunfähig sein kann oder nicht, lädt sicherlich zu dem einen oder anderen Witz ein. Aber ich will das mal einigermaßen ausführlich klären. Denn immer wieder finde ich Artikel, die behaupten, es könne gar nicht sein, dass ein Beamter berufsunfähig ist.

 

Wann ist ein Beamter berufsunfähig?

Ich bin berufsunfähig, wenn ich außerstande bin meinen Beruf, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, zu mindestens 50% auszuüben. Also ist auch der Beamte berufsunfähig, wenn das zutrifft.

Wenn jemand behauptet, ein Beamter kann nicht berufsunfähig sein, dann heißt es oft, das ginge nicht, weil er keinen Beruf ausübt. Das ist soweit richtig. Ein Beamter bekleidet ein Amt. Wenn ich also oberflächlich dem Wortlaut der Berufs­unfähig­keits-Versicherung folge, kann ein Beamter nicht berufsunfähig sein.

Ich muss aber, wie auch bei allen anderen Regelungen, dem Sinn folgen. Und dann ist es völlig egal, ob es ein Amt oder ein Beruf ist. Es reicht auch aus, einfach mal in die Bedingungen einer Berufs­unfähig­keits-Versicherung zu sehen. Tatsächlich geht es auch nicht um meinen Beruf, sondern um die ausgeübten Tätigkeiten. Da aber “Regelmäßig-zum-Zweck-des-Unterhalt-Erwerbs-ausgeübte-Tätigkeiten-Versicherung” noch bescheuerter als Berufs­unfähig­keits-Versicherung klingt, spricht hier jeder vom letzten Beruf. Obwohl es korrekterweise die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten sind.

Und auch das Amt eines Beamten lässt sich ein einzelne Tätigkeiten unterteilen.

Wer entscheidet, ob ein Beamter berufsunfähig ist?

Das ist der zweite Denkfehler. Denn der Dienstherr versetzt den Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand. Aber da geht es um Dienstunfähigkeit. Ob der Beamte berufsunfähig ist, entscheidet der Versicherer. Und dem ist erstmal egal, ob der Dienstherr mich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Na gut, nicht komplett egal. Es ist ein starker Hinweis, dass auch Berufs­unfähig­keit vorliegen könnte, aber halt kein Beweis. Um BU zu beweisen, muss ich meine Tätigkeiten aus gesunden Tagen beschreiben, eine gesundheitliche Einschränkung beweisen und dann darlegen, dass ich aufgrund der Einschränkung nur noch 50% der Tätigkeiten sinnvoll ausüben kann.

Das hört sich kompliziert an und das ist es auch. Deswegen lieber mal Stephan Kaiser anrufen. Der macht Leistungsfälle jeden Tag den ganzen Tag.

Unterm Strich

Der Beamte kann sehr wohl berufsunfähig sein. Er muss es aber dem Versicherer beweisen. Über eine sogenannte DU-Klausel gelingt der Nachweis leichter.


Die Grundfähigkeitsversicherung: Einkommenssicherung für Handwerker?

Handwerker, BU, Berufsunfähgikeit, ErwerbsunfähigkeitDieser Artikel zu Grundfähigkeitsversicherungen ist ein wenig verwirrend. Erst ist es keine Lösung, dann aber doch. Aber nur, wenn ich weiß, wie das alles geht. Wenn dir das zu doof ist, was ich verstehen kann, dann ruf mich einfach sofort an. Ich erkläre dir dann alles persönlich. Dann musst du das alles nicht lesen. Bist du aber mehr so der Typ Mensch, der gerne alles selbst rausfindet, dann viel Spaß beim Lesen ...

Glaube ich der Werbung der Versicherer, dann sind Grundfähigkeitsversicherungen eine Alternative zur Berufs­unfähig­keitsversicherung für alle Handwerker. Werbung ist zu hinterfragen. Das sollte klar sein. Werbung ist zwar nie gelogen, aber sie beschreibt immer nur einen Teil der Wirklichkeit. Das ist bei der Grundfähigkeitsversicherung genauso.

Es gibt selbstverständlich Gemeinsamkeiten. Beide zahlen eine Rente, die ich bei Vertragsabschluss festlegen kann. Wann ich aber mein Geld bekomme, ist dann wieder sehr verschieden.

Wann leistet die Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung leistet, wenn ich meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte ausüben kann. Ganz egal, um welche Erkrankung oder Verletzung es sich dreht. Es kann eine psychische Erkrankung sein oder auch nur eine kleine körperliche Einschränkung, die mich hindert, meinen Beruf so wie früher auszuüben.

Wann leisten Grundfähigkeitsversicherungen?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist da anders gestrickt. Die Bedingungen sehen aus, wie eine Aufzählung von Beispielen. Ich erhalte Leistung, wenn ich eine Schraube nicht mehr in die Wand drehen kann. Oder wenn ich keine zwölf Treppenstufen mehr steigen kann. Aber das sind keine Beispiele. Das sind die Leistungsauslöser! Links und rechts davon gibt es keine Leistung.

Positiv formuliert, ist das eindeutig. Es gibt wenig Anlass, sich mit dem Versicherer zu streiten, wie das bei der BUV oft der Fall ist. Dafür habe ich auch keine Möglichkeit, mein Geld zu bekommen, wenn meine Einschränkung ähnlich ist. Steht in den Bedingungen, dass ich eine Glühbirne einschrauben können muss, dann gibt es nichts, wenn ich das kann, aber keine Schraube in die Wand drehen, weil ich den Griff des Schraubendrehers nicht mehr richtig greifen kann.

Psychische Erkrankungen sind auch nur sehr spärlich versichert. Erst, wenn ich pflegebedürftig bin wegen einer psychischen Erkrankung, würde bei den meisten Grundfähigkeitsversicherungen eine Rente fällig.

Die Grundfähigkeitsversicherung ersetzt also definitiv keine Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Wie helfen Grundfähigkeitsversicherungen dem Handwerker?

Aber dann eben doch… Für körperlich anspruchsvolle Berufe ist die BUV kaum bezahlbar. Sie kostet teilweise das Dreifache von Grundfähigkeitsversicherungen. Bevor ich mich für den Fall einer Berufs­unfähig­keit unzureichend absichere, sichere ich mich lieber ausreichend für den schlimmsten Fall ab.

Um die Wirksamkeit der Grundfähigkeitsversicherungen zu erhöhen, sollte ich aufschreiben, was ich den ganzen Tag in meiner Arbeit so mache. Dann gleiche ich das mit einem kompetenten Ver­sicherungs­makler (aus Filderstadt) mit den AVB der einzelnen Tarife ab. Ist in meiner Arbeit das Knien am wichtigsten, suche ich die Versicherung, die das am besten kann. Stehe ich mehr rum, dann ist das wichtiger.

So kann ich mein Einkommen zwar nicht perfekt absichern, aber doch ein gutes Ergebnis erzielen.

Nach der BUV kommt übrigens erst die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Aber das nur nebenbei. Wer er es genauer wissen will, sollte sich eh einfach melden. Dann klären wir alles auf den persönlichen Bedarf abgestimmt.


Das Versorgungswerk oder die Berufsunfähigkeitsversicherung? Was ist besser?

Kammerberufe, BUKammerberufe sind für Vermittler herausfordernde Kunden. Und damit meine ich nicht mal, dass die klassischen Berufe, wie z.B. Anwälte oder Ärzte, gerne dem Trugschluss erliegen, Ihre Fachkompetenz auf andere Bereiche übertragen zu können. Das haben die meisten Menschen einigermaßen im Griff Aber Kammerberufe sind in einem Versorgungswerk organisiert. Deshalb haben sie andere Versorgungsansprüche als “normale” Menschen. Deswegen möchte ich in diesem Artikel mal klären, was besser ist. Das Versorgungswerk oder die Berufs­unfähig­keitsversicherung.

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Was ist ein Versorgungswerk?

Kammerberufe zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern in ein Versorgungswerk. Jedes Bundesland hat ein eigenes. Und jeder Kammerberuf auch.

Kammerberufe sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Anwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten. Das sind die klassischen Kammerberufe. Außerdem sind Schauspieler, Musiker und Schornsteinfeger in Versorgungswerken organisiert.

Manche Berufe sind in einem Versorgungswerk organisiert. In Bayern sind das z.B. Ingenieure und Psychotherapeuten. Warum auch immer… Oder Steuerberater und Rechtsanwälte.

2016 gab es die letzte veröffentlichte Zählung. Es gibt rund 950.000 Mitglieder in allen Versorgungswerken. Davon ca. 220.000 Rentner.

Wie ist ein Versorgungswerk finanziert?

Ein Versorgungswerk ist nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren finanziert. Die Rentner erhalten ihr Geld also nicht aus den laufenden Einnahmen, ohne groß Rückstellungen zu bilden. Es ist nach dem offenen Deckungsplanverfahren finanziert. In dem Wort steckt auch schon die Funktionsweise. Es ist grundsätzlich kapitalgedeckt, aber es sind auch zukünftige Beiträge eingeplant. Dadurch kommt es vielmehr auf meine persönliche Einzahlung an. Da aber zukünftige Einnahmen einbezogen sind, ist es durchaus auch anfällig für die  . Denn wenn die Lebenserwartung steigt, sind die früher eingeplanten Einnahmen wahrscheinlich nicht mehr ausreichend, um die Ausgaben zu decken. Jeder Rentner, der älter wird, als berechnet, gefährdet das Kollektiv. Das hört sich grausam an, aber Mathematik kennt kein Herz. Nur Physik kennt 1 Hertz.

Der große Vorteil des Versorgungswerks liegt in den Mitgliedern. Alle Berufe sind grundsätzlich eher Besserverdiener. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Arbeitslosen oder Geringverdiener. Die Mitglieder zahlen jährlich etwa 175 Milliarden Euro ein.

Ein weitere Vorteil ist die Anlage. Es sind etwa 21% in Aktien angelegt. Das ist der Hammer und erhöht die Rentabilität enorm. “Nur” 63% sind Zinsanlagen, also Einlagen oder festverzinsliche Wertpapiere. 12% sind Immobilien und 7% sind Rohstoffe und andere Kapitalanlagen. Die Wirtschaftlichkeit ist also deutlich höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht ganz so hoch wie die einer privaten Rentenversicherung. Und auch nicht so flexibel.

Die durchschnittliche Rente beträgt etwa 2.000 Euro und ist damit mehr als doppelt so hoch wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Versorgungswerk oder die Berufs­unfähig­keitsversicherung? Wer leistet besser?

Ein Nachteil ist die höhere Lebenserwartung. Kammerberufler leben 4 Jahre länger als der Durchschnitt. Also muss ich 4 Jahre länger meine Ausgaben abdecken. Das kann zu einem Problem in der Finanzierung werden. Eine private Rentenversicherung kann aber ohne Probleme die Inflation und auch mögliche Einbußen aus dem Versorgungswerk ausgleichen.

Im Übrigen meinen einige, die höhere Lebenserwartung liegt an der besseren Versorgung durch die private Kranken­ver­si­che­rung.

Kommen wir aber zu der Frage, ob das Versorgungswerk oder die Berufs­unfähig­keitsversicherung nun besser ist.

Dazu müssen wir ein paar Beispiele machen.

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Die Berufs­unfähig­keitsversicherung sichert von Beginn an meine Ausgaben ab

Mal angenommen, ich bin Arzt und mach eine Praxis auf. Dann hab ich von Beginn an sehr hohe Ausgaben für meine Einrichtung. Vielleicht hab ich sogar gebaut. Das käme dann noch hinzu. Also muss ich sofort Ausgaben in Höhe von, sagen wir mal 5.000 Euro absichern. Und das ganze für 15 Jahre, weil die Finanzierung so lange läuft. Da ich erst kurz in das Versorgungswerk einbezahlt habe, sind meine Ansprüche erst bei 1.500 Euro. Ich muss kein Genie sein, um zu sehen, dass das nicht ausreicht.

Hinzukommt, dass ich beim Versorgungswerk vereinbaren kann, als Existenzgründer zunächst niedrigere Beiträge zu zahlen, damit ich mehr in mein Unternehmen stecken kann. Dadurch bilden sich im Alter und bei Berufs­unfähig­keit empfindliche Lücken.

Die Ansprüche aus dem Versorgungswerk berechnen sich aus einer relativ komplexen Formel, die sich aus der persönlichen Beitragsleistung und dem Rentenbemessungsfaktors abzüglich eines Abschlages ergibt. Stark vereinfacht und nach ein paar Jahren regelmäßiger Einzahlung besteht ein Ansprüch von etwa 60% des Netto-Einkommens.

Das Versorgungswerk oder die Berufs­unfähig­keitsversicherung? Wer definiert besser?

Aber nicht nur die Höhe der Ansprüche ist von Beginn an bei der privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung besser. Auch die Definition ist leichter zu erreichen.

Die private BUV orientiert sich an §172 VVG. Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte ausüben kann. Als Beruf gilt genau mein Beruf, so wie er in den einzelnen Tätigkeiten ausgestaltet war. Wenn ich also Großtier-Tierarzt bin und aus gesundheitlichen Gründen keine Elefanten mehr heben kann, dann wäre ich BU, sobald der Zustand 6 Monate andauert oder voraussichtlich dauern wird. Selbst dann, wenn ich als Kleintierarzt noch arbeiten könnte. Nur wenn ich dann tatsächlich als Kleintierarzt arbeite und da auch 80% oder mehr meines alten Einkommens erziele, darf der Versicherer die Leistung einstellen. Für alle Kollegen sei angemerkt, dass das Beispiel mit den Elefanten selbstverständlich bescheuert ist. Aber es ist eingängig, find ich.

Im Versorgungswerk ist Berufs­unfähig­keit anders definiert. Bei den Ärzten finde ich unter §36 (3), dass ein Anspruch auf Ruhegehalt bei Berufs­unfähig­keit nicht entstehe, “solange das Mitglied nicht seine gesamte berufliche Tätigkeit aufgegeben hat.” Ich darf also überhaupt nicht mehr arbeiten. Unter §42 ist dann geregelt, dass ich meine gesamte berufliche Tätigkeit erst dann aufgegeben habe, wenn ich meine Betriebsstätte veräußert oder aufgelöst habe.

Vorübergehende BU nur für 4 Jahre möglich

Vorher gibt es auch die Möglichkeit, eine Rente zu beziehen. Das heißt dann vorübergehende Berufs­unfähig­keit. Diese Leistung erhalte ich für maximal 4 Jahre. In dieser Zeit kann ich einen Vertreter beschäftigen. Die Leistung erhalte ich aber erst nach 26 Wochen Wartezeit.

Bei den Apothekern heißt es hierzu konkret: „Die berufliche Tätigkeit ist nicht eingestellt, solange das Mitglied Arbeitsentgelt bezieht oder solange die Apotheke unter seiner Verantwortung geleitet wird.“

Die Frage, ob das Versorgungswerk oder die Berufs­unfähig­keitsversicherung besser ist, lässt sich recht einfach beantworten. Die private BUV ist deutlich flexibler an meinen Bedarf anzupassen in Höhe und Laufzeit. Außerdem leistet sie schon, wenn ich nur noch zur Hälfte arbeiten kann und erlaubt einen Nebenverdienst, z.B. als Gutachter.

Der Vorteil des Versorgungswerks ist allerdings, dass ich versichert bin, auch wenn ich schon vor Eintritt in das Versorgungswerk krank war. Ich muss keine Gesundheitsfragen beantworten wie in der BUV.

Worauf muss ich bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung aufpassen?

Bedingungsseitig ist Vorsicht geboten bei sogenannten Berufsklauseln, die z.B. dann leisten, wenn eine Tätigkeit als Arzt nicht mehr möglich ist. Das klingt zwar erst einmal gut. Allerdings werde ich dann nicht auf meine konkret ausgeübten Tätigkeiten als Arzt geprüft, sondern auf das Berufsbild. Das ist in den allermeisten Fällen ein Nachteil.

Ansonsten ist eigentlich nur die Umorganisations-Klausel von besonderer Bedeutung. Allerdings lässt sich nur schwierig ein Fall konstruieren, in der ein Anwalt einen Anwalt als Ersatz einstellt, ohne dass das der Kanzlei unangemessen teuer kommt.

Manche Anbieter verzichten bei Kammerberufen auf die konkrete Verweisung. Das ist zwar nett, aber zum einen ist ein Anwalt sowieso kaum konkret zu verweisen, da der Beruf sehr angesehen und gut bezahlt ist. Zum anderen ist auch schlicht und einfach kein Bedarf gegeben, wenn ein Anwalt im neuen Beruf wieder so viel verdient wie vorher. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung ist in meinen Augen kein Entscheidungskriterium.

Unterm Strich

Ob das Versorgungswerk oder die Berufs­unfähig­keitsversicherung besser ist, ist sehr eindeutig zu beantworten. Der Vergleich ist auch unfair. Aber auch notwendig. Denn weil das Versorgungswerk besser ist als die gesetzliche Rentenversicherung, denken viele, dass die Leistungen auch besser als eine Berufs­unfähig­keits- oder Rentenversicherung wäre. Das ist aber nicht so. Nur die privaten Renten kann ich flexibel an meinen individuellen Versicherungsbedarf anpassen. Abschließend ist noch zu sagen, dass die Versteuerung der privaten BU-Rente günstiger ist. Sie erfolgt nach dem Ertragsanteil. Die BU-Rente aus dem Versorgungswerk wird voll versteuert.


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