private Kranken­ver­si­che­rung


Stuttgart/Filderstadt: Private Kranken­ver­si­che­rung Wir beraten Sie !

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Private Krankenversicherung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt.

Welche Kranken­ver­si­che­rung ist also die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten?

Vorteile der Privaten

Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet Ihnen ein Leistungsspektrum, das - je nach Tarif - oft über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht.

Erstes wichtiges Plus: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Schließlich beteiligen sich Privatversicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung. 

Die Höhe Ihres Beitrags können Sie in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets selbst beeinflussen. Für viele - insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener - ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Bereits jeder zehnte Deutsche besitzt daher auch schon eine private Kranken­ver­si­che­rung.

Wer darf sich ver­sichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Privat krankenver­sichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 60.750 Euro liegt (das entspricht 5.062,50 Euro im Monat; Stand 2019).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

Die Private ist oft günstiger
Die private Kranken­ver­si­che­rung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.

Leistungen der Privaten

Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen - durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.

Bevorzugte Behandlung
Ein wichtiges Plus der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.

Hochwertige Leistungen
Als Privatpatient genießen Sie je nach gewähltem Tarif noch viele weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl, volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Private Krankenversicherer erstatten außerdem die Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent - auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen.

In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Kosten der Privaten

Sie bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket - vom günstigen Mindesttarif für junge Selbstständige bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.

Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter und Vorerkrankungen des Versicherten sowie der gewünschten Selbstbeteiligung. In der Privatversicherung können Sie kräftig sparen, wenn Sie bereit sind, jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst zu übernehmen.

Außerdem gilt: Wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Cent kostet, erhält oft ein bis drei Monatsbeiträge zurück.

Gesundheitscheck beim Arzt
Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.

Wichtig: Machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch keine falschen Angaben - das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten.

Die Richtige finden

Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber.

Der Online-Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen: Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Thema Beitragsentwicklung

Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Kranken­ver­si­che­rung die Beiträge weiter steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie als Ruheständler nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit.

Aus diesem Grund werden zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt - so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.

Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet - oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.

Rückkehr in die Gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 60.750 Euro (Stand 2019) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Kranken­ver­si­che­rung für Sie gebildet hat.


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Was spricht für eine eine KV-Voll Versicherung in Stuttgart?

  • Individuelle Anpassung: Eine private Kranken­ver­si­che­rung ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Sie können Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Zusatzleistungen und Tarifoptionen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen auswählen.

Konkret bedeutet dies, dass Sie als Versicherter in der PKV verschiedene Parameter und Tarifoptionen nach Ihren individuellen Vorlieben festlegen können. Hier sind einige Aspekte der individuellen Anpassung in der PKV:

  1. Leistungsumfang: Sie können den Umfang der Leistungen auswählen, die von Ihrer PKV abgedeckt werden sollen. Je nach Tarif und Bedarf können Sie zum Beispiel ambulante Behandlungen, stationäre Aufenthalte, Zahnbehandlungen oder Arzneimittel individuell festlegen.

  2. Selbstbeteiligung: Ein weiterer Faktor, der individuell angepasst werden kann, ist die Höhe der Selbstbeteiligung. Durch die Festlegung einer bestimmten Selbstbeteiligung können Sie Einfluss auf die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge nehmen.

  3. Zusatzleistungen: PKV-Anbieter bieten oft verschiedene Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen oder besondere Serviceleistungen. Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie diese Zusatzleistungen in Ihren Versicherungsschutz einschließen oder ausschließen.

  4. Tarifoptionen: Es gibt in der PKV verschiedene Tarifoptionen, die unterschiedliche Leistungspakete und Konditionen bieten. Je nach Ihren Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten können Sie einen Tarif auswählen, der am besten zu Ihnen passt.

  • Umfassender Versicherungsschutz: Die PKV bietet oft einen umfassenderen Versicherungsschutz als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV). Sie können von erweiterten Leistungen, wie beispielsweise Chefarztbehandlung, Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus oder umfangreichen Zahnersatzleistungen, profitieren.

In der PKV gibt es oft einen erweiterten Leistungsumfang, der über den Standardversicherungsschutz der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) hinausgeht. Hier sind einige Aspekte, die den umfassenden Versicherungsschutz in der PKV ausmachen können:

  1. Chefarztbehandlung: In vielen PKV-Tarifen haben Versicherte Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten. Dadurch können Sie von einer besonders qualifizierten medizinischen Betreuung profitieren.

  2. Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus: PKV-Tarife bieten oft die Möglichkeit, ein Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus zu wählen. Dies ermöglicht eine komfortablere Unterbringung während eines stationären Aufenthalts.

  3. Erweiterte Zahnersatzleistungen: Im Vergleich zur GKV decken private Kranken­ver­si­che­rungen oft einen größeren Teil der Kosten für Zahnersatz ab. Dies kann beispielsweise Kronen, Brücken oder Implantate umfassen.

  4. Sehhilfen und Hörgeräte: Die PKV kann eine bessere Abdeckung für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen sowie für Hörgeräte bieten. Dies ermöglicht eine verbesserte Versorgung bei Seh- und Hörproblemen.

  5. Alternativmedizinische Behandlungen: Viele PKV-Tarife erstatten auch alternative medizinische Behandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder Naturheilverfahren, die in der Regel nicht von der GKV abgedeckt werden.

  6. Medikamente: Je nach Tarif können PKV-Versicherungen die Kosten für bestimmte Medikamente oder spezielle Medikamentenformen, die nicht von der GKV erstattet werden, abdecken.

  • Schnellere Arzttermine: Als Privatversicherter haben Sie oft den Vorteil, schneller Arzttermine zu erhalten. Dies kann zu kürzeren Wartezeiten führen und Ihnen eine schnellere medizinische Versorgung ermöglichen.

Zum Punkt "schnellere Arzttermine" in Bezug auf eine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) kann darauf hingewiesen werden, dass Privatversicherte oft von kürzeren Wartezeiten bei der Terminvergabe profitieren. Hier sind einige Punkte, die diesen Vorteil verdeutlichen:

  1. Freie Arztwahl: Als Privatversicherter haben Sie in der Regel die freie Arztwahl. Sie können sich den Arzt oder Spezialisten Ihrer Wahl aussuchen, ohne an vorgegebene Netzwerke oder Vertragsärzte gebunden zu sein. Dadurch haben Sie möglicherweise eine größere Auswahl an Ärzten und können leichter einen Termin bei einem Facharzt erhalten.

  2. Geringere Patientenzahlen: In der PKV sind die Patientenzahlen oft geringer als in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV). Da nicht alle Menschen privat versichert sind, kann dies zu geringeren Wartezeiten führen, da die Ärzte weniger Patienten behandeln müssen.

  3. Priorität bei Terminvergabe: Ärzte berücksichtigen oft auch die Versicherungsart bei der Terminvergabe. Da Privatversicherte in der Regel höhere Erstattungssätze bieten, können sie Priorität bei der Vergabe von Terminen erhalten. Dies bedeutet, dass Privatversicherte möglicherweise schneller einen Termin bekommen als Kassenpatienten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wartezeiten für Arzttermine von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Region, der medizinischen Fachrichtung und der Auslastung der Arztpraxen. Die schnellere Terminvergabe in der PKV ist ein potenzieller Vorteil, der jedoch nicht in allen Fällen garantiert ist.

  • Freie Arztwahl: Mit einer privaten Kranken­ver­si­che­rung haben Sie in der Regel die freie Arztwahl. Sie können sich Ihren Arzt oder Spezialisten selbst aussuchen, ohne an vorgegebene Netzwerke oder Vertragsärzte gebunden zu sein.

Unter dem Punkt "freie Arztwahl" in Bezug auf eine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) versteht man, dass Privatversicherte die Möglichkeit haben, ihren Arzt oder Spezialisten frei zu wählen, ohne an vorgegebene Netzwerke oder Vertragsärzte gebunden zu sein. Hier sind einige Aspekte, die die freie Arztwahl in der PKV verdeutlichen:

  1. Auswahl des Arztes: Als Privatversicherter haben Sie die Freiheit, den Arzt oder Spezialisten Ihrer Wahl aufzusuchen. Sie können selbst entscheiden, welcher Arzt Ihren Bedürfnissen und Präferenzen am besten entspricht, unabhängig davon, ob er sich in Ihrer Nähe oder an einem anderen Standort befindet.

  2. Facharztbehandlung: Sie haben die Möglichkeit, direkt zu einem Facharzt zu gehen, ohne eine Überweisung durch einen Hausarzt zu benötigen. Dies ermöglicht Ihnen den schnelleren Zugang zu spezialisierten medizinischen Leistungen.

  3. Zweitmeinung einholen: Sie können eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einholen, bevor Sie sich für eine bestimmte Behandlung oder einen medizinischen Eingriff entscheiden. Dies kann Ihnen helfen, verschiedene Meinungen zu hören und eine fundierte Entscheidung über Ihre Gesundheit zu treffen.

  4. Behandlung im Ausland: In einigen PKV-Tarifen haben Sie die Möglichkeit, auch im Ausland eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Dies eröffnet Ihnen die Option, sich bei bestimmten Erkrankungen oder für spezielle medizinische Verfahren im Ausland behandeln zu lassen.

Die freie Arztwahl bietet den Vorteil, dass Sie als Privatversicherter selbst bestimmen können, zu welchem Arzt Sie gehen möchten, und nicht an bestimmte Ärztenetzwerke oder Vertragsärzte gebunden sind. Dies ermöglicht Ihnen eine größere Flexibilität und die Möglichkeit, den Arzt zu wählen, dem Sie am meisten vertrauen oder der auf Ihr spezifisches medizinisches Anliegen spezialisiert ist

  • Höhere Erstattungssätze: In der PKV können die Erstattungssätze für medizinische Leistungen oft höher sein als in der GKV. Dies ermöglicht Ihnen eine umfassendere Kostenerstattung und kann die finanzielle Belastung bei Krankheitskosten reduzieren.

Hierbei geht es um die Kostenübernahme für medizinische Leistungen. Im Vergleich zur GKV können Privatversicherte in der PKV von folgenden Aspekten profitieren:

  1. Höhere Erstattungssätze: Die PKV erstattet in der Regel einen größeren Teil der Behandlungskosten. Das bedeutet, dass Sie als Privatversicherter einen höheren Anteil der Kosten erstattet bekommen und somit weniger aus eigener Tasche zahlen müssen.

  2. Erstattung von Wahlleistungen: Die PKV kann auch Kosten für sogenannte Wahlleistungen erstatten, die über den Standardversicherungsschutz hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder die Behandlung durch den Chefarzt.

  3. Kostenerstattungsprinzip: In der PKV erfolgt die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie die Rechnungen für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Therapien zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer PKV einreichen. Die PKV erstattet Ihnen dann die vereinbarten Erstattungssätze gemäß Ihrem Versicherungsvertrag.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Erstattungssätze und -bedingungen von der individuellen Versicherungspolice abhängen. Die Höhe der Erstattung kann je nach Tarif und gewählten Leistungen variieren. Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf mit einem Versicherungsexperten oder Makler zu sprechen, um den konkreten Umfang der Erstattungen zu verstehen.

  • Bessere Versorgung im Ausland: Die PKV bietet oft einen besseren Versicherungsschutz im Ausland. Sie können von weltweiter Deckung oder speziellen Auslandstarifen profitieren, die medizinische Notfälle oder Behandlungen im Ausland abdecken.

Unter dem Begriff "besondere Versorgung im Ausland" in Bezug auf eine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) wird darauf hingewiesen, dass PKV-Versicherte oft die Möglichkeit haben, medizinische Leistungen auch im Ausland in Anspruch zu nehmen. Dies kann verschiedene Aspekte umfassen:

  1. Auslandskrankenversicherung: Viele PKV-Tarife enthalten eine Auslandskrankenversicherung, die Ihnen medizinische Versorgung und Kostenübernahme im Ausland bietet. Wenn Sie auf Reisen oder im Ausland leben, können Sie bei medizinischen Notfällen oder Erkrankungen von dieser Versicherung profitieren.

  2. Behandlungen im Ausland: In einigen Fällen können PKV-Versicherte spezielle medizinische Behandlungen oder Operationen im Ausland in Anspruch nehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn es im Ausland fortschrittlichere oder spezialisiertere medizinische Einrichtungen oder Experten für bestimmte Erkrankungen oder Verfahren gibt.

  3. Reisekosten: Eine PKV kann auch die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland oder an einen anderen geeigneten Ort übernehmen, falls dies erforderlich ist. Dies kann besonders wichtig sein, wenn die medizinische Versorgung im Ausland nicht ausreichend ist oder spezielle Nachsorge oder Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind.

  • Zusatzleistungen und Komfort: Private Kranken­ver­si­che­rungen bieten häufig Zusatzleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilmethoden oder Präventionsmaßnahmen. Zudem können Sie von einem höheren Komfort profitieren, z. B. durch Unterbringung in Einzelzimmern im Krankenhaus.

Unter dem Begriff "Zusatzleistungen und Komfort" in Bezug auf eine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) werden zusätzliche Leistungen und Annehmlichkeiten verstanden, die über den Standardversicherungsschutz hinausgehen. Hier sind einige Beispiele für solche Zusatzleistungen und den damit verbundenen Komfort:

  1. Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus: In vielen PKV-Tarifen haben Versicherte die Möglichkeit, ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus zu wählen. Dies ermöglicht eine ruhigere und komfortablere Unterbringung während eines stationären Aufenthalts im Vergleich zur Mehrbettzimmerunterbringung der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV).

  2. Chefarztbehandlung: PKV-Versicherte haben oft Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten. Dadurch erhalten sie Zugang zu hochqualifizierten Medizinern und können von einer individuellen und umfassenderen medizinischen Betreuung profitieren.

  3. Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen: Viele PKV-Tarife erstatten auch alternative medizinische Behandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder Naturheilverfahren, die in der Regel nicht von der GKV abgedeckt werden. Dadurch haben Versicherte Zugang zu einem breiteren Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten.

  4. Erweiterte Zahnleistungen: PKV-Tarife können auch umfassendere Zahnleistungen abdecken, wie beispielsweise höhere Erstattungen für Zahnersatz, Implantate oder kieferorthopädische Behandlungen. Dadurch können Versicherte von einer verbesserten zahnmedizinischen Versorgung profitieren.

  5. Erstattung von Sehhilfen und Hörgeräten: In einigen PKV-Tarifen werden auch Kosten für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen sowie für Hörgeräte erstattet. Dies ermöglicht Versicherten eine bessere Versorgung bei Seh- und Hörproblemen.

Diese Zusatzleistungen und der damit verbundene Komfort tragen dazu bei, dass PKV-Versicherte über den Standardversicherungsschutz der GKV hinausgehen können. Es ist wichtig zu beachten, dass der konkrete Leistungsumfang von der gewählten PKV-Gesellschaft, dem Tarif und den individuellen Vertragsbedingungen abhängt.

  • Beitragserstattung: Einige PKV-Tarife bieten die Möglichkeit der Beitragserstattung, wenn keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dadurch können Sie von einer teilweisen Rückerstattung Ihrer Beiträge profitieren

Unter dem Begriff "Beitragserstattung" in Bezug auf eine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) versteht man die Möglichkeit, einen Teil der gezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wenn im Laufe eines Versicherungsjahres keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Beitragserstattung kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif unterschiedlich geregelt sein. Hier sind einige Beispiele, wie eine Beitragserstattung aussehen kann:

  1. Bonusprogramme: Einige PKV-Tarife bieten Bonusprogramme an, bei denen Versicherte für gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder Teilnahme an Fitnesskursen, Punkte sammeln können. Bei Erreichen bestimmter Punktzahlen können diese Punkte dann in Form einer Beitragserstattung verrechnet werden.

  2. Tarife mit Selbst­behalt: Einige PKV-Tarife beinhalten einen Selbst­behalt, bei dem Versicherte einen festgelegten Betrag pro Versicherungsjahr selbst tragen müssen, bevor die Versicherung Leistungen erstattet. Wenn im Versicherungsjahr keine oder nur geringe Kosten angefallen sind und der Selbst­behalt nicht erreicht wurde, kann eine Beitragserstattung erfolgen.

  3. Rückzahlung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen: In einigen PKV-Tarifen besteht die Möglichkeit, einen Teil der gezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wenn im Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die genaue Höhe der Beitragserstattung variiert je nach Tarif und kann beispielsweise als prozentualer Anteil der gezahlten Beiträge festgelegt sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle PKV-Tarife eine Beitragserstattung vorsehen und die genauen Bedingungen von der individuellen Versicherungspolice abhängen. Die Beitragserstattung kann ein attraktives Merkmal sein, insbesondere für Versicherte, die seltener medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und somit die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer Beiträge zurückzuerhalten.


private Krankenvollversicherung am Beispiel der Halleschen Kranken­ver­si­che­rung


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