Bei einer sogenannten echten Dienstunfähigkeitsklausel erkennt der Versicherer die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Leistungsfall an und bewertet deinen Gesundheitszustand nicht noch einmal eigenständig. Wie weit diese Anerkennung reicht und welche Nachweise verlangt werden, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
