Der Beitrag beim Abschluss sagt wenig über den Vertrag. Entscheidend ist, welche Leistungen fest zugesagt sind und welche im Ermessen des Versicherers liegen, etwa bei Psychotherapie, Hilfsmitteln oder Rehabilitation.
Als angestellter Ingenieur hast du beim Wechsel in die PKV mehr zu prüfen als den Beitrag. Hier liest du, welche Voraussetzungen gelten und welche Bedingungen wirklich zählen.
Die private Krankenversicherung steht dir als angestellter Ingenieur offen, sobald dein regelmäßiges Bruttoeinkommen über der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Deine Krankenkasse prüft sie anhand deines Jahresgehalts einschließlich fest zugesagter Zusatzzahlungen. Erst oberhalb dieser Grenze hast du die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung.
Die zweite Voraussetzung steht nicht im Gesetz, sondern im Antrag: Der Versicherer stellt Gesundheitsfragen und entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen er dich aufnimmt. Je nach Gesellschaft und Tarif kann ein Antrag normal angenommen werden, mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss versehen sein oder abgelehnt werden.
Dazu kommt ein dritter Punkt, der beim Berufsstart gern untergeht: Die Entscheidung wirkt lange. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und nicht frei wählbar. Deshalb schauen wir als Versicherungsmakler zuerst auf deine Einkommenssituation, deine Lebensplanung und deinen Gesundheitszustand – und erst danach auf Tarife.
Der Einstieg in die Entwicklung bei einem der großen Arbeitgeber rund um Stuttgart bringt viele Themen gleichzeitig: das erste volle Gehalt, ein halb eingerichtetes Depot, Angebote im Postfach und die Frage, ob die private Krankenversicherung jetzt schon dran ist.
Viele fangen beim Beitrag an zu vergleichen, weil das die einzige Zahl ist, die überall auftaucht. Die Fragen dahinter bleiben offen: Was gilt für meine Situation, was gilt später für eine Familie, und was passiert, wenn sich mein Job noch einmal ändert?
Gesetzliche und private Krankenversicherung sind unterschiedlich aufgebaut. Für deine Entscheidung sind vor allem drei Ebenen wichtig.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich der Leistungsumfang aus dem Gesetz und den Satzungen der Kassen. Er kann sich ändern, ohne dass du etwas tust. In der privaten Krankenversicherung steht dein Leistungsumfang im Vertrag. Was dort zugesagt ist, bleibt dir erhalten. Was nicht vereinbart wurde, kommt später nur über einen Tarifwechsel dazu – und dabei werden je nach Umfang erneut Gesundheitsfragen gestellt.
Der gesetzliche Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen bis zu einer Bemessungsgrenze. Der private Beitrag wird nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang kalkuliert und später angepasst, wenn sich die Kosten im Versichertenkollektiv verändern. Einen Zuschuss deines Arbeitgebers bekommst du als Angestellter in beiden Systemen.
Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein. In der privaten Krankenversicherung braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Wenn Familienplanung für dich absehbar ein Thema ist, gehört dieser Punkt in die Entscheidung und nicht erst in die Zeit danach.
Der Beitrag beim Abschluss sagt wenig über den Vertrag. Entscheidend ist, welche Leistungen fest zugesagt sind und welche im Ermessen des Versicherers liegen, etwa bei Psychotherapie, Hilfsmitteln oder Rehabilitation.
Beiträge werden neu kalkuliert, wenn sich Kosten und Lebenserwartung verändern. Wichtig ist deshalb, wie der Tarif Alterungsrückstellungen bildet und welche Stellschrauben du später hast, zum Beispiel einen Selbstbehalt oder einen Tarifwechsel im Bestand.
Ein Arbeitgeberwechsel, Elternzeit oder eine Zeit im Ausland verändern deinen Status. Prüfe vorher, welche Anwartschafts- und Ruhensregelungen dein Tarif kennt und wie der Zuschuss deines Arbeitgebers dann geregelt ist.
Kinder brauchen in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag. Viele Tarife sehen eine Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung vor, wenn Fristen eingehalten werden. Welche Regel für dich gilt, steht in den Bedingungen deines Tarifs.
Wir sehen uns deine Einkommenssituation und deine Gesundheitshistorie an, bevor über Tarife gesprochen wird. Du erfährst, welche Wege dir offenstehen und welche Fragen vor einem Antrag geklärt gehören.
Bei fast 90 Prozent unserer Anfragen zur privaten Krankenversicherung und zur Absicherung der Arbeitskraft haben wir es mit Vorerkrankungen zu tun. Das hat zwei Gründe: Wir fragen sehr intensiv nach, und die Entscheidung fällt oft spät. Bis dahin steht in den Unterlagen der Ärzte meist mehr, als den meisten bewusst ist.
Was daraus folgt, hängt von Gesellschaft und Tarif ab. Dieselbe Angabe kann bei einem Versicherer ohne Aufschlag angenommen und bei einem anderen mit einem Risikozuschlag oder einem Ausschluss bewertet werden. Teilweise ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung danach gar nicht mehr möglich. Deshalb klären wir die Gesundheitshistorie, bevor ein Antrag auf den Weg geht.
Es gibt Tarife mit Optionsrecht. Sie sichern dir im Rahmen der vereinbarten Bedingungen zu, später eine Zusatzversicherung oder eine private Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen zu können. Solche Optionstarife sind bereits ab Geburt abschließbar und werden zum Beispiel von Barmenia Gothaer und Allianz angeboten. Weil diese Möglichkeit oft nicht bekannt ist, zahlen Kunden teilweise Risikozuschläge oder haben später gar keinen Zugang mehr zur PKV.
Die private Krankenversicherung und die Absicherung deiner Arbeitskraft greifen auf dieselbe Gesundheitshistorie zu, oft über unterschiedliche Zeiträume und mit unterschiedlich formulierten Fragen. Was in einem Verfahren angegeben oder bewertet wird, kann Auswirkungen auf das andere Thema haben.
Deshalb behandeln wir beide Themen Hand in Hand und legen die Reihenfolge bewusst fest, statt sie dem Zufall zu überlassen. Für die Absicherung der Arbeitskraft gibt es eigene Kriterien – hier geht es zunächst darum, dass die Krankenversicherung dir diesen Weg nicht verbaut.
Als Versicherungsmakler vergleichen wir den Markt unabhängig und arbeiten ergebnisoffen. Wenn ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung besser zu deiner Situation passt, sagen wir das und zeigen dir, welche Bausteine dann sinnvoll geprüft werden können.
Wir teilen die Beratung in mehrere Termine auf. Im ersten Schritt geht es um Gesundheit, Risiko und Absicherung deiner Person, danach um Sachversicherungen und erst im dritten Schritt um Sparen und Anlegen. Für die Krankenversicherung heißt das: erst Ausgangslage und Gesundheitshistorie, dann der Vergleich von Bedingungen, dann deine Entscheidung.
Ein Vertragsabschluss ist in einem Beratungstermin bei uns nicht möglich. Dafür vereinbaren wir einen eigenen Termin, wenn du alles geprüft hast und selbst zu dem Ergebnis gekommen bist. So bleibt der Vergleich ein Vergleich, und du entscheidest mit dem gleichen Anspruch, mit dem du im Job an technische Fragen herangehst.
Dein Vertrag läuft weiter, denn er gehört dir persönlich und nicht deinem Arbeitgeber. Beim neuen Arbeitgeber meldest du deine private Krankenversicherung an, damit der Beitragszuschuss weitergezahlt wird. Wichtig wird es, wenn sich dein Einkommen verändert: Sinkt dein regelmäßiges Bruttoentgelt unter die Versicherungspflichtgrenze, kann wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintreten. Für solche Fälle sehen viele Tarife Anwartschaftsregelungen vor, mit denen du dir Rechte und kalkulierte Alterungsrückstellungen erhalten kannst. Welche Variante dein Tarif kennt, steht in den Bedingungen.
Jede Person braucht in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der gesetzlichen Familienversicherung gibt es dort nicht. Für Neugeborene sehen die Bedingungen in der Regel eine Kindernachversicherung vor: Das Kind kann ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, wenn Fristen eingehalten werden und der Elternteil bereits eine bestimmte Zeit versichert ist. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Tarif, deshalb prüfen wir diesen Punkt, bevor Familienplanung konkret wird.
Der Beitrag wird individuell kalkuliert. Einfluss haben vor allem dein Eintrittsalter, dein Gesundheitszustand, der vereinbarte Leistungsumfang, ein gewählter Selbstbehalt und die Kalkulation des jeweiligen Versicherers. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt dein Gehalt für die Beitragshöhe keine Rolle. Später kann der Beitrag angepasst werden, wenn sich die Ausgaben im Versichertenkollektiv oder die Lebenserwartung verändern. Pauschale Beitragsangaben helfen dir deshalb wenig; belastbar wird die Zahl erst, wenn Leistungsumfang und Gesundheitsangaben feststehen.
Eine Rückkehr ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und nicht frei wählbar. Sie entsteht in der Regel dadurch, dass wieder Versicherungspflicht eintritt, etwa wenn dein Einkommen dauerhaft unter die maßgebliche Grenze fällt. Wer das plant, plant mit einer Unsicherheit, die er selbst nicht steuert. Deshalb gehen wir bei der Entscheidung davon aus, dass sie dauerhaft gilt, und prüfen Leistungsumfang und Beitragsverlauf entsprechend langfristig.
Ein Optionstarif sichert dir das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Zusatz- oder Vollversicherung zu wechseln. Sinnvoll ist er vor allem, solange gesundheitlich noch nichts gegen einen Abschluss spricht, denn genau dieses Recht ist es, das dir später fehlt. Entscheidend sind die Bedingungen: zu welchen Zeitpunkten du die Option ziehen kannst, in welche Tarife sie führt und wie lange sie gilt. Diese Punkte vergleichen wir, bevor wir über einen Beitrag sprechen.
Hilfreich sind deine aktuelle Gehaltsabrechnung, ein Überblick über Arztbesuche, Behandlungen und Medikamente der vergangenen Jahre sowie die Unterlagen zu bestehenden Versicherungen. Je genauer die Gesundheitsangaben sind, desto realistischer lässt sich einschätzen, welche Versicherer für dich infrage kommen. Fehlt dir etwas davon, ist das kein Hindernis für den ersten Termin – wir klären dann gemeinsam, welche Unterlagen du nachreichst.
Deine Gesundheitsangaben von heute bestimmen, welche Krankenversicherung und welche Absicherung dir morgen noch zur Verfügung stehen. Beim Berufsstart hast du diese Wahl in der Regel noch.
Am Anfang steht ein Gespräch über deine Ausgangslage, nicht über Tarife. Danach hast du eine Grundlage, mit der du die Entscheidung selbst treffen kannst.