Bist du Beamter auf Widerruf, auf Probe oder schon auf Lebenszeit? Und gehörst du zum Bund, zum Land Baden-Württemberg oder zu einer Kommune? Davon hängt ab, welches Versorgungsrecht für dich gilt und welche Regeln im Ernstfall greifen.
Die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe ist da, und oft heißt es, Beamte seien bei Krankheit rundum abgesichert. Für die Probezeit gelten dabei allerdings eigene Regeln.
Wer als Beamter auf Probe dienstunfähig wird, ist nicht automatisch so versorgt wie ein Beamter auf Lebenszeit. Geht die Dienstunfähigkeit auf den Dienst zurück, etwa auf einen Dienstunfall, ist eine Versetzung in den Ruhestand mit Versorgung vorgesehen. Bei einer Erkrankung ohne dienstlichen Zusammenhang kann die bisherige Dienstzeit noch zu kurz für ein Ruhegehalt sein. Dann ist eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis möglich.
Dienstunfähig ist, wer wegen seines Gesundheitszustands dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Pflichten aus seinem Amt zu erfüllen. Eine Krankschreibung reicht dafür nicht aus. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr, also Bund, Land oder Kommune, in einem eigenen Verfahren, meist auf Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung.
Vor dieser Entscheidung prüft der Dienstherr außerdem, ob du anderweitig eingesetzt werden kannst, etwa in einem anderen Amt. Eine weitere Möglichkeit ist die begrenzte Dienstfähigkeit: Du arbeitest mit verkürzter Arbeitszeit weiter, statt ganz aus dem Dienst auszuscheiden. Kommt beides nicht in Frage, geht es um Ruhestand oder Entlassung.
Die Begriffe beschreiben deshalb verschiedene Dinge: Dienstunfähigkeit ist die Feststellung, Ruhestand oder Entlassung ist die Folge, und Versorgung ist das Geld, das aus einem Ruhestand fließen kann. Für Beamte auf Probe ist diese Trennung wichtig, weil zwischen Feststellung und Versorgung mehrere Weichen liegen.
Beamte auf Probe können wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, aber nicht in jedem Fall. Ob es zum Ruhestand mit Versorgung oder zur Entlassung kommt, hängt vor allem davon ab, warum du dienstunfähig geworden bist und wie lange du schon im Dienst bist. Hinzu kommt, welcher Dienstherr zuständig ist.
Ist die Dienstunfähigkeit Folge einer Erkrankung oder Beschädigung, die bei Ausübung oder aus Anlass des Dienstes entstanden ist, sieht das Beamtenrecht die Versetzung in den Ruhestand vor. Voraussetzung ist, dass du sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich selbst verursacht hast. Typisch ist ein Dienstunfall. In diesem Fall gelten besondere versorgungsrechtliche Regeln, und die sonst nötige Mindestdienstzeit für ein Ruhegehalt entfällt.
Bei einer Krankheit, die mit dem Dienst nichts zu tun hat, etwa einer schweren Erkrankung oder einem Unfall in der Freizeit, kann der Dienstherr Beamte auf Probe ebenfalls in den Ruhestand versetzen. Das ist dann aber eine Ermessensentscheidung. Selbst im Ruhestand entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt nicht unabhängig von der Dienstzeit: Nach dem Versorgungsrecht des Bundes ist dafür grundsätzlich eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren nötig. Für Beamte des Landes Baden-Württemberg und seiner Kommunen, also etwa Lehrkräfte, Polizei oder Verwaltung im Raum Stuttgart, gelten die landesrechtlichen Versorgungsvorschriften.
Kommt keine Versetzung in den Ruhestand in Betracht, kann eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit folgen. Damit endet das Beamtenverhältnis, und mit ihm enden die Bezüge und die Grundlage für eine Beamtenversorgung aus diesem Dienstverhältnis. Die Annahme, mit der Verbeamtung sei das Risiko der Dienstunfähigkeit finanziell erledigt, greift für die Probezeit deshalb zu kurz.
Stand: Oktober 2026
Die Nachversicherung sorgt dafür, dass die Jahre im Beamtenverhältnis nach einer Entlassung rentenrechtlich nicht verloren gehen. Sie ist eine Auffanglösung, aber kein Ersatz für die Beamtenversorgung.
Der Hintergrund: Solange du verbeamtet bist, bist du von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Endet das Beamtenverhältnis, ohne dass ein Anspruch oder eine Anwartschaft auf Versorgung bestehen bleibt, zahlt der Dienstherr für die Dienstzeit nachträglich Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Das gilt auch für Beamte auf Probe.
Eine Rente, die deine bisherigen Bezüge ersetzt, folgt daraus nicht automatisch. Nach wenigen Dienstjahren sind entsprechend wenige Jahre rentenrechtlich erfasst, die Ansprüche fallen also niedrig aus. Außerdem gelten für eine Erwerbsminderungsrente die Maßstäbe der Rentenversicherung. Sie fragt, in welchem zeitlichen Umfang du noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst. Wer für das eigene Amt dienstunfähig ist, gilt deshalb nicht zwangsläufig als erwerbsgemindert.
Miete, Lebenshaltung, Kredite und der Aufbau der eigenen Altersvorsorge laufen nach einer Entlassung weiter. Die Differenz zwischen diesen Ausgaben und dem, was aus der Nachversicherung kommen kann, ist die Lücke, um die es bei der Absicherung der Arbeitskraft in der Probezeit geht.
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind verschiedene Begriffe. Die Dienstunfähigkeit stellt der Dienstherr nach Beamtenrecht fest. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nach ihrer eigenen vertraglichen Definition, die nicht mit der Entscheidung des Dienstherrn übereinstimmen muss.
Für Beamte ist deshalb wichtig, ob ein Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält und was sie im Einzelnen regelt. Dass das Wort im Vertrag auftaucht, sagt noch wenig. Bei der Prüfung der Bedingungen helfen diese Fragen:
Die Antworten unterscheiden sich je nach Tarif und Bedingungswerk. Gerade für Beamte auf Probe, bei denen statt des Ruhestands eine Entlassung möglich ist, kann die Formulierung der Klausel viel ausmachen. Weil die Lücke in der Probezeit besonders groß sein kann und der Gesundheitszustand bei der Antragstellung eine Rolle spielt, ist die Absicherung der Arbeitskraft schon vor der Ernennung auf Lebenszeit ein eigenes Thema.
Bist du Beamter auf Widerruf, auf Probe oder schon auf Lebenszeit? Und gehörst du zum Bund, zum Land Baden-Württemberg oder zu einer Kommune? Davon hängt ab, welches Versorgungsrecht für dich gilt und welche Regeln im Ernstfall greifen.
Prüfe, welche Versorgung dir bei Dienstunfähigkeit heute tatsächlich zustünde, getrennt nach dienstlicher und privater Ursache. Allgemeine Aussagen über die Sicherheit des Beamtenstatus helfen hier wenig. Wichtig sind deine bisherige Dienstzeit und das Recht deines Dienstherrn.
Kläre, was nach einer Entlassung passieren würde: wie die Nachversicherung abläuft, welche Rentenansprüche daraus ungefähr entstehen und wie deine Krankenversicherung weiterläuft, wenn der Anspruch auf Beihilfe endet.
Rechne aus, welche Ausgaben weiterlaufen würden: Miete, Lebenshaltung, Kredite sowie Beiträge zur Krankenversicherung und Altersvorsorge. Dieser Betrag ist die Grundlage, um die Höhe einer Absicherung der Arbeitskraft sinnvoll zu beurteilen.
Die Dienstunfähigkeit stellt dein Dienstherr fest, in der Regel gestützt auf ein Gutachten des Amtsarztes oder eines beauftragten Arztes. Die Krankschreibung durch deine Hausärztin oder deinen Hausarzt ist dafür ein Hinweis, aber keine Entscheidung. Das Verfahren kann der Dienstherr anstoßen, etwa nach längeren Fehlzeiten, oder du beantragst es selbst. Am Ende steht ein Bescheid, gegen den du rechtlich vorgehen kannst. Für eine Dienstunfähigkeitsklausel kann wichtig sein, welche Form dieser Entscheidung der Versicherer verlangt.
Begrenzt dienstfähig ist, wer sein Amt nicht mehr in vollem Umfang, aber noch mit verkürzter Arbeitszeit ausüben kann. Statt in den Ruhestand zu gehen oder entlassen zu werden, bleibst du dann im Dienst. Die Besoldung richtet sich nach der verkürzten Arbeitszeit, je nach Recht des Dienstherrn kommt ein Zuschlag hinzu. Für Beamte auf Probe heißt das: Das Beamtenverhältnis besteht weiter, das Einkommen sinkt aber. Ob und wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung in dieser Lage leistet, regeln die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich.
Für Beamte auf Widerruf ist die Lage noch einmal anders, weil eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit für sie grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Wer im Vorbereitungsdienst dienstunfähig wird, scheidet in der Regel durch Entlassung aus. Auch dann greift die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit im Beamtenverhältnis. Liegt ein Dienstunfall zugrunde, können besondere Leistungen der Unfallfürsorge in Betracht kommen. Für Anwärterinnen, Anwärter und Referendare stellt sich die Frage nach der Absicherung der Arbeitskraft deshalb schon vor der Probezeit.
Mit der Entlassung endet der Anspruch auf Beihilfe, also auf den Anteil an den Krankheitskosten, den bisher dein Dienstherr übernommen hat. Wer ergänzend zur Beihilfe privat krankenversichert ist, hat einen Tarif, der auf den verbleibenden Anteil zugeschnitten ist. Nach der Entlassung muss der volle Schutz anders organisiert werden. Ob das über eine Anpassung des privaten Vertrags oder über eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung geschieht, hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab. Deshalb gehören Dienstunfähigkeit und Krankenversicherung bei Beamten auf Probe in eine gemeinsame Betrachtung.
Beamte auf Lebenszeit haben nach Erfüllen der versorgungsrechtlichen Mindestdienstzeit Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Ihre bisherigen Bezüge sind damit aber nicht unbedingt gesichert. Das Ruhegehalt richtet sich unter anderem nach den ruhegehaltfähigen Dienstjahren und Bezügen, zudem können Abschläge anfallen. In den ersten Jahren nach der Ernennung auf Lebenszeit kann es deshalb deutlich unter dem letzten Einkommen liegen, auch wenn das Gesetz eine Mindestversorgung vorsieht. Die Lücke ist dann meist kleiner als in der Probezeit, aber nicht automatisch geschlossen.
Ob in der Probezeit eine Versorgung greift oder am Ende nur die Nachversicherung bleibt, hängt von deinem Dienstherrn, deiner Dienstzeit und der Ursache ab. Wie viel Einkommen du absichern solltest, lässt sich deshalb nur mit deinen eigenen Zahlen beantworten.
Wir beraten Beamte im Großraum Stuttgart zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Wenn du magst, rechnen wir mit dir aus, welcher Betrag dir monatlich fehlen würde, falls das Beamtenverhältnis vor der Ernennung auf Lebenszeit endet, und welche Vertragsbedingungen zu deinem Status passen.