Unfall Versicherung

 


Betriebliche Gruppenunfallversicherung

Betriebliche Gruppenunfallversicherung

Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber den Versicherungsschutz der eigenen Mitarbeiter erhöhen und dadurch nicht nur die Sozialleistungen des Unternehmens verbessern, sondern zugleich können Unternehmen auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dabei kommt eine solche Versicherung für viele Kosten rund um den Unfall und ebenso für die Folgekosten auf.

Ein Unfall kann auch während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin schnell passieren und damit für das Unternehmen sowie für den Mitarbeiter weitreichende finanzielle Folgen haben. Das Unternehmen selbst muss sich um adäquaten Ersatz kümmern und für den Mitarbeiter können die Folgen eines Unfalls dazu führen, dass dieser Einkommenseinbußen hinnehmen oder sogar kostenintensive Umbauten vornehmen muss. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung reicht an dieser Stelle häufig nicht aus, um die Kosten in angemessenem Umfang zu decken. Arbeitgeber können diesen Versicherungsschutz aber durch den Abschluss einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung erhöhen und damit für mehr soziale Sicherheit der Mitarbeiter sorgen.

Das besondere an einer Gruppenversicherung ist, dass Unternehmen diese für ihre Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen erhalten können. Insbesondere gegenüber dem Einzelabschluss können meist viele Kosten eingespart werden. Zugleich können die gewünschten Tarifdetails in der Regel sehr individuell angepasst werden, wodurch das Unternehmen selbst entscheiden kann, welche Bestandteile die betriebliche Gruppenunfallversicherung haben soll. Zu den Leistungen können zum Beispiel Versicherungsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent zählen oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann dabei für Unfälle während der Arbeitszeit gelten, aber ebenso für Wegeunfälle ausgeweitet werden. Sogar der private Bereich lässt sich mit dieser Art Versicherung integrieren, wodurch Mitarbeiter einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten können

 


Filderstadt/Stuttgart: Die beste Unfall­ver­si­che­rung oder was macht eigentlich eine gute Unfall­ver­si­che­rung aus?

Beste Unfallversicherung, Unfallversicherung, Filderstadt, Stuttgart, Testsieger, Unfallversicherung Vergleich, Leistung, Kind11 Punkte für die beste Unfall­ver­si­che­rung, was sollte sie können, was muss sie können, worauf solltest Du achten?

 

Es gibt wie bei allen Produkten auch bei der Unfall­ver­si­che­rung zig Vergleichstest mit sehr unterschiedlichen Testsiegern. Wir werden hier aus unserer Erfahrung berichten, wie mit solchen Ratings und Testergebnissen umzugehen ist bzw. wie Ihr die Ergebnisse einschätzen solltet. Als erstes schauen wir bei den großen Tests, wie z.B. von Stiftung Warentest auf die Punkte nach den festgelegten Kriterien. Leider wird nach wie vor unserer Meinung nach, ein zu großer Fokus auf die "Gestaltung/Verständlichkeit der Versicherungsanträge" und weniger auf die tatsächliche Leistung / wichtigen Leistungsbausteine eines Tarifes gelegt. Aber ganz unabhängig davon gibt es sie eigentlich... die beste Unfall­ver­si­che­rung?

Wir würden eher von dem passenden Schutz für jeden Einzelnen sprechen und nicht von der besten Unfall­ver­si­che­rung. Jedoch haben wir auch ganz klar unsere Favoriten gefunden, welche deutlich bessere Bedingungen haben, wie leider der Großteil der Tarife, welche wir immer wieder in Kundenordner vorfinden.

Der günstigste Unfall-Tarif muss doch die beste Unfall­ver­si­che­rung sein, oder doch nicht? Wir haben selbstverständlich auch immer die Prämie im Blick, fokussieren uns jedoch auf das Leistungsniveau, damit im Falle eines Falles auch die Leistungen erbracht werden, welche Dir zustehen. In vielen Unfall-Policen auf dem Markt ist zum Beispiel die "Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung" nicht versichert, nochmals die Eigenbewegung, also Joggen, Laufen, Gehen etc. sind nicht versichert und auch die erhöhte Kraftanstrengung wie z.B. sämtliche Sportliche Betätigungen, oder auch das Schieben des Rasenmäher einen Berg hinauf etc. gelten als nicht versichert!!! Selbst namhafte große Versicherungskonzerne haben nach wie vor solch katastrophale Bedingungen in Ihren aktuellen Tarifen enthalten bzw. eben nicht enthalten.

So wird teilweise „die beste Unfall­ver­si­che­rung“ angeboten, aufgrund eines günstigen Preises. Was hilft es mir denn, wenn ich auf Grund einer Mitwirkung einer schon bestehenden Verletzung die mir zustehende Leistung nur stark gekürzt erhalte, obwohl ich die ganze Zeit auch den vollen Beitrag dafür bezahlt habe? Wir sprechen hier vom Mitwirkungsanteil, aber richtig, man hat während der Vertragslaufzeit ja vielleicht ein paar Euronen gespart, oder vielleicht auch nicht, da der perfekt passende Vertrag sogar günstiger sein kann. Immer wieder sind Kunden von uns überrascht, dass Ihre Unfall­ver­si­che­rung löchrig wie ein Schweizer Käse ist. In den Hochglanz Prospekten werden immer wieder Leistungen als Sensation angepriesen, welche heute in jedem Standardprodukt zu finden sind.

Ganz aktuell hat es einen neuen Maklerkollegen selbst getroffen der über 2 Jahrzehnte für die Ergo Versicherung erfolgreich tätig war. Im guten Glauben daran, dass die Unfall­ver­si­che­rung der Ergo gute Bedingungen enthält, hat er seinen Kunden und natürlich auch sich und seine Familie mit diesem Produkt abgesichert. Es kam, wie es kommen musste…Er hatte einen Unfall und die Versicherung will nicht bezahlen, aus dem o.g. Grund „Mitwirkung“, welche selbst in den aktuell besten Tarifen der Ergo bis heute nicht versichert ist. Neben der Enttäuschung / Wut über seinen eigenen Schadensfall, macht er sich auch schwere Vorwürfe, seine Kunden nicht korrekt beraten zu haben. Wir holen dies aber in den nächsten Wochen und Monaten nach, wodurch die Ergo ein paar Verträge verlieren wird, aber die Kunden richtig und passend versichert sind!

Leider ist die Ergo-Versicherung nicht eine Ausnahme, sondern es gibt leider immer noch viel zu viele aktuelle Tarife, die so von keinem Kunden gekauft würden, wenn Sie die Fakten kennen würden.

Die für Dich aller beste Unfall­ver­si­che­rung…

Mit dieser Headline wollen wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und freuen uns natürlich, wenn Du auf uns zukommen würden. Wir finden für Dich die „beste“ oder auch eine „gute“ Unfall­ver­si­che­rung, die zu Dir passt! Wir sind keine dubiosen Leadanbieter, die Deine Daten nur verkaufen wollen, sondern sind Menschen aus Fleisch und Blut mit dem Herz an der richtigen Stelle und im Großraum von Stuttgart zu Hause.
 

 

Die folgenden 11 Punkte sehen wir für die „beste Unfall­ver­si­che­rung“ als absolut notwendig an:

  • Eigenbewegung/ erhöhte Kraftanstrengung
  • Mitwirkungsanteil
  • Leistungsverbesserungen / Update Garantie
  • Übermüdung / Erschrecken
  • Gesundheitsfragen (es gibt hierzu auch 1-2 Ausnahmen)
  • Geistes- und Bewusstseinsstörung nicht nur durch Herz- & Schlaganfall, sondern auch durch Medikamente
  • Insektenstiche/Tierbisse
  • Ertrinken / Ersticken / Erfrieren
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Gliedertaxe/Grundsumme/Progression


1. Warum in der besten Unfall­ver­si­che­rung die Eigenbewegung & erhöhte Kraftanstrengung mitversichert sein sollte/muss:

Beginnen wir einmal ganz vorne. Jeder der sich näher mit einer Unfall­ver­si­che­rung beschäftigt wird auf die „P-A-U-K-E“ stoßen. Demnach passieren Unfälle durch ein Ereignis von außen. Aber was ist, wenn mir durch eine falsche Bewegung oder das Hanteltraining im Fitness-Studio ein Unfall zustößt? Viele schlechte Unfall­ver­si­che­rungen bzw. die schlechten Bedingungen lehnen daraufhin eine Schadenszahlung ab. Beispiele dazu gibt es leider genug. z.B. ein falscher Schritt beim Joggen, ja Ihr lest richtig! oder sogar beim Gehen, Laufen, Skifahren, Rasen mähen oder natürlich auch bei weiteren Sportarten. Eine gute Unfall­ver­si­che­rung muss diesen Punkt auf jeden Fall vernünftig geregelt haben, was leider heute immer noch kein Standard ist. Besonders bei vielen älteren Unfalltarifen fehlt dieser eminent wichtige Punkt. Denn in jedem von uns schlummert auch ein Tollpatsch 😉 Deshalb achten wir auch für unsere persönlich beste Unfall­ver­si­che­rung darauf, dass dieser Punkt mit dabei ist.

Beispiele von Eigenbewegung & erhöhte Kraftanstrengung in einer Unfall­ver­si­che­rung:

  • Hochheben von einem Gegenstand z.b. eine Kiste Sprudel ins Auto laden, Rasenmäher den Berg hinaufschieben, Handel Training im Fitnessstudio etc.
  • Umknicken mit dem Fuß beim Sport oder beim Bummeln/spazieren gehen
  • Drehbewegungen bei sämtlichen sportlichen Betätigungen
  • Gartenarbeiten, Handwerkliche Tätigkeiten, hier gibt es fast in jeder Alltagssituation Momente in denen Du mit erhöhter Kraftanstrengung und/oder Eigenbewegung etwas machst.

Besonders für Sportler, nein ganz grundsätzlich für Jeden! sollte diese Eigenbewegung & die erhöhte Kraftanstrengung immer mitversichert sein.

 

2. Mitwirkungsanteil und warum dieser Punkt bei der besten Unfall­ver­si­che­rung zu 100 % erfüllt werden muss.

Wer hat von diesem Punkt schon einmal gehört? Wir haben die Erfahrung gemacht, dass selbst ein Großteil der Vermittler noch nie etwas von diesem Punkt und seiner Bedeutung gehört haben. Hast Du bei Deiner angeblich guten Unfall­ver­si­che­rung schon mal darauf geachtet, wie hoch der Mitwirkungsanteil in Deiner Police aktuell ist? Auswertungen zeigen, dass vor allem bei größeren Unfällen das Thema Mitwirkungsanteil immer wieder zu Streitigkeiten führen. Hier könnte dann eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung helfen, vielleicht. Wir raten ganz grundsätzlich zu einer guten/besten Rechtschutzversicherung.  Soweit wollen wir es aber nicht kommen lassen, weshalb es am sinnvollsten ist, einfach unserem Rat zu Folgen und nur eine Unfall­ver­si­che­rung in die engere Auswahl kommt, welche auf eine Mitwirkung von Vorerkrankungen zu 100% verzichtet.

Eine Unfall­ver­si­che­rung muss dann leisten, wenn nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad verbleibt. Hat jedoch eine Vorerkrankung des Versicherten Einfluss auf die Invalidität, so kann das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men die Geldwerte Leistung um einen gewissen Prozentsatz kürzen.

Was heißt dies im Leistungsfall?

Nachtigall, ich hör dich trapsen im Leistungsfall“ – nicht wenige Versicherer werden dann versuchen, das kaputte Knie, den lädierten Arm oder ein sonstiges Körperteil schon vorher kränker zu machen, als es eigentlich gewesen ist. Eine gute Unfall­ver­si­che­rung verzichtet auf eine Mitwirkung und zwar zu 100%. Immer wieder werden Unfall­ver­si­che­rung als gut oder sogar als Testsieger prämiert, welche lt. Bedingungen nur mit einem Verzicht von bis zu 40 oder 50 % aufwarten können. Es geht hier um Dein Geld, schließlich bezahlst Du auch 100% und somit stehen Dir auch ein 100% an Geldleistung zu, so ist unsere Meinung zu diesem Thema. Im Einzelfall geht es hier um mehrere Zehntausende manchmal sogar um mehr als Hunderttausend Euronen.

Unfall­ver­si­che­rung -ohne Gesundheitsfragen- haben sehr oft zwei große Hintertürchen, wenn es im Schadensfall um das Thema Leistung geht!

Vordergründig klingt es erst einmal gut, wenn der Versicherer oder Dein Vermögensberater Dir eine Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsfragen anbietet. Aber ob er genau weiß, was er da tut, wenn er Dir so einen Vertrag unterbreitet, können wir nicht nachvollziehen.

Wir weißen hier auf die Fakten und die Folgen hin! Gerade wegen dem Punkt Mitwirkungsanteil & Eigenbewegung / erhöhte Kraftanstrengung solltest Du sehr vorsichtig bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen sein. Es wird nämlich nicht gefragt ob Du schon eine Verletzung oder einen Unfall hattest, auch das Thema Diabetes/Zuckerkrankheit und epileptische Anfälle scheinen keine Rolle zu spielen….

Was passiert aber im Leistungsfall? Jetzt versucht der Versicherer durch das Hintertürchen die Leistung zu kürzen, indem er prüft ob bestehende Krank­hei­ten bei Deinem Unfall mitgewirkt haben oder ob der Unfall auf Grund einer erhöhten Kraftanstrengung bzw. Eigenbewegung verursacht wurde. Im konkreten Fall wird dann die Mitschuld geprüft und vom erreichten Invaliditätsgrad abgezogen. 

Es gibt von jeder Regel auch eine Ausnahme! Stand heute jetzt gibt es nur einen Anbieter ohne Gesundheitsfragen, der komplett auf den Mitwirkungsanteil verzichtet. Hier ist die Askuma Unfall­ver­si­che­rung löblich zu erwähnen!

Fazit: Eine gute Unfall­ver­si­che­rung verzichtet also auf jeden Fall zu 100% auf den Mitwirkungsanteil!
 

3. Update-Garantie bzw. Leistungsverbesserungen kommen Deinem Altvertrag zu Gute – ein Muss für die beste Unfall­ver­si­che­rung!

Was erleben wir so jeden Tag in unserer Praxis. Es wurde irgendwann einmal eine Unfall­ver­si­che­rung irgendwo, bei irgendeinem Freund von einem Nachbarn dessen Sohn jetzt in „Versicherungen“ macht, abgeschlossen. Weder den Vermittler gibt es heute noch, noch weniger den abgeschlossenen Tarif, da es in der Zwischenzeit zig neue Tarifwelten und Updates gab. Diese hatten bestimmt auch immer wieder neuere bessere Bedingungen für Dich als Kunden, nur hat Dir dies niemand mitgeteilt. Die Versicherer werden Dich in den seltensten Fällen aktiv darauf aufmerksam machen, dass Du einen neuen Tarif mit besseren Bedingungen zu vielleicht sogar einer günstigeren Prämie abschließen könntest. Brav heftest du Jahr für Jahr Deine Jahresmitteilungen in Deinem Ordner ab und wunderst dich schon gar nicht mehr, warum die Policen jedes Jahr teurer geworden sind. Selbstverständlich bekommst Du heute eine App von uns, damit das mühsame ablegen der Rechnungen & Unterlagen ein Ende hat und Du immer auf dem aktuellen Stand der Dinge bist. (Kunden-App) Aber hattest du damals vom Sohn Deines Nachbarn tatsächlich die beste Unfall­ver­si­che­rung angeboten bekommen und die viel wichtigere Frage sind auch die Bedingungen heute 20 Jahre später immer noch die Besten auf dem Markt?

Was tun? Lösung? Du liest die Bedingungen deiner Unfall­ver­si­che­rung, ja ich meine das Kleingedruckte mit den vielen Paragraphen, welche Du bei Abschluss damals noch in Papierform erhalten hast!!!

Täglich werden Leistungen von TV-Geräten, Mixern, Waschmaschinen etc. stundenlang verglichen, bis man dann tatsächlich das beste Gerät, die beste Dienstleistung, die beste Medizin etc. gefunden hat…Ja ich gebe zu, Bedingungen in der Unfall­ver­si­che­rung zu lesen macht vielen keinen Spaß, aber hier geht es im Ernstfall nicht um „Drei Mark Fünfzig“ die Du sparen kannst, sondern um Hundertausende Euros welche im Ernstfall den Unterschied machen, ob Du wieder sprichwörtlich auf die Beine kommst, weil Du Dir bestmögliche Hilfe leisten kannst oder ob Du eben….du weist bestimmt auf was ich hinaus will!

Die VHV beschreibt es in ihrem Unfalltarif z.B. wie folgt:

 Update Garantie der VHV

Quelle: Tarif VHV

Wäre doch genial, wenn Du immer den aktuellsten, bestmöglichen Tarif von Deinem Anbieter haben könntest, ohne dass du ständig Deine Verträge prüfen und bei Deinem Ansprechpartner / Makler nachfragen musst, damit er Sie für Dich anpasst.

Es ist ein leichtes und einfaches die Schuld im Schadensfall beim Vermittler zu suchen und mit Argumenten zu kommen, dass er sich doch darum kümmern sollte. Wie sieht denn die Realität aus? Es wurde irgendwann einmal eine Police bei XYZ abgeschlossen und in den letzten Jahren hat sich niemand mehr darum gekümmert. Selbst, dass die Kinder mittlerweile die Schule beendet haben und bereits einem Beruf nachgehen weiß weder der Vertreter geschweige denn der Versicherer. Nicht auszumalen was hier im Leistungsfall los wäre, aber ich möchte auf etwas anderes hinaus. Wenn wir dann unseren neuen Mandanten mit einer 1:1 Gegenüberstellung auf die ganzen Problematiken hinweisen und evtl. den bestehen Vertrag auf uns übertragen und in die neue Tarifwelt bringen oder eben den Vertrag kündigen müssen, weil der Versicherer bis heute keinen vernünftigen Unfalltarif auf dem Markt gebracht hat, dann auf einmal steht der ehemalige Vermittler auf der Matte und kann die ganze Aufregung gar nicht nachvollziehen. Meist kommen dann Argumente wie „Im Schadensfall hätte ich dies für Sie schon geregelt“ oder es wird persönlich „ Wir kennen uns doch jetzt schon so lange, wie kannst Du nur…“ oder auch sehr gerne hören wir „ Dein Makler kann doch gar nicht alle Tarife im Markt kennen und unser Tarif ist ein Spezialtarif, den kennt er nicht…“ Wir sind als Makler dazu verpflichtet, Dich auf bestehende Lücken in Deinem Versicherungsschutz hinzuweisen und ggf. wenn es Sinn macht, Dir Alternativen vorzuschlagen.

Fazit: Die beste Unfall­ver­si­che­rung sollte/muss eine Innovationsgarantie – Update Klausel dabeihaben.

4. Übermüdung und Erschrecken sollte in der besten Unfall­ver­si­che­rung dabei sein.

…und wieder erhalten wir viele Fragezeichen auf der Stirn unserer Kunden, wenn wir diesen Punkt in einer Beratung ansprechen…Was hat denn Erschrecken mit einem Unfall zu tun, soll ich einen Herzanfall erleiden, wenn mich mein Kind erschreckt??? Wir werden später auf diesen wichtigen Punkt in der besten Unfall­ver­si­che­rung näher eingehen.

Vorab möchte ich auf den Punkt Übermüdung eingehen. Ist es Dir vielleicht nicht auch schon einmal passiert, dass Du nach einem stressigen Arbeitstag oder nach einer langen Disconacht ganz kurz bei Deiner Heimfahrt eingeschlafen bist? Im Fachjargon sprechen wir hier vom Sekundenschlaf! Mir ist es leider auch schon einige Male nach harten Arbeitstagen passiert, aber glücklicherweise ist nichts Schlimmeres passiert und ich habe den nächsten Parkplatz oder das nächste Hotel angesteuert und eine Pause eingelegt. Was aber, wenn es zu einem schweren Unfall kommt und Du Querschnittsgelähmt bist??? Es kann hier jeden treffen und die Auswirkungen können existenzgefährdend sein, weil es immer noch zig Gesellschaften gibt, welche diesen Punkt bei einer Unfall­ver­si­che­rung als Leistungsauslöser ausgeschlossen haben.

Auch „Erschrecken“ kann jeden in der Unfall­ver­si­che­rung treffen.

So jetzt zu dem an Anfang schon beschriebenen Thema dem „Erschrecken“. Gerade wenn Du regelmäßig durch Waldgebiete fährst, wirst Du die Bewohner des Waldes schon einige male gesehen haben. Wir sind des Öfteren im Urlaub in der Toskana, hier siehst du in unserer Ecke eigentlich fast jeden Abend Wildschweine die Straßen kreuzen. Zurück aber nach Deutschland. Auch hier kreuzt Haarwild, Rotwild und anderes Wild-Vieh die Straßen und hat Dich vielleicht auch schon einmal erschreckt, als es plötzlich aus dem Dickicht auf der Fahrbahn stand. Übrigens ist in guten KfZ-Versicherungen der Zusammenstoß mit sämtlichen Tierarten versichert und wird über die Teilkasko reguliert. (Ausnahme Du hast Dein Auto geparkt und ein Keiler rennt Dir in Dein stehendes Auto, dies reguliert dann die Vollkasko) Jetzt wieder zurück zum Thema Erschrecken in der Unfall­ver­si­che­rung. Wenn es dumm läuft hast Du nicht nur einen Teilkaskoschaden an Deinem PKW, sondern durch das Ausweichmanöver endete Deine Fahrt an einem Baumstamm!

Deshalb sollten auch diese beiden Punkte Erschrecken & Übermüdung in der besten Unfall­ver­si­che­rung nicht fehlen!

5. Gesundheitsfragen in der Unfall­ver­si­che­rung sind sehr wichtig! (wenn sie fair gestellt sind)

Wie schon weiter oben erwähnt, halten wir nicht viel davon, dass es Unfall­ver­si­che­rungen ohne Gesundheitsfragen gibt, weil der Schuss schnell für Dich im Leistungsfall nach hinten los gehen kann, wenn es dann zur Kürzung auf Grund dem Mitwirkungsanteils kommt. Einige Kollegen sprechen hier sogar von „Mogelpackungen“, da die schlechten Bedingungen erst im Leistungsfall ans Tageslicht kommen.

Bei den meisten Tarifen werden jedoch Gesundheitsfragen gestellt, jedoch muss auch hier zwischen klarer und eindeutiger Fragestellung im Antrag der Unfall­ver­si­che­rung & unklaren / mehrdeutigen Fragen unterschieden werden.

Positives Beispiel ist hier die Interrisk mit folgender Fragestellung:

„Wurden bei einer der zu ver­sichernden Per­sonen wegen AIDS, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Bluterkrankheit, Epilepsie, Glasknochenkrankheit, Multipler Sklerose, Osteoporose, Paget-Krankheit, Spina bifida, Wirbelgleiten oder Zuckerkrankheit in den letzten 5 Jahren ärztliche Behandlungen durchgeführt oder Medikamente verordnet?“

Negative Beispiele gibt es leider zu Hauf, bei denen die Versicherer seitenweise Krank­hei­ten und Beschwerden in einer Liste aufzählen, welche Krank­hei­ten nicht versichert sind bzw. es keinen Versicherungsschutz gibt, falls diese Krank­hei­ten einmal bei der versicherten Person aufgetreten sind.

Unser Rat deshalb an Euch; schließt bitte nur eine Unfall­ver­si­che­rung mit klarer Fragestellung nach Eurer Gesundheit ab, damit Ihr von vornherein dem Versicherer den Wind aus den Segeln nimmt, wenn Ihr Leistung aus Eurem Vertrag haben wollt. Hier auch nochmals der Hinweis, dass es neben der Askuma auch die Basler Gold gibt, welche keine Gesundheitsfragen im Antrag stellen. Wir würden hier fast immer die Askuma vorziehen, da der Toptarif auch 100% die Mitwirkung von Vorerkrankungen ausschließt, was die Basler in der Tariflinie Gold ohne Gesundheitsfragen nur bis zu 75% tut. Die Basler hat zwar auch einen Tarif mit 100% Verzicht auf Vorerkrankungen, aber hier sind die gestellten Fragen teils umfangreicher als bei einer Beantragung einer Berufs­unfähig­keitsversicherung.
 

Beste Unfallversicherung Gesundheitsfragen der Basler Unfallversicherung

 

6. Die beste Unfall­ver­si­che­rung sollte Geistes- und Bewusstseinsstörung mitversichert haben!

Du erleidest während der Autofahrt einen Herzinfarkt, wie es vor wenigen Tagen einem LKW-Fahrer in Stuttgart ergangen ist, der dadurch auf mehrere parkenden Autos stieß und ein Mopedfahrer Ihm in letzter Sekunde ausweichen konnte, sodass es glücklicherweise nur zu einem „Blechschaden“ gekommen ist. Nicht auszudenken, wenn dies dem Fahrer in einem Waldstück passiert wäre und er mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Baum gefahren wäre und schlimmste Verletzungen davongetragen hätte. Wir haben diese Schadenbeispiel schon einmal weiter oben im Bereich „Erschrecken und Übermüdung“ näher beschrieben.

Ebenso ist hierbei eine klare Regelung geschaffen, wenn Du derzeit Medikamente einnimmst. So kann der Versicherer nicht darauf pochen, dass der Unfall durch die Einnahme von Arzneimitteln verursacht wurde. Wo fängt die Mitwirkung der Einnahme bei Medikamenten an und wo hört es auf? Biete dem Versicherer keine Anklagefläche und hole Dir eine gute Unfall­ver­si­che­rung, die diese Bedingung sauber geregelt hat. Das Feld an möglichen Geistes- und Bewusstseinsstörungen ist natürlich sehr breit und erstreckt sich auch über den Schlaganfall, Herz/Kreislaufstörungen, Verabreichung von K.O. Tropfen, Schlafwandel epileptische Anfälle, Krampfanfälle oder sogar Einwirkung von Witterungsbedingungen.

Beruhigend, wenn Du hier dank der Unfall­ver­si­che­rung gut abgesichert bist. Beunruhigend, wenn nicht.


7. Insektenstiche/Tierbisse & Infektionen? Auch diese Punkte müssen rein in die beste Unfall­ver­si­che­rung.

Das Feld ist hier sehr breit bei der Infektionsklausel gefächert. Diese besagt nämlich, dass sämtliche Infektionen unter den Versicherungsschutz fallen, die dadurch entstanden sind, wenn Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut in den Körper gelangen.
In den meisten Highlight Broschüren wird auf die gängigste Form der Infektionskrankheiten eingegangen der FSME. Aber gerade seltene Infektionen, welche Du z.B. aus einer Fernreise als „Urlaubsandenken“ mitbringst, können erschreckende Folgen und Langzeitschäden auslösen. Je mehr Infektionskrankheiten deshalb eindeutig und klar in den Bedingungen geregelt wurden, desto besser für Dich. Sollte die Hautverletzung (Insektenstich) sich vor Beginn der Unfall­ver­si­che­rung ereignet haben, dann besteht bei den sehr guten Unfall­ver­si­che­rungen auch Schutz wenn die Krankheit nicht vor 3 Monaten nach Versicherungsbeginn ausbricht.

  • Borreliose
  • Brucellose
  • Cholera
  • Diphtherie
  • Dreitagefieber
  • Echinokokkose
  • Fleckfieber
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis(FSME)
  • Gelbfieber
  • Gürtelrose
  • Keuchhusten
  • Lepra
  • Malaria
  • Masern
  • Mumps
  • Paratyphus
  • Pest
  • Pfeiffersches-Drüsenfieber
  • Pocken
  • Röteln
  • Scharlach
  • Schlafkrankheit
  • spinale-Kinderlähmung
  • Tollwut
  • Tuberkulose
  • Tularämie
  • Typhus
  • Windpocken
  • Wundstarrkrampf

 

8. Ertrinken – Ersticken - Erfrieren in der guten/besten Unfall­ver­si­che­rung

Wir möchten diesen Punkt nicht größer machen, wie er tatsächlich ist, aber in der besten Unfall­ver­si­che­rung möchten wir auch diesen Punkt bzw. diese 3 Punkte versichert wissen. Konkret heißt es dazu in den Bedingungen der Interrisk z.B. „Als Unfallereignis gilt auch das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypsicher Gesundheitsschäden wie z.B. die Trommelfellverletzung oder die Caissonkrankheit“ speziell für Taucher ein elementarer Baustein.

 

9. Kosmetische Operationen? Die Botoxspritze ist hiermit aber nicht gemeint

Ein einfaches Beispiel hierzu bringt schnell Licht ins Dunkel: einen Fahrradunfall, bei dem Du Dir die Schneidezähne ausschlägst. Gerne kommt hier gleich der Einwand „bezahlt doch alles meine Kranken­ver­si­che­rung“….Ist dies jedoch wirklich so??

Deine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung wird im Rahmen der festgelegten Höchstbeträge sicherlich einen Teil der Kosten tragen, aber was ist mit der Restsumme und falls Du nicht die kostengünstigen Zahnmaterialien „verbaut“ haben möchtest, sondern hochwertige 3. Zähne?

Wer übernimmt hier diese Kosten? Du siehst auch in diesem Beispiel wieder, wie wichtig das Zusammenspiel aller Versicherungssparten zueinander und untereinander ist, damit Du den passenden Schutz für Dich erhältst. Bei einem Versicherungsfall/Schaden müssen die einzelnen Verträge wie ein Schweizer Uhrwerk fein aufeinander abgestimmt sein, damit Du am Ende des Tages den optimalen Schutz bzw. den besten Versicherungsschutz in all Deinen Verträgen hast. Genau aus diesem Grund nehmen wir auch nur noch Vollmandate an und lehnen Beratungen zu einzelnen Versicherungssparten ab.

Was ist jedoch, wenn nicht nur Deine Zähne, sondern Dein Gesicht/Kopf auch etwas abbekommen haben??? Wir reden jetzt von kosmetischen Operationen, bei denen sich die Krankenkassen oft „schwer“ tun diese zu bezahlen, da sie aus medizinischen Gründen nicht unbedingt sinnvoll sind, aber für Dich und Dein Wohlbefinden extrem wichtig sind. Wir raten hier, dass ein Minimum von 50.000€ in Deiner Unfall­ver­si­che­rung incl. Zahn mitversichert sind. Es gibt hier auch Anbieter die eine „unbegrenzte Deckung“ anbieten.


10. „Mir passiert schon nichts“…alles klar, Herzlichen Glückwunsch dann benötigst Du keine Absicherung, oder vielleicht doch!

Ein Argument lassen wir gelten ….“Wir machen grundsätzlich nie Urlaub und verreisen auch nie“. Du musst jetzt auch nicht mehr weiterlesen, weil dieser Punkt für dich völlig nutzlos ist, aber falls Du doch einmal Dich im Urlaub beim Skifahren, Bergsteigen, Tauchen, Biken oder sonst wo aufhalten solltest, dann macht dieser Punkt Sinn, dass er richtig in den Bedingungen verankert wurde. Such- & Bergungskosten werden meist pauschal mit 5.000€ oder 10.000€ in den üblichen Tarifen abgesichert. Für einen einfachen Helikoptereinsatz sollte dieser Wert auch durchaus ausreichend sein. Aber was ist, wenn vor der Bergung erst einmal die Suche stattfinden muss und neben der Bergrettung, weitere Einsatzmannschaften hinzugezogen werden müssen um Dich zu lokalisieren? Hier sollten es dann doch besser schon 50.000€ sein!
Glücklicherweise kommen die schlimmen Großeinsätze, von denen Du auch bestimmt mitbekommen hast, wie die Fußballmannschaft, welche in Thailand eingeschlossen war, oder die eingeschlossenen Forscher glücklicherweise eher seltener vor. Der ideale Fall ist hier selbstverständlich eine unbegrenzte Deckung.

 

11. Die richtige Gliedertaxe, ausreichende Grundsumme, Progression ist entscheidend in der Unfall­ver­si­che­rung …

Einer der wichtigsten Punkte wie wir finden, aber auch ein Punkt, der sehr differenziert in der Branche gehandhabt wird. Es geht hier darum, den passenden Schutz zu Deinem heutigen Einkommen und Lebensstandard zu finden, damit Du im Schadensfall genügend finanzielle Mittel besitzt, um ein „normales“ Leben weiter führen zu können.

Wie Du schon jetzt erkennen kannst, gibt es hierzu zig Ansatzpunkte, aber auch Kritikpunkte, was für oder gegen eine praktizierte Praxis sprechen kann. Auf was möchte ich hier hinaus? Unstrittig dürfte sein, dass Unfallbedingungen die einen höheren Invaliditätsgrad für ein und dasselbe Körperteil haben, als andere, erst einmal als besser/hochwertiger einzustufen sind. Es macht eben eine riesen Unterschied ob Du beim Verlust Deiner Funktionsfähigkeit von einer Hand z.B. 55%, 75% oder 90% bemessen bekommst. Jedes Körperteil ist in einer Unfall­ver­si­che­rung mit einem sogenannten Invaliditätsgrad genau bestimmt. Leider führen schlechte Bedingungen die inneren Organe gar nicht auf dieser Liste, weshalb sie auch nicht versichert sind.

Auch die Grundsumme, die Basis auf die eine Progression aufsetzt, sollte möglichst hoch bemessen werden, damit Du nicht nur bei einer 100% Schädigung über ausreichend finanzielle Mittel verfügen kannst. Wir erachten hier eine Basis von mindesten 100.000€ als absolut notwendig, welche durch eine Progression von 350%, 500% oder 1000% dann auf max. 350.000€, 500.000€ bzw. 1 Mio. erhöht wird. In den letzten Jahren setzen wir aus eigener Schadenserfahrungen die Grundsummen deutlich höher an, als noch vor der Zeit davor. Mittlerweile sind Grundsummen von 200.000€- 400.000€ auch keine Seltenheit mehr, welche dann ohne- oder mit geringeren Progressionen angeboten werden.

 

Beste Unfallversicherung Progression Unfallversicherung

 

Vorteil/Nachteil: Auch bei kleineren Unfallschädigungen erhältst Du eine deutlich höhere Entschädigung. Der Nachteil liegt aber auch gleich auf der Hand, die Tarife kosten entsprechend mehr Beitrag.

Wir halten nichts von den Konstrukten, welche meist von Vermögensberatern angeboten werden die eine Grundsumme von 50.000€ mit einer 1000% Plus Progression anbieten, da hier nur in der Spitze die 500.000€ tatsächlich zur Verfügung stehen; darüber hinaus sind die Bedingungen der AachenMünchener Versicherung bei weitem nicht geeignet um einen der vorderen Plätze im Bereich der besten Unfall­ver­si­che­rung zu belegen. Wir gehen später noch näher auf die einzelnen Tarife von Gesellschaften ein.

Wichtig sind bei der Feststellung der Invalidität in der Unfall­ver­si­che­rung auch die verschiedenen Fristen. Bei manchen Anbietern sind es 12 Monate, bei anderen wiederum 36 Monate. Je länger Sie Zeit zur Geltendmachung haben, desto besser.

Das sind nun elf wichtige Punkte in Deiner Unfall­ver­si­che­rung – aber es gibt noch viele weitere, auf die wir in unserer Beratung eingehen werden.

Du hast jetzt aber einmal schon einen guten Überblick erhalten, dass der Teufel oftmals im Detail steckt und nicht nur weil eine Prämie günstig erscheint oder weil Dein Berater sagt, dass es die beste Unfall­ver­si­che­rung ist, muss dies auch tatsächlich so sein. Die Liste ist auf keinen Fall abschließend, wir haben uns auf die 11 genannten Punkte beschränkt, damit Du einmal eine erste Orientierung hast. Wir stellen Dir in der Beratung immer Deinen aktuellen Tarif unserer Empfehlung gegenüber, damit Du auf einen Blick erkennen kannst, warum wir zu diesem oder jenen Tarif als beste Unfall­ver­si­che­rung raten.

 


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