Blog / News  aus der

Finanz- & Versicherungswelt


Die bösen Versicherungen bezahlen sowieso nicht meinen Schaden....

...dies ist die Aussage, welche wir immer wieder in Gesprächen hören. Komischerweise haben wir und unsere vielen Maklerkollegen ganz andere Erfahrungen gesammelt!

Woher kommt nun aber diese Meinung/Einschätzung (einmal am Beispiel Haft­pflicht) unter die Lupe genommen?

Beginnen wir einmal ganz von vorne....Jede Risikoabsicherung egal ob Haft­pflicht, Unfall, Rechtschutz etc. baut auf unseren Gesetzen auf. Bei den Haft­pflichtversicherungen u.a. auf den §823BGB:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
 
Weil wir nun mal Schadensersatzpflichtig sind, wenn wir wie o.g. einer Dritten Person einen Schaden zufügen, sollten wir dieses Risiko auslagern und entsprechend eine private Haft­pflicht, KFZ-Haft­pflicht, Sportboot-Haft­pflicht, Betriebs-Haft­pflicht, Haus & Grundbesitzer Haft­pflicht etc. abschließen. Dies ist jedoch jetzt kein "Freibrief", dass alle Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, auch in Ihrer Haft­pflichtversicherungen abgedeckt sind.
 
Die Tarife haben Sie hier aber in den letzten Jahren stetig verbessert, sodass es auf alle Fälle ratsam ist, Ihren Vertrag überprüfen zu lassen, wenn dieser älter als 5 Jahre ist. Vorteil von vielen, durch Makler vermittelte Tarife ist, dass Sie eine Update-Garantie automatisch vereinbart haben und dadurch immer das aktuelle Wording (Bedingungen) haben ohne ständig einen neuen Vertrag abschließen zu müssen. Des Weiteren bieten die sehr guten Tarife darüber noch eine sogenannte Marktanpassungsgarantie an:"Schadenfälle, die im Rahmen dieses Vertrages nicht unter den Deckungsschutz fallen, jedoch durch
einen leistungsstärkeren Tarif eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eingeschlossen wären, sind automatisch entsprechend den
dortigen Regelungen mitversichert." somit sind Sie dann bestmöglich versichert. Jetzt kann eigentlich nicht mehr viel schief gehen, weil alles was in irgendeinem Tarif von irgendeiner Haft­pflichtversicherung "schlummert", abgedeckt ist!
 
Somit ganz klare Handlungsempfehlung! Sie benötigen so einen Tarif, wenn Sie bestmöglichen Schutz wün­schen!
 
Ich denke aber, dass manch Kunde aber auch vielleicht "Opfer" von anderen Dingen wurde, wie z.B.
 
-seine Versicherungsagentur hat das Jahresschadensbudget bereits "ausgeschöpft" und ist daran gehalten, vielleicht durch Druck, dass sonst die Provision oder der Bonus gekürzt wird, keine Schäden mehr zu regulieren???
-sein Vertrag schlicht einfach uralt ist und nie auf den aktuellen Stand gebracht wurde
-die Haft­pflicht selbst auf einem Internetvergleichsrechner gekauft wurde, weil was muss man schon zu einer Haft­pflichtversicherung großartig wissen?!??!
-die Versicherung sich einfach mal Quer stellt, weil der Sachbearbeiter die eigenen Bedingungen nicht kennt! (passiert nicht, leider in diesem Jahr 3x passiert, bei einer großen Versicherung aus der Schweiz die mit "Z" beginnt und mich "ch" endet)
-man den Unterschied zwischen "Zeitwert" und "Neuwert" nicht kennt!!!
 
Aber was ist denn überhaupt der Zeitwert bzw. Neuwert?
 
Definition laut Wikipedia:
 

Im Versicherungswesen ist der Begriff Zeitwert ebenfalls gebräuchlich, hier versteht man darunter den Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.

aber unter Zeitwert eines KFZ´s versteht man:

Der Begriff „Zeitwert“ ist im Zusammenhang mit der Wertermittlung eines KfZ ein übergeordneter Begriff und sagt nichts darüber aus, ob der Verkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert gemeint ist; er sollte daher besser vermieden werden. Die Rechtsprechung verwendet ihn meist im Sinne des Wiederbeschaffungswertes. Unterschiedliche Fragestellungen nach dem eines Kraftfahrzeugs bedingen unterschiedliche Wertdefinitionen,[1] sei es, weil ein Kfz im Zuge zolltariflicher Abwicklungen oder einer Verlassenschaft bzw. Insolvenz geschätzt werden soll, sei es, weil ein reparaturwürdiger Schaden vorliegt, aber das Fahrzeug unrepariert veräußert wird oder eine Reparatur in Eigenregie durchgeführt werden soll. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens stellt sich zudem die Frage nach dem Wert des Wracks.[2]

Ich denke einfacher erklären, lässt sich dies an einem konkreten Beispiel.

Wir haben bei einem guten Freund einen Glas Wein umgestoßen und sein Laptop ist jetzt beschädigt. Der Laptop wurde vor 4 Jahren für 1000€ erworben. Für den Freund hat der Laptop jedoch einen "gefühlten" Wert von 1000€, obwohl er diesen Wert heute natürlich nicht mehr hat. Die Versicherung ersetzt jetzt den Zeitwert des Schadens z.B. 250€ und beide Seiten, der Geschädigte und der Verursacher, haben das Gefühl, dass die Entschädigung viel zu gering ist.

Die Haft­pflichtversicherung ersetzt den Zeitwert!!!

Bei der Haus­rat­ver­si­che­rung sieht es anders aus, hier wird der Wiederbeschaffungswert eines Gutes ersetzt & dieser Wert kann z.B. auch höher sein als der ursprüngliche Kaufpreis.
 
Wir ver­gleichen Ihren aktuellen Tarif mit dem Wettbewerb und sollten wir feststellen, dass Ihr Tarif zu den führenden Tarifen auf dem Markt gehört, dann bleibt der Vertrag so bestehen und wir übertragen in einfach in unsere Betreuung
 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

 

#Rotwein
Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

#Zigarette
Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.

#Fussball
Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor – jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des Nachbarn. Die Schadenhöhe wurde auf 400 € geschätzt.

#Schuterklopfer
Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenverursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt.

#Zusammenstoß
Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt.

Sparteninformation:

Für wen ist die Versicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Per­sonen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haft­pflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Per­sonenkreis:

• Versicherungsnehmer
• Ehegatten
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
• Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden – maximal meistens jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr
• Im Haushalt beschäftigte Per­sonen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

• Vorsatz
• Haft­pflichtansprüche mitversicherter Per­sonen untereinander
• Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
• Geldstrafen und Bußgelder
• Gefälligkeitsschäden
• Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
• Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
• Verlust von Schlüsseln

Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch – je nach Bedingungswerk – auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Sonderfall Glasbruch

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen. Grundsätzlich gehört eine Glasversicherung jedoch nicht zu unbedingt notwendigen Policen, denn Glasbruch stellt kein existenzielles Risiko dar.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Tierhalterhaftpflichtversicherung: Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen. Exotische Tiere wie Echsen oder Schlangen sollten mit dem Privathaftpflichtversicherer abgeklärt werden!

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Bau­herren­haft­pflichtversicherung: Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bau­herren­haft­pflichtversicherung Rechnung.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltsskosten beider Parteien. Daher macht der Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?



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