Berechnen Sie Ihre gesetzliche Rente incl. Inflation, damit Sie wissen, was Sie erwarten können....
Wir beraten Sie in Ludwigsburg!
Das Thema Altersvorsorge wird von vielen unserer Kunden aus Ludwigsburg weit weggeschoben. Je später Sie sich aber damit beschäftigen, desto weniger Optionen bleiben Ihnen. Nutzen Sie daher rechtzeitig unser Beratungsangebot zum Thema Altersvorsorge in Ludwigsburg.
Warum eine Beratung zur Altersvorsorge in Ludwigsburg auch für Sie wichtig ist
„Ich möchte meinen Ruhestand sorgenfrei genießen!“ Mit diesem Wunsch einer soliden Altersvorsorge treten viele Kunden aus Ludwigsburg an uns heran, um die für sich beste finanzielle Absicherung im Alter zu finden. Nach dem Abschluss eines langen Arbeitslebens möchten sie schöne Reisen unternehmen, sich vielleicht ein neues Auto oder anderen materiellen Luxus gönnen.
Wenn das auch Ihr Wunsch ist, sollten Sie sich noch heute um Ihre Altersvorsorge kümmern. Wir beraten Sie in Ludwigsburg unabhängig und finden aus der Vielzahl der Angebote genau das richtige Produkt für Sie.
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Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge, mit der wir für unsere Kunden aus Ludwigsburg eine Vorsorgelücke schließen können. Diese Form der Altersvorsorge ist gleichzeitig sicher und attraktiv. Während des aktiven Arbeitslebens in Ludwigsburg zahlen Sie Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, einen Banksparplan oder Fonds. Als Extra erhalten Sie bei der Riester Rente in Ludwigsburg wachsende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen.
Später bekommen Sie lebenslang monatliche Leistungen in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans. Es ist aber auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich. Die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.
Wir empfehlen diese Altersvorsorge vorrangig für Beamte und Arbeitnehmer in Ludwigsburg sowie für Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.
Viele Menschen verzichten auf eine betriebliche Altersvorsorge (baV) und verlassen sich auf die gesetzliche Altersrente, die jedem Rentner nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben auch in Ludwigsburg zusteht. Wer aber mal einen Blick auf die Höhe dieser Zahlungen wirft, bekommt schnell einen Schreck. In der Regel können Sie mit dieser gesetzlichen Altersvorsorge nicht annähernd Ihren aktuellen Lebensstandard in Ludwigsburg sicherstellen.
Heute haben über die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ansprüche aus einer bAV. Die beste betriebliche Altersvorsorge haben Beschäftigte in Großbetrieben in Ludwigsburg sowie in bedeutenden und gewerkschaftlich gut organisierten Branchen wie der Metall- und Chemieindustrie. In Kleinbetrieben hingegen ist die Altersvorsorge vom Chef oft noch Mangelware. Dabei hat schon seit 2002 jeder Arbeitnehmer über die Grenzen von Ludwigsburg hinaus einen Anspruch auf bAV. Zumindest dann, wenn er den Beitrag aus seinem Einkommen finanziert („Entgeltumwandlung“).
Gerne bieten Ihnen unsere Versicherungsmakler zum Thema betriebliche Altersvorsorge in Ludwigsburg sowie zu weiteren Finanz- und Versicherungsthemen wie der Baufinanzierung und der Berufsunfähigkeitsversicherung eine ausführliche Beratung an.
Die private Rentenversicherung als Altersvorsorge hat den großen Vorteil, dass die Rente an berechtigte Haushalte in Ludwigsburg lebenslang gezahlt wird. Diese Zahlungen werden auch dann geleistet, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Als Berechnungsgrundlage legt die Versicherung die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Alternativ kann aber eine Rentengarantiezeit vereinbart werden.
Wir finden die passende Lösung für Sie im Alter:
Eine gesetzliche Altersrente ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig. Kaum jemand kann mit der Rente vom Staat allein seinen Lebensabend bestreiten. Wer es trotzdem muss, ist oft arm dran. Deshalb hat sich die Idee von drei Säulen der Altersversorgung durchgesetzt. Die bestehen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Jede dieser drei Säulen hat ihre eigene Geschichte, und für jede gelten spezielle Vorschriften und steuerliche Regeln. Hier geht es um die betriebliche Altersversorgung“ (bAV).
Sie haben bereits eine bAV eingerichtet? Das ist gut! Vergessen Sie aber nicht, die Versorgung von Zeit zu Zeit zu überprüfen und bei Bedarf neu zu justieren. Oft ist es sinnvoll, betriebliche Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Träger auszulagern. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen zu den Details.
Die betriebliche Altersversorgung, manchmal auch salopp „Rente vom Chef“ genannt, ist keine neue Erfindung. Schon im späten Mittelalter gab es erste Versorgungswerke für Bergleute. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert kamen auch Arbeiter großer Konzerne wie Krupp, Siemens oder BASF in den Genuss betrieblicher Versorgung. Doch erst 1974 wurde mit dem Betriebsrentengesetz der rechtliche Rahmen verbindlich abgesteckt.
Heute haben über die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ansprüche aus einer bAV. Am besten versorgt sind Mitarbeiter*innen in Großbetrieben sowie in bedeutenden und gewerkschaftlich gut organisierten Branchen wie Metall- und Chemieindustrie. In Kleinbetrieben hingegen ist die Rente vom Chef oft noch Mangelware. Dabei hat schon seit 2002 jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bAV – zumindest, wenn er den Beitrag aus seinem Einkommen finanziert („Entgeltumwandlung“). Doch obwohl die bAV viele Vorteile bietet, zum Beispiel Steuerförderung, macht noch längst nicht jeder davon Gebrauch.
In der klassischen Variante übernimmt der Arbeitgeber den Beitragsaufwand. Er übernimmt damit soziale Verantwortung und erhöht seine Chancen, geeignete Mitarbeiter zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Entgeltumwandlung finanziert der Arbeitnehmer seine Versorgung, indem er einen Teil seines Bruttoeinkommens für die bAV einsetzt. Selbstverständlich sind auch Mischformen möglich. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel eingesparte Lohnnebenkosten in die Versorgung einbringen. Für Verträge, die ab 2019 abgeschlossen werden, ist das sogar Pflicht. Manche Tarifverträge erlauben auch, vermögenswirksame Leistungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung einzusetzen.
Für Arbeitnehmer lohnt sich auch die Entgeltumwandlung, weil sie während ihres Arbeitslebens Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung sparen. Erst die späteren Leistungen werden besteuert. Dann ist der individuelle Steuersatz meistens niedriger als in der aktiven Zeit. Finanziert der Arbeitnehmer seinen Vertrag, geht er übrigens kein Risiko ein: Er hat ab Beginn einen unverfallbaren Anspruch auf die Leistungen.
Das Gesetz kannte seit 2002 fünf verschiedene Formen der bAV („Durchführungswege“). Jede hat ihre Vorteile und Besonderheiten. Im Jahr 2018 ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein sechster Durchführungsweg hinzugekommen. Die dazu passenden Versicherungsmöglichkeiten sind bislang aber kaum zu finden. Welche Form der bAV für Sie am besten geeignet ist, zeigt erst die individuelle Beratung. Wenn Sie sich vorab einen Überblick zu den Möglichkeiten verschaffen wollen, lesen Sie einfach weiter. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Durchführungswege vor.
Die Direktversicherung ist in Deutschland die bekannteste Variante für die betrieblichen Altersversorgung und zudem am weitesten verbreitet. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen haben sich dafür entschieden. Die Firma versichert den Arbeitnehmer, der aus dem Vertrag begünstigt ist. Die Anwartschaft auf Versorgungsleistungen wird unverfallbar, wenn die Versorgungszusage mindestens drei Jahre lang besteht und der Arbeitnehmer 21 Jahre oder älter ist. Der begünstigte Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen müssen versteuert werden. Im Rahmen einer Direktversicherung können auch Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit versichert werden. Wir ermitteln gern gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten und Vorteile.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene haben einen Rechtsanspruch auf die versprochenen Leistungen. Im Rahmen der steuerlichen Grenzen kann der Beitrag jederzeit flexibel angepasst werden. Die Pensionskasse zahlt die Leistungen direkt an den/die Versorgungsberechtigten. Wurde der Beiträge steuerfrei gezahlt, sind die späteren Leistungen steuerpflichtig. Auch hier können Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit versichert werden.
Früher haben nur größere Unternehmen eine eigene Unterstützungskasse gegründet. Mittlerweile gibt es auch überbetriebliche Unterstützungskassen, denen sich kleine und mittelständische Unternehmen anschließen können. Der Arbeitgeber tritt der Unterstützungskasse bei und gibt dem Beschäftigten eine Versorgungszusage. Leistungen werden auf der Basis eines sogenannten Leistungsplans fällig. Der Arbeitnehmer muss in seiner aktiven Berufszeit keine Steuern auf die Beiträge zahlen. Erst die späteren Leistungen sind steuerpflichtig.
Bei einer Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgung zu. Später zahlt er die Leistungen direkt an den Begünstigten oder seine Hinterbliebenen aus. Hier sind im Grundsatz also keine externen Versorgungsträger beteiligt. Trotzdem kann die Firma betriebsfremde Risiken an eine Versicherungsgesellschaft auslagern. In diesen Fällen wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
Der Pensionsfonds wurde in Deutschland erst 2002 als fünfter Durchführungsweg der bAV eingeführt. Es handelt sich hier um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Arbeitnehmern und ihren Angehörigen Leistungen zusagt. Arbeitnehmer können, wie auch bei der Pensionskasse und der Direktversicherung, Beiträge innerhalb festgelegter Grenzen steuerfrei einbringen („Entgeltumwandlung“). Pensionsfonds bieten die Möglichkeit, in chancenreiche Anlagen wie zum Beispiel Aktien zu investieren.
Der Staat fördert die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Noch aber bleibt die Versorgung hinter den Erwartungen zurück. Um noch mehr Beschäftigte und deren Arbeitgeber zu erreichen, ist im Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Firmen häufiger über den Betrieb vorsorgen. Dafür wurden zahlreiche Anreize geschaffen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Ausweitung der Steuerbegünstigung und eine Förderung für Geringverdiener (Einkommen bis 2.200 Euro im Monat) durch Steuerzuschüsse an den Betrieb. Außerdem wurde die Riester-Grundzulage von 154 auf 175 Euro im Jahr erhöht und die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner („Doppelverbeitragung“) fällt für Riesterverträge weg.
Für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt: Wenn der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er seinen Vorteil ab 2019 neu pauschal mit 15 Prozent als Zuschuss zum Beitrag weitergeben. Das gilt für neu abgeschlossene Verträge. Bei bestehenden Verträgen greift die Vorschrift erst ab dem Jahr 2022. Arbeitnehmer können sich freuen. Sie bekommen höhere Leistungen für denselben Beitragsaufwand. Klingt gut? Wir zeigen Ihnen gern die Vorteile im Detail.
Das Sozialpartnermodell ist ein wichtiger Bestandteil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Es sieht vor, dass Regelungen zur bAV in Tarifverträgen vereinbart werden. Die neuen Verträge kennen keine garantierten Leistungen und bieten dafür höhere Renditechancen. Hier trägt also allein der Arbeitnehmer das Anlegerrisiko. Das Sozialpartnermodell ist ein weiterer Durchführungsweg neben den bereits bestehenden fünf Modellen. Es muss sich seine Stellung im Markt erst erobern.
Betriebliche Altersversorgung lohnt sich. Sie hilft, sich den verdienten Ruhestand auch leisten zu können. Seit 2002 haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf bAV. Dieser gilt auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist Vertragspartner. Er leitet auch den Beitrag weiter, unabhängig davon, wer ihn finanziert.
Viele Arbeitgeber beteiligen sich am Beitrag. Für Verträge, die ab 2019 abgeschlossen werden, ist das sogar Pflicht. In einigen Branchen haben sich die Unternehmen schon früher in Tarifverträgen verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten zu zahlen. Bei Elternzeiten oder längerer Krankheit können Sie Ihre betriebliche Versorgung aus eigenen Mitteln weiterführen. In diesen Fällen sollten Sie vorher unsere Beratung in Anspruch nehmen. Die bei einem früheren Arbeitgeber erworbenen Ansprüche können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen. Ihre betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei einem Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren.
Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich – nicht nur für Ihre Beschäftigten, sondern auch für Ihren Betrieb. Sie hilft Ihnen auf der Suche nach neuen Mitarbeitern und trägt dazu bei, die vorhandenen stärker an Ihr Unternehmen zu binden. Die bAV ist also ein wirksames Instrument gegen den Arbeitskräftemangel von heute. Sie hilft Ihnen, Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken. Darüber hinaus werden Sie Ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Ihren Beschäftigten gerecht. Abgesehen davon: Arbeitnehmer haben auch einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, wenn sie den Beitrag selbst finanzieren („Entgeltumwandlung“).
Betriebliche Altersversorgung kann ausgelagert werden. Dann sinkt der Verwaltungsaufwand und geht oft gegen Null. Zudem kann die bAV bilanzneutral gestaltet werden. Gewähren Sie Beschäftigten mit niedrigen Einkommen („Geringverdiener“, bis 2.200 Euro im Monat) eine bAV, erhalten Sie einen Steuerzuschuss vom Staat. Ist Entgeltumwandlung vereinbart, tragen die Beschäftigten den wirtschaftlichen Aufwand allein. Arbeitgeber müssen nur ihre Sozialversicherungsersparnis weitergeben. Das betrifft seit 2019 neu abgeschlossene Verträge. Im Bestand greift die Vorschrift ab 2022.
Fondsgebundene Rentenversicherung schließt Ihre Vorsorgelücke
Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung schließen Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke fürs Alter. Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge, später erhalten Sie lebenslang eine monatliche Privatrente. Die fondsgebundene Rentenversicherung unterscheidet sich von einer "normalen" privaten Rentenversicherung durch die Anlagestrategie. Bei der fondsgebundenen Rente legt der Versicherer einen Teil der Beiträge in Fonds an, die auf Aktien und festverzinsliche Wertpapiere setzen.
Profitieren Sie von den Wachstumschancen der Märkte
Eine fondsgebundene Rentenversicherung eignet sich für alle, die von den Chancen der Aktienmärkte profitieren wollen, ohne ihre Wertanlage ständig in der Tagespresse verfolgen zu müssen. Die Ertragschancen einer fondsgebundenen Rente sind größer als bei der klassischen Rentenversicherung, in schwachen Börsenzeiten kann die Rendite aber auch geringer ausfallen. Wenn Sie ein Produkt mit Riester-Förderung wählen, bekommen Sie zusätzlich satte Zulagen vom Staat.
Günstig im Paket mit Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung
Der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist unkompliziert, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Tipp: Eine Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung können Sie günstig mit Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung kombinieren.
Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2019 sind 88 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.
Eigenverantwortlich vorsorgen ist Pflicht
Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können - lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite sind garantiert.
Hohe Rendite durch Steuervorteile
Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.
Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.
Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.
Produkte der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher, sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.
Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen
Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 24.305 Euro im Jahr bei Ledigen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 48.610 Euro.
Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2019 können Sie zunächst 88 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden.
Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.
Die gesetzliche Rente in der Krise
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht.
Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je. Wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig privat vorsorgen.
Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.
Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.
Flexible Einzahlung
Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren.
Wachsende steuerliche Förderung
Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 88 Prozent im Jahr 2019, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.
Tipp: Als Ergänzung zur Rürup-Rente bieten viele Anbieter zusätzlich Bausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an: Der finanzielle Schutz bei Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind kaum noch der Rede wert.
Frühestens ab 62
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 62 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst ab dem gesetzlichen Rentenalter.
Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.
Vorsorge auch für die Familie
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.
Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.
Viele Anbieter, zahlreiche Produkte
Es ist nicht einfach, im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden.
Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Rürup-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern und verschiedenen Produkten gegenüber.
Auf Beratung nicht verzichten
Besonders wichtig ist die Anpassung Ihrer Privatvorsorge an Ihre persönliche Rentenlücke und Ihre individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die optimale Nutzung der steuerlichen Förderung muss berücksichtigt werden. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.
Auf Selbstständige zugeschnitten
Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen.
Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.
Wer sich in Kombination mit der Rürup-Rente zudem gegen Berufsunfähigkeit absichert, ist bereits vor Erreichen des Rentenalters gut geschützt.
Auch Arbeitnehmer können profitieren
Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige.
Nicht jeder bekommt später eine ausreichende gesetzliche Rente. Gerade Selbstständige und Gutverdiener sind im Ruhestand oft nicht optimal versorgt. Wenn Sie verhindern wollen, dass Ihnen das Ersparte im Alter irgendwann ausgeht, können Sie größere Beträge gleich zu Rentenbeginn problemlos in eine private Sofortrente umwandeln. Dadurch sichern sie sich ein lebenslanges attraktives Extra-Einkommen.
Eine private Sofortrente ist anders als die gesetzliche Rente durch Kapital gedeckt: Die Einzahlungen der Kunden werden nach gesetzlichen Sicherheitsvorgaben angelegt und inklusive Garantiezins und möglicher Überschussbeteilung als lebenslange Rente wieder ausgezahlt. Bei der privaten Altersvorsorge können Sie im Gegensatz zur gesetzlichen Rente also sicher sein, dass im Schnitt wirklich mehr herauskommt, als Sie eingezahlt haben. Die Höhe der privaten Sofortrente hängt ab von der Summe, die Sie in den Vertrag investieren, aber auch von Ihrem Renteneintrittsalter und der vereinbarten Rentengarantiezeit. Wer mit 66 erstmals Privatrente bezieht, bekommt natürlich eine höhere Monatszahlung als jemand, der schon mit 62 in Ruhestand geht und folglich vier Jahre länger Leistungen aus seiner Sofortrente erhält. Wird eine Rentengarantiezeit – z.B. fünf oder zehn Jahre – vereinbart, fließt die volle Privatrente bis zum Ende dieses Zeitraums an die Angehörigen weiter, auch wenn der Versicherte frühzeitig verstirbt.
Es lohnt sich immer dann, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, wenn im Ernstfall Hinterbliebene zu versorgen sind. Alleinstehende brauchen die Garantiezeit in der Regel nicht. Experten empfehlen, eine so genannte dynamische Rente abzuschließen. In diesem Fall steigt der Rentenanspruch mit jedem Jahr der Vertragslaufzeit, um Kaufkraftverluste durch Geldentwertung auszugleichen. Für eine Einmalzahlung von 100.000 Euro bekommen Sie als 65jähriger eine lebenslange Sofortrente von rund 400 Euro im Monat – Ihr Finanzberater macht Ihnen gerne ein leistungsstarkes Angebot!