Am 5. Februar 1890 trug das Königliche Amtsgericht I in Berlin ein neues Unternehmen in das Handelsregister ein: die „Allianz“ Versicherungs-Aktien-Gesellschaft. Die Allianz feierte 2015 ihr 125-jähriges Bestehen und ist Marktführer in Deutschland.
Die Ratinghäuser wie Morgen&Morgen & Franke&Bornberg sind von der Allianz SBU Plus OBUU überzeugt. Die Stiftung Warentest hat 07-2017, 74 BU-Tarife getestet, dabei erhielt die Allianz eine 1,5 & die Bestbewertung "sehr gut". Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen kam in Ihrem Test 2016, auf die bestmögliche Bewertung von 5 Sternen.
Zu einem sehr ähnlichen Ergebnis kam die Ratingagentur Franke und Bornberg, die regelmäßig Produktratings von Berufsunfähigkeitsversicherungen vornimmt.
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat 2017 die selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) anhand von bis zu 110 Kriterien analysiert und attestiert der Allianz BU höchste Noten für Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit und Markterfolg.
Seit 01-2018 bietet die Allianz eine flexible Beitragsdynamik zwischen 1-5% p.a. an, welche unbegrenzt Widersprochen werden kann, ohne das die Dynamik für immer aufgehoben wird.
Seit 01-2019 können Sie die Beiträge pausieren und dies bis zu 24 Monate ohne Angabe von Gründen und völlig zinslos. Der volle Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen. Ob dann die ausgesetzten Beiträge nach der Pause nachgezahlt oder die Versicherungsleistung reduziert wird, können Sie frei entscheiden.
"Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Liegt ein Kräfteverfall im vorstehenden Sinne vor, leisten wir sowohl bei altersentsprechendem als auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall......"
So oder so ähnlich steht die Definition in einem BU-Vertrag.
Weil die Berufsunfähigkeit jeden treffen kann! Je nach Beruf wird jeder Vierte (einige Versicherer sprechen von jedem Dritten) im Laufe seines Arbeitsleben berufsunfähig.
Der Gesetzgeber hat den Schutz für alle die nach 1960 geboren sind, drastisch eingeschränkt. Sie erhalten, wenn überhaupt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, welche nochmals, je nach Ihrer Leistungsfähigkeit sich in eine volle und halbe Erwerbsminderungsrente aufteilt.
Je früher, desto besser!
Je früher, Sie einen Vertrag abschließen, desto günstiger ist es für Sie. Es gibt sogar einige Anbieter am Markt bei denen Sie Schüler bereits gegen BU absichern können.
Ja, der Berufsunfähigkeitsschutz kostet Ihr Geld und ist meist die teuerste Absicherung bei den privaten Risikoabsicherungen.
Von elementaren Bedeutung ist jedoch, dass Sie Leistung und nicht Prämie kaufen!
Dazu ein einfaches Beispiel:
Sie kaufen sich einen Neuwagen im Wert von sagen wir 50.000€. Automatisch möchte Jeder diesen Wagen optimal versichern, da er ja sehr viel Geld gekostet hat. Es wird also eine Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Rabattschutz, Schutzbrief, GAP-Deckung etc. abgeschlossen, man will ja im Schadensfall gut versichert sein möchte!
Wie sieht diese Rechnung bei Ihrer Arbeitskraft aus, auch hierzu ein Beispiel?
Bruttoeinkommen: 3.500€
Nettoeinkommen: 2.123€
Leistung bei halber Erwerbsminderung: 534,02€
Lücke (rot): ca. 1600€/mtl.
Wert der Arbeitskraft ohne Lohnerhöhung, ohne Inflation etc.
= 1600€ x 12 Monate x 29 Jahre = 556.800€!!!
Fazit: Durch Ihre Arbeitskraft, können Sie Verluste, Schäden, Kredite etc. fast immer wieder ausgleichen. Wenn jedoch Ihre "Gelddruckmaschine", also Ihr Körper, nicht mehr funktioniert, benötigen Sie einen entsprechenden Schutz!!!
Die BU-Rente soll im Ernstfall, dafür sorgen, dass Sie keine finanziellen Einbußen haben. Damit eine genau Höhe der BU-Rente bestimmt werden kann, ist somit vorab eine detaillierte Aufnahme Ihrer Einnahmen und Ausgaben notwendig.
Welche Ausgaben laufen z.B. weiter auch wenn Sie Berufsunfähig sind?
etc.
Expertentip: In der Praxis sehen wir immer wieder, dass in Altersvorsorgeverträgen ein zusätzlichen Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit" vereinbart wurde.
a.) Dies ist kein BU-Schutz! Der Versicherer übernimmt im BU-Fall die vereinbarten Beiträge für Ihren Altersvororgevertrag.
b.) Was kostest Sie dieser Baustein in Ihren Policen eigentlich?
Wäre es hier vielleicht eine Alternative, dass wir Ihre BU-Rente entsprechend Ihren mtl. Ausgaben so wählen, dass Sie die Beiträge für Ihre ALtersvorsorge selbst weiterbezahlen können?!? Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Verträge entsprechend.
Einfache, schnelle Antwort, so lange wie möglich...also 67. Lebensjahr bzw. lebenslang!
Entscheidend sind hier doch einige Parameter, welche wir gerne kurz beleuchten möchten....