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JuraDirekt Betreuungsverfügung

 

Betreuungsverfügung

Warum?

 


Weshalb eine Betreuungsverfügung?

Mit der Betreuungsverfügung (BV) kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht (VV) – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn Gesetzesänderungen nicht zeitnah oder gar nicht eingearbeitet sind und somit eine Betreuung für diese "Lücke" bestellt werden muss.

Man wird nicht zum Betreuer eingesetzt, wenn strafrechtliche oder Gründe aus dem Betäubungsmittelbereich dagegensprechen. 

Eine BV ist ebenfalls für den kontrollierten Verkauf einer Immobilie notwendig. Entweder VV beglaubigen lassen oder im Zusammenhang mit einer BV einen Verkauf durchführen. (BGH Beschluss v. 3.2.2016, XII ZB 307/15 und XIIZB 454/15)

Einen Auszug aus dem Hinweis des Bundesjustizministeriums finden Sie HIER im LINK

Quelle: Bundesjustizministerium, DRC Rechtsanwälte Constantin von Wangenheim, Dr. med. Caroline Kunz


Kosten und Vorlagen im Internet


Betreuungsverfügung notwendig?

Betreuungsverfügung:

  •          Das Bundesjustizministerium empfiehlt zur Sicherheit zusätzlich eine BV
  •          Fachexperten ebenfalls
  •          Sie haben in der VV den Hinweis zur BV wie auch eine separate BV.

 

Zusammengefasst. Ein Auto mit 8 Airbags ist besser als eines mit 4.

 

Die Betreuungsverfügung (BV) ist und bleibt eine Ergänzung und Sicherheitsinstrument zur Vorsorgevollmacht (VV). Siehe auch Info des Bundesjustizministeriums. http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

Auszug aus der Info des BJM:

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist.

Nur wenn die VV nicht greift, weil Lücken bestehen oder Gesetzesänderungen nicht eingearbeitet sind, dann greift die BV und die Wunschperson wird eingesetzt. 

Sie wird nicht zum Betreuer eingesetzt, wenn strafrechtliche oder Gründe aus dem Betäubungsmittelbereich dagegensprechen. 

Eine BV ist ebenfalls für den kontrollierten Verkauf einer Immobilie notwendig. Entweder VV beglaubigen lassen oder im Zusammenhang mit einer BV einen Verkauf durchführen. 

Quelle: DRC Rechtsanwälte Constantin von Wangenheim, RA Kestler, RA Schönleber, RA Pranzo, RA Broschinsk

Kundenvortrag on demand

Kundenvortrag als Live Veranstaltung


Betreuung

Volljährigen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung ihre Geschäfte nicht mehr selbst besorgen können, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer als Vertreter bestellt. Das ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen aufgrund einer Vollmacht erledigt werden können. Vor Bestellung eines Betreuers prüft das Gericht deshalb, ob der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erteilt hat und fragt beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ab, ob eine Vorsorgevollmacht registriert wurde. Das Dokument selbst wird dort nicht hinterlegt.

Die Quote der gerichtlich ernanneten Betreuer aus dem Familienkreis schwankt in den letzten Jahren zwischen 45 und 50%.

D.h. es sind im Schnitt 50-55% Fremde die zum Betreuer bestellt werden.

Quelle: DRC Rechtsanwälte Constantin von Wangenheim, Dr. med. Caroline Kunz, Bundesanzeiger-verlag.de


Betreuungsgerichte

Betreuungsgerichte sind zuständig für die Klärung von Rechtsfragen bezüglich der Betreuung (Bestellung eines Betreuers und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts) und der Unterbringung von psychisch Kranken und Pflegschaften. Die Betreuungsgerichte sind beim örtlichen Amtsgericht angesiedelt.

Quelle: DRC Rechtsanwälte Constantin von Wangenheim, Dr. med. Caroline Kunz

Einwil­ligung durch das Betreuungsgericht (BGB 1904 und §§ 223 ff StGB)

Ohne diese vorherige Zustimmung (entweder des Patienten oder seines legitimierten Vertreters) ist jeder medizinische Eingriff rechtswidrig (Ausnahme: akuter Notfall) und der Arzt kann wegen Körperverletzung (Straftat nach §§ 223 ff StGB) belangt werden.
Nach einem Notfall ist die Maßnahme ggfs. nachträglich durch den Patienten oder den Vertreter zu genehmigen. Gleiches gilt für die Weiterführung begonnener Maßnahmen, nachdem der akute Notfall in einen dauerhaft krankhaften oder körperlich und geistig abwesenden Zustand übergeht.

Quelle: DRC Rechtsanwälte Constantin von Wangenheim, Dr. med. Caroline Kun

 


Wer ist eigentlich Jura Direkt?

Aufklärung rechtliche Vorsorge.

JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger, spezialisierter Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge. Unsere Mission ist es, über Vollmachten und Verfügungen sowie die Situation einer „rechtlichen Betreuung“ bundesweit aufzuklären und viele Menschen zu motivieren, ihre Vollmachten und Verfügungen fertigen zu lassen. Dazu finden laufend Live-Informationsveranstaltungen, Online-Präsentationen und persönliche Gespräche unserer Kooperationspartner statt.

Fakten zu JURA DIREKT

  • Bundesweit mehrere Standorte mit aktuell über 13.000 Partnern (Stand 11/2021)
  • Seit 2012 als Servicegesellschaft mit kooperierenden Anwälten aktiv
  • Über 80.000 Kunden mit sehr hoher Zufriedenheit (Stand 11/2021)
    Zu den Kundenstimmen
  • Monatlich 200-300 begleitete Notfälle im aktiven Notfallmanagement

 

Das JURA DIREKT System

Wir kooperieren bundesweit mit Fachberatern aus den Bereichen Finanzen, Steuerberatung, Betreuung oder Medizin. Diese informieren Sie gerne über die Auswirkungen fehlender Vollmachten auf deren Fachbereiche.

Ihr Ansprechpartner vor Ort informiert Sie über die Möglichkeiten, wie Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen in Ihre Vollmachten mittels unserer Software Prokura 2.0 selbst einfließen lassen können.

Die Erstellung der Vollmachten, inhaltliche Überprüfung Ihrer Angaben sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Wünsche und Vorstellungen übernehmen kooperierende Rechtsanwaltskanzleien.

 

Das Ergebnis:

Von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente.

JURA DIREKT bündelt diese Kompetenzen und übernimmt die Abwicklung, Archivierung und Verwaltung im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen der Europäsischen Datenschutz-Grundverordnung.

Dabei legen wir besonderen Wert darauf, Ihnen einfache und transparente Abläufe und Kosten zu garantieren sowie auf Ihre Situation passende Kombinationen zu ermöglichen.


Weitere Ausgaben zu unserer Newsletterserie Vollmachten und Verfügungen

1.) Was ist eine Vollmacht?

2.) Weshalb eine Betreuungsverfügung?

3.) Unternehmervollmacht

4.) Vorsorgevollmacht

5.) Patientenverfügung

 


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