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Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.
Ab 18 – selbstbestimmt nur mit Vollmachten
Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit passieren. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft.
Diese und weitere Irrtümer führen dazu, dass bei Unfall oder Krankheit die nichtbevollmächtigte Familie bzw. nahestehende Personen organisatorisch, psychisch, finanziell und rechtlich stark belastet werden.
Die Lösung: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weitere rechtliche Vorsorgedokumente wie Sorgerechtsverfügung oder Testament.
Für dauerhafte Aktualität und Rechtssicherheit, 24 Std. Notfallbegleitung und mehr unterstützt Sie ein laufender Notfallschutz.
Hier können Sie bequem und kostenfrei eine 18min-Online-Präsentation anschauen oder einen Termin zu einem kostenfreien Live-Webinar buchen.
Vollmachten, Testament und 24 Std. Notfall-Hilfe führen für Sie zu mehr Selbstbestimmung, verhindern Streit und entlasten Ihre Familie. Handlungsfähigkeit ist durch rechtskonforme Dokumente gegeben. Die Erfahrung zeigt, dass klare und konkrete Formulierung in den Vollmachten der Familie bei der Umsetzung helfen, ohne das eigene Gewissen durch Entscheidungen zu belasten.
Was erfahren Sie in dem 18min-Video bzw. im Online-Webinar:
Das Ergebnis – Ihre Familie und Angehörigen durch rechtskonforme Dokumente und eine 24 Std. Notfall-Hilfe entlasten
Aufklärung rechtliche Vorsorge.
JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger, spezialisierter Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge. Unsere Mission ist es, über Vollmachten und Verfügungen sowie die Situation einer „rechtlichen Betreuung“ bundesweit aufzuklären und viele Menschen zu motivieren, ihre Vollmachten und Verfügungen fertigen zu lassen. Dazu finden laufend Live-Informationsveranstaltungen, Online-Präsentationen und persönliche Gespräche unserer Kooperationspartner statt.
Fakten zu JURA DIREKT
Das JURA DIREKT System
Wir kooperieren bundesweit mit Fachberatern aus den Bereichen Finanzen, Steuerberatung, Betreuung oder Medizin. Diese informieren Sie gerne über die Auswirkungen fehlender Vollmachten auf deren Fachbereiche.
Ihr Ansprechpartner vor Ort informiert Sie über die Möglichkeiten, wie Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen in Ihre Vollmachten mittels unserer Software Prokura 2.0 selbst einfließen lassen können.
Die Erstellung der Vollmachten, inhaltliche Überprüfung Ihrer Angaben sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Wünsche und Vorstellungen übernehmen kooperierende Rechtsanwaltskanzleien.
Das Ergebnis:
Von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente.
JURA DIREKT bündelt diese Kompetenzen und übernimmt die Abwicklung, Archivierung und Verwaltung im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen der Europäsischen Datenschutz-Grundverordnung.
Dabei legen wir besonderen Wert darauf, Ihnen einfache und transparente Abläufe und Kosten zu garantieren sowie auf Ihre Situation passende Kombinationen zu ermöglichen.
1.) Was ist eine Vollmacht?
2.) Weshalb eine Betreuungsverfügung?
3.) Unternehmervollmacht
4.) Vorsorgevollmacht
5.) Patientenverfügung