Wissen Sie wo die Zinssätze in 1,2,3, oder gar in 4 Jahren liegen werden?
Wir haben aktuell immer noch Zinsen auf einem historischen Tiefstniveau. Wenn Sie z.B. vor 8 Jahren eine Immobilie gekauft haben, dann haben Sie möglicherweise noch Zinssätze zwischen 3% - 5% in Ihren aktuellen Verträgen vereinbart.
Damit Ihre Anschlussfinanzierung nicht ähnlich teuer wird wie damals, gibt es eine einfache Möglichkeit, die Sie schon heute nutzen können: ein so genanntes Forward-Darlehen.
Wenn Sie laufende Immobiliendarlehen haben, wurde dort in der Regel eine Zinsbindung (meistens 10 oder 15 Jahre) vereinbart. Zum Ende dieser Zinsbindung zahlen Sie entweder das Darlehen aus Ihrem Vermögen vollständig zurück oder Sie benötigen eine Anschlussfinanzierung.
Wenn Ihre Zinsbindung in den nächsten 12 Monaten endet, können Sie eine klassische Anschlussfinanzierung wählen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung.
Endet Ihre Zinsbindung aber in ein bis fünf Jahren, so bietet Ihnen ein Forward-Darlehen schon heute die Möglichkeit einen Vertrag mit einer neuen Zinsbindung zu vereinbaren und sich so die günstigen Zinsen von heute zu sichern.
Dieser neue Kreditvertrag ist dann für beide Seiten für die neu vereinbarte Zinsbindung einzuhalten - auch falls die Zinsen dann doch noch niedriger als heute wären.
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben damals schon an Ihre Anschlussfinanzierung gedacht. In diesem konkreten Fall ist es wichtig, den Kreditzins von Ihrem Bausparvertrag genau zu prüfen, da in vielen Fällen Ihnen Banken, heute, günstigere Zinssätze anbieten können. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass Sie Ihren Bausparvertrag nicht als Kreditvertrag verwenden, sondern Ihr Kapital als Sonderzahlung in Ihre Finanzierung investieren. Gerne helfen wir Ihnen, bei der Prüfung Ihrer aktuellen Verträge.
Leider nein. Erst ab dem Zeitpunkt an dem Ihr bestehender Kredit abläuft (Zinsbindung) greift Ihr neuer Finanzierungsvertrag. Die neue Bank setzt sich rechtzeitig mit Ihren aktuellen Bank in Verbindung und löst die Restschuld bei Ihrer aktuellen Bank ab.
Sie bezahlen erst ab dem Tag Zins & Tilgung für Ihr Forwarddarlehen, wenn die Kreditsumme ausbezahlt wurde. Es ist deshalb sehr wichtig, den Beginn Ihres neuen Forward-Darlehens genau auf den Ablauf Ihrer bestehenden Kreditverträge abzustimmen.
Dann sollten Sie den §489 im BGB lesen...